…Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich mache. In Zusammenhang mit der Höhe des Abgabenausfalles wurde auf die Stellungnahme des Masseverwalters hingewiesen, wonach mit einer maximalen Quote von 70-80 % zu rechnen sei, wenn alle angemeldeten Forderungen anzuerkennen seien. Ausgehend von einer haftungsrelevanten…
…2010 bis 11.05.2016 selbständig die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft oblegen sei. Schuldhafte Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten würden zur Haftungsinanspruchnahme berechtigen. Diese setze die Kausalität zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Abgabenausfall voraus. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehörten vor allem die Abgabenentrichtung aus den Mitteln…
…VwGH 6. 8. 1996, 92/17/0186). Da es die fehlenden Ermittlungen bezüglich der endgültigen Höhe des Abgabenausfalles nicht ausgeschlossen erscheinen lassen, dass ein im Spruch anders lautender Haftungsbescheid ergangen wäre, der zu einer Verminderung der Haftungssumme in Höhe einer allfälligen Konkursquote geführt hätte, sind…
…VwGH 6. 8. 1996, 92/17/0186). Da es die fehlenden Ermittlungen bezüglich der endgültigen Höhe des Abgabenausfalles nicht ausgeschlossen erscheinen lassen, dass ein im Spruch anders lautender Haftungsbescheid ergangen wäre, der zu einer Verminderung der Haftungssumme in Höhe einer allfälligen Konkursquote geführt hätte, sind…
…VwGH 6. 8. 1996, 92/17/0186). Da es die fehlenden Ermittlungen bezüglich der endgültigen Höhe des Abgabenausfalles nicht ausgeschlossen erscheinen lassen, dass ein im Spruch anders lautender Haftungsbescheid ergangen wäre, der zu einer Verminderung der Haftungssumme in Höhe einer allfälligen Konkursquote geführt hätte, sind…
…fristgerecht eingebracht wurden. Wären sie inhaltlich richtig sowie zu den gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszeitpunkten eingebracht und bezahlt worden, wäre es nicht zum Abgabenausfall bei der Primärschuldnerin gekommen. Die aliquote Haftung des Beschwerdeführers für die Umsatzsteuer 2013 schränkte die belangte Behörde auf 3/12 ein, da der…
…gegen den Haftungsbescheid nicht so lange zugewartet werden muss, bis das Konkursverfahren der Primärschuldnerin ein Stadium erreicht hat, in welchem die endgültige Höhe des Abgabenausfalles feststeht. Durch die Aufhebung des Haftungsbescheides werden darüber hinaus ineffiziente Doppelgleisigkeiten vermieden, weil andernfalls sowohl das Bundesfinanzgericht als auch die…
…werden konnte, habe der Geschäftsführer, der eine solche Gefährdung in Abrede gestellt habe, ein Verschulden am Abgabenausfall zu verantworten. Im Zahlungserleichterungsansuchen sei ausgeführt worden, dass die finanzielle Situation sich zukünftig entspannen werde, sodass der aushaftende Steuerrückstand zum beantragten Termin entrichtet werden könne bzw. in den…
…wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, ob die Verkürzung oder der Abgabenausfall endgültig oder nur vorübergehend eintreten hätte sollen. Ob solche Ereignisse aus der Sicht des Beschuldigten zum Zeitpunkt der jeweiligen Tathandlung durch diese eintreten sollten, beschreibt die Ausbildung eines entsprechenden Tatplanes auf Seite des…
Ein wesentlicher Unterschied bei der jeweils separat vorzunehmenden Ausmessung von Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe besteht aber darin, dass bei der Bemessung des über den Finanzstraftäter in Form einer Geldstrafe zu verhängenden Sanktionsübels im Besonderen auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des zu Bestrafenden Bedacht zu nehmen ist…
…obliegende Verpflichtung, die fällig gewordenen Abgaben aus den verwalteten Mitteln zu entrichten, schuldhaft verletzt habe, und diese Pflichtverletzung für den Abgabenausfall bei der GmbH ursächlich sei. Unter diesen Umständen hafte der Bf. für die uneinbringlichen Abgabenschuldigkeiten im vollen Ausmaß (zB VwGH 22.12.2005, 2005…
…den verwalteten Mitteln zu entrichten, schuldhaft verletzt haben, und diese Pflichtverletzung auch ursächlich für den Abgabenausfall bei der [Gesellschaft] ist. Unter diesen Umständen haften Sie für die uneinbringlichen Abgabenschuldigkeiten im vollen Ausmaß (zB VwGH 22.12.2005, 2005/15/0114). 6. Wird der Nachweis einer…
…des Beschwerdeführers wurde in der mündlichen Verhandlung vorgebracht: Der Vertreter des Bf. weist darauf hin, dass ein Abgabenausfall zum derzeitigen Zeitpunkt weder dem Grunde oder der Höhe nach feststeht, sodass die Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Haftung gegenüber dem Bf derzeit nicht vorliegen. 2. Rechtslage …
…seit 6. Juli 1988 selbständig die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft obläge. Schuldhafte Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten würden zur Haftungsinanspruchnahme berechtigen. Diese setze die Kausalität zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Abgabenausfall voraus. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehöre vor allem die Abgabenentrichtung aus den Mitteln, die der…
…und am Bestand der ihn nach § 80 BAO treffenden Pflichten. Die Haftung nach § 9 BAO setzt ein Verschulden des Geschäftsführers an der Pflichtverletzung (und damit am Abgabenausfall) voraus. Als schuldhaft im Sinne dieser Bestimmung gilt jede Form des Verschuldens, somit auch leichte Fahrlässigkeit (VwGH vS…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Traunsteiner & Mayer Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, 3300 Amstetten, Hauptplatz 14b, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs…
| Abgabenausfall | Umsatzsteuer | 2007 | 4.970,00 | 678,90 | 4.291,10 | Umsatzsteuer | 2008 | 26.600,00 | 3.633,56 | 22.966,44 | Umsatzsteuer | 2009 | 31.000,00 | 4.234,60…
…Jahres nicht bzw. nur mehr unzulänglich bezahlt, sodass der verfahrensgegenständliche Abgabenausfall (Schaden) eingetreten ist. Aus der als Beilage vorgelegten Tabelle ergibt sich, dass sich die Gesamtverbindlichkeiten von € 501.074,59 (Jänner 2007) auf € 640.715,45 (Juli 2007) erhöht haben. Gleichzeitig haben sich…
Da der Abgabenausfall auf ein Verschulden des BF zurückzuführen ist, ist den Zweckmäßigkeitsgründen der Vorrang einzuräumen. In Hinblick auf die Schließung der Primärschuldnerin ist die Einbringlichkeit bei ihr ausgeschlossen. Bei dem für die kaufmännische Geschäftsführung incl. Rechnungswesen zuständigen Geschäftsführer ***GF1*** wurden die Abgabenverbindlichkeiten, auf Grund…
…zu berechnen und einzubehalten. Laut Feststellungen der anlässlich der Konkurseröffnung durchgeführten Lohnsteuerprüfung seien die Löhne bis einschließlich Mai 2009 ausbezahlt worden. Die Geltendmachung der Haftung sei eine geeignete Maßnahme um den Abgabenausfall zu verhindern. Der Haftungspflichtige beziehe Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit "bzw. Vermietung und Verpachtung…