…wurde A nach durchgeführter mündlicher Verhandlung der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 und 2 lit. a FinStrG für schuldig gesprochen, weil er als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr in den Jahren 2013 bis 2016 vorsätzlich 1) unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- bzw…
…Beendigung der Aufzeichnungsmängel infolge einer begonnenen Verwendung von Registrierkassen durch den Beschuldigten zumal in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention nicht vor (siehe nachstehend). Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 und 2 lit. a FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG (neben einer im gegenständlichen Fall nicht…
…wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Die gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung wurde laut Urteil im Zeitraum 1999-2006 begangen. Unter Verletzung der Führung von entsprechenden Lohnkonten, indem in den Lohnkonten der Arbeitnehmer nicht die vollständigen Lohnzahlungen anführte, hielt der Beschwerdeführer die dadurch bewirkten Abgabenhinterziehungen nicht nur…
…die tatsächlichen Umsätze und Stundenaufzeichnungen der beschäftigten Arbeitnehmer gefunden werden. Auch die Auszahlungen (inklusive "Schwarzauszahlungen") an die Arbeitnehmer und das Kassieren im Heurigenbetrieb wurde von ihm vorgenommen. Somit wird ***6*** verdächtigt, einen Tatbeitrag gem. § 11 FinStrG zu den Abgabenhinterziehungen der ***Bf1*** gem. § 33 Abs. 1…
…44) bewirkt, indem sie Umsätze und Erlöse der Gastwirtschaft in Zusammenhang mit im Rechenwerk ebenfalls nicht erfassten Bareinkäufen bei der Firma CCC verheimlicht hätten, wobei es ihnen darauf angekommen wäre, sich durch wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, und hiedurch gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen nach § 33…
…lit. a FinStrG machte sich eine derartige Person, bspw. die eine Gastwirtschaft betreibende Unternehmerin, einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, wenn sie (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkte…
…März 2015 wurde die Schließung der Gastwirtschaft der Beschuldigten angeordnet. Aus dem Insolvenzverfahren beim Landesgericht Linz wurde an das Finanzamt als Insolvenzgläubiger keine Quote ausbezahlt. Im nachfolgenden Schuldenregulierungsverfahren beim Bezirksgericht XX zu GZ. kkx1 wurde ein Zahlungsplan in Form einer Quote von 2,5 % angenommen…
…ermittelt werden. Diese war dennoch in der Lage, die tatsächlichen Verkaufserlöse der Gastronomieunternehmen zu ermitteln und entsprechende, zwischenzeitig rechtskräftige Abgabenbescheide zu erlassen. Im Einzelnen bewirkten folgende Gastwirte folgende Abgabenhinterziehung bzw. versuchte diese zu bewirken, und zwar: […] A wusste und wollte, dass er bzw. die…
…hiedurch (weitere) Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG (zu Pkt. 1) und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG (zu Pkt. 2) begangen habe, weshalb über ihn gemäß §§ 33 Abs. 5, 49 Abs. 2 FinStrG [iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG] eine (weitere…
…März 2011, wurde B der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG schuldig gesprochen, weil sie als abgabepflichtige Gastwirtin im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung ihrer Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Juli…
…z.B. ein entsprechender Bedarf zur Fortführung der Gastwirtschaft ihres Ehemannes, bei welchem sie bereits als Köchin tätig ist. Auch der Aspekt einer nunmehr geständigen Verantwortung der Beschuldigten ist zu relativieren, weil diese späten Einlassungen nicht mehr entscheidend zur Aufklärung der strafrelevanten Sachverhalte beigetragen konnten…
…1 Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und zu Pkt. 2 Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen habe, weshalb über ihn gemäß §§ 33 Abs. 5, 49 Abs. 2 iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von…
…wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. § 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde…
…Abs. 1 FinStrG idFd BGBl I 2015/163 im Zweifel zu ihren Gunsten ebenfalls nicht gewerbsmäßig gehandelt, weil sie zwar bereits zwei solche Taten begangen hatte und auch schon zumindest einmal wegen einer solchen Tat (Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG) bestraft worden ist (siehe oben), in…
…Jänner 2017, also 1 Jahr 7 Monate und 2 Tage) absolut verjährt. - Eine Verjährung der Strafbarkeit der Hinterziehungen an Umsatz- und Einkommensteuer für 2005 wäre hingegen erst am 2. November 2017 (angenommene Bescheidzustellung am 31. März 2006 + 10 Jahre + 1 Jahr 7 Monate 2 Tage…
…Abs. 1 FinStrG qualifizierten, unzweifelhaft auf Dauer angelegten Abgabenhinterziehungen an den Tag gelegten Schuldverhaltens anhand der im Untersuchungs- bzw. im Beschwerdeverfahren getroffenen Feststellungen ergibt, dass der Beschuldigte, offenbar unbeeindruckt von einer bereits im Jahr 2006 gegen ihn wegen der Begehung von Finanzvergehen gemäß § 33 Abs…
…wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG, Finanzamt FA1, StrNr. xxyyy, in der Sitzung am 20. August 2014 den Beschluss gefasst: I. Das in der Zeit zwischen dem 16. Dezember 2010 und dem 11. Jänner 2011 mit Zustellung an die Verteidigerin wirksam gewordene Straferkenntnis eines…
…Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 16.2.2024 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 21.11.2023, FV ***23***, nach Durchführung einer…
…den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzte. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die - bei Abgabenhinterziehungen gemäß Abs. 2 leg.cit. fünfjährige - Frist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder…
…dem Gericht obliegt. Derartige besondere Gründe liegen im gegenständlichen Fall nicht vor. Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG mit Geldstrafen bis zum Zweifachen der verkürzten Abgaben geahndet. Im Falle einer gewerbsmäßigen Begehungsweise erhöht sich dieser Strafrahmen gemäß § 38 Abs…