…0054; 11.12.2009, 2009/17/0151). Als Kriterien für die Ermessensübung zur Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlages von maximal zehn Prozent der festgesetzten Abgabe sind vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils, das…
…nicht vor; es kommt daher zu einer (Erst-)Veranlagung der Umsatzsteuer für die Jahre 2017 und 2018. Das Unternehmen hat es unterlassen, dem Finanzamt Umsätze in Österreich durch die Abgabe von Umsatzsteuerveranlagungserklärungen (U1) zu erklären. Die Umsatzsteuererklärung ist bis 30. April des Folgejahres bzw. bei…
…Auf die Umsatzsteuerveranlagungspflicht, d.h. die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen unter Berücksichtigung des Gewinnzuschlages sowie gewährter Rabatte (§ 16 UStG 1994 zu TADIG-Code: ARETC) wurde wiederholt verwiesen. Eine Abgabe von U-Erklärungen oder eine ho. Umsatzschätzung 2010ff ist bis dato nicht erfolgt (vgl. EuGH Urteil vom…
…qualifizierte - Rechtsansicht vertreten hat, dass seine Ausgangsumsätze in Österreich nicht steuerbar sind und somit kein Erfordernis zur Abgabe von USt-Jahreserklärungen bestanden hat. Mit Vorlage der verfahrensgegenständlichen Beschwerden an das BFG durch das Finanzamt liegt die Zuständigkeit zur Entscheidung einzig beim BFG. Es war daher…
…Ob darin auch ausländische Abgaben/Gebühren etc. enthalten sind, ist dem Kunden in der Regel auch nicht bekannt, zumal Telekommunikationsanbieter ihren Kunden ihre Preiskalkulation nicht einmal bei der Einzelverrechnung der Roaming-Einheiten offenlegen. Eine allgemeine Steuerfreistellung von Roaminggebühren und ein derart weitgehender Eingriff in das…
…die - nach Ansicht des Bf. in der Folge nicht gegebene - Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und damit das Vorliegen der objektiven und subjektiven Tatseite. Aus den verfahrensgegenständlichen Steuer- und Finanzstrafakten ergibt sich in Chronologie folgender Sachverhalt: Der Bf gab am 9. Mai 2006 beim Finanzamt…
…dh die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewinnzuschlages sowie gewährter Rabatte (§ 16 UStG 1994 zu TADIG-Code: ***1***) wird verwiesen." II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Nach der Aktenlage machte die Bf. in den beschwerdegegenständlichen Zeiträumen Vorsteuern resultierend aus von österreichischen Mobiltelefonnetzbetreibern…
…Amtsbeauftragten werde dem Beschuldigten vorgeworfen, "durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuererklärungen" betreffend die Veranlagungsjahre 2009 bis 2012 sowie "durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen" im Zeitraum 01-12/2013 [wohl gemeint: betreffend die Monate Jänner bis Dezember 2013] Abgaben verkürzt zu haben. Weiters werde dem Beschuldigten vorgeworfen…
…dh die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewinnzuschlages sowie gewährter Rabatte (§ 16 UStG 1994 zu TADIG-Code: ***2*** ?) wird verwiesen." II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Nach der Aktenlage machte die Bf. in den beschwerdegegenständlichen Zeiträumen Vorsteuern resultierend aus von österreichischen Mobiltelefonnetzbetreibern…
…der Umsatzsteuererklärungen für die Veranlagungsjahre 2013 bis 2015 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 35.628,09 (2013: € 12.175,93 + 2014: € 12.654,38 + 2015: € 10.797,78) bewirkt sowie b) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem…
…auch zu einer Verkürzung von Einkommensteuer bei ihm und C durch zu niedrig dem Finanzamt bekannt gegebener Gewinne kommt. Der Beschuldigte habe auch gewusst, dass er für [ B-KG ] zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und Erklärungen über die Feststellung von Einkünften von Personengesellschaften jeweils für die…
…Beschwerdeführer ist davon ausgegangen, dass ***6*** sämtliche steuerlichen Pflichten, wie insbesondere die Berechnung und Abgabe von Umsatzsteuererklärungen richtig und fristgemäß erfüllt. Von einem ungewöhnlichen oder auffallenden Sorgfaltsverstoß des Beschwerdeführers über jenes Ausmaß hinaus, das schon zur Begründung der groben Fahrlässigkeit vorliegen muss, ist vor diesem…
…Stadt Kenntnis von den angeführten Tätigkeiten des Beschuldigten. Dies führte dazu, dass eine Betriebsprüfung beim Beschuldigten vorgenommen wurde. Dem Beschuldigten waren seine steuerlichen Verpflichtungen zur Gänze bekannt. Er wußte, dass mit seinem Handeln eine Verkürzung an Abgaben einhergeht. Durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuererklärungen für die…
…Tathandlungen unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2011 und 2012 eine Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, und zwar Umsatzsteuer 2011 in Höhe von € 23.153,61 und Umsatzsteuer 2012 in Höhe von € 7.753,26…
…nicht zulässig. Begründung Herr ***1*** ***2***, Beschwerdeführer, führte einen Gewerbetrieb und war zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen verpflichtet. Für das Jahr 2020 wurde am 11.05.2023 vom Finanzamt ein Umsatzsteuerbescheid, in dem die Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen gemäß § 184 BAO im Schätzungswege ermittelt wurden…
…BGBl. Nr. 279/1995 (Vorsteuererstattungsverordnung) nicht gegeben. Auf die Umsatzsteuerveranlagungspflicht, dh die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewinnzuschlages sowie gewährter Rabatte werde verwiesen. Im Vorlageantrag vom 17.11.2017, welcher die Wiederaufnahmebescheide nicht mehr enthielt, (daher sind ist diese nicht mehr beschwerdegegenständlich), verwies…
…geschlossener Rabattvereinbarungen es zur nachträglichen Rabattierung von Roamingdienstleistungen kommt, wobei der Rabatt über die Konzernmutter verrechnet/weitergeleitet wird. Nach Minderung der Bemessungsgrundlage beim österreichischen Telekomunternehmer wären die Vorsteuern des Leistungsempfängers zu korrigieren Auf die Umsatzsteuerveranlagungspflicht, dh die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewinnzuschlagssatzes…
…Die Beschwerden waren daher als unbegründet abzuweisen. Auf die Umsatzsteuerveranlagungspflicht, dh die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewinnzuschlages sowie gewährter Rabatte (§ 16 UStG 1994 zu TADIG-Code: ***3***) wird verwiesen." Gegen die Abweisung der Beschwerden zur Wiederaufnahme der Verfahren und Sachbescheide brachte die…
…in weiterer Folge die Voraussetzung für die Erstattung der Vorsteuern nach der VO BGBl. Nr. 279/1995 (Vorsteuererstattungsverordnung) nicht gegeben. Auf die Umsatzsteuerveranlagungspflicht, dh die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewinnzuschlages sowie gewährter Rabatte (§ 16 UStG 1994 zu TADIG-Code: ***4***, ***5***, ***6***…
…den Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe einem abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. Verspätungszuschläge, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Beschwerdefall war es der Beschwerdeführerin auf Grund ihres Rechtsirrtums gar nicht bewusst, dass sie zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen im Inland verpflichtet war…