…1 BAO ist daher erfüllt. Sofern die Richtigkeit dieser Nachforderung in Frage gestellt werden sollte, so ist dem entgegenzuhalten, dass dieser Einwand der gegenständlichen Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen kann, zumal die Festsetzung eines Säumniszuschlages (lediglich) den Bestand einer formellen Zahlungsverpflichtung voraussetzt (VwGH vom 27…
…| 1.803.441,14 | | | | Übergangsgewinn | ATS | 2.416.607,58 Im Rahmen des Übergangsgewinns war auch das Ergebnis des Schiedsgerichtsverfahrens zu berücksichtigen. Laut Teil-Schiedsspruch vom 1.3.2007 bestand zum Zeitpunkt der Auflösung der GesbR eine Forderung…
…wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. § 119 Abs. 1 BAO Die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände sind vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offenzulegen. Die…
…Liegenschaftsanteile ausschließen. Ab dem Jahr 2007 gab die HG (Bf.) der ***5*** Teile des Dachgeschosses und eine Fläche im Keller an der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft in Bestand. Die KG benützte die gemietete Fläche im beschwerdegegenständlichen Zeitraum nicht nur als ihren Unternehmensstandort (An-, und Verkauf gebrauchter Mobiltelefone)…
…um eine aus den natürlichen Personen Herrn ***1*** bestehende, als Gesellschaft nach bürgerlichem Recht konzipierte Hausgemeinschaft in der Folge kurz HG), welche an der Lageadresse in ***10*** zunächst- gemeinsam im Wohnungseigentum erworbene - Liegenschaftsanteile adaptierte, respektive diese ab dem Jahr 2007 an die ***3*** in Bestand…
…würden, das ihnen zugewiesene Rechtholz zu verkaufen, jedes Jahr schwanke, kann auf sich beruhen; der Gesellschafterwechsel einer GesbR berührt den Bestand und die Identität der Gesellschaft grundsätzlich nicht. Dies gilt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 11.6.1991, 90/14/0048) auch, wenn…
…schriftlichen Schenkungsvertrag sowie dem Auftreten der Beschwerdeführerin im Zeitraum von 1. August 2007 bis 29. April 2008. Es sprechen damit einerseits gewisse Umstände für eine Schenkung bereits im Juli 2007 (Angaben der Zeugen), andere Umstände hingegen dagegen (etwa der unveränderte Auftritt der GesbR nach außen)…
…und B**** H**** bestand, sind die Anwendungsvoraussetzungen des Art IV UmgrStG bereits aus diesem Grund nicht zur Gänze erfüllt. Der Zusammenschluss fällt daher nicht unter Art IV UmgrStG. Zusammenschlussbilanz: Der Prüfer verneinte das Vorliegen einer Zusammenschlussbilanz, weil lediglich ein Jahresabschluss der GesbR zum 31…
…Feuerwehr" (Position H4) war eine Sachspende von 26 Winterjacken im Wert von insgesamt 3.314,02 € für das Eishockey-Team der Freiwilligen Feuerwehr, die im Namen der GesbR zu Sponsoringzwecken geleistet wurde. Der Gesamtbetrag der Position 3.4.1.i in Höhe von 28…
…sei aufgrund eines Zivilprozesses zwischen den Gesellschaftern gehemmt gewesen, da die Auflösung der Gesellschaft von der Vorfrage der gerichtlichen Einigung abhängig gewesen sei. Daher sei die Abwicklung des letzten Grundstücks aus Sicht des ehemaligen Gesellschafters als Teil der Betriebsaufgabe anzusehen. 1.4. Beschwerde der GesbR …
…Eine einheitliche Leitung bzw ein beherrschender Einfluss wird dadurch nicht zum Ausdruck gebracht. 3.1.4 Vertragliche Beziehungen: Aus der beiliegenden Gesellschaftervereinbarung ist ersichtlich, dass [Y-GmbH] und [Z-GruppeZ-GmbH+CoKG] die jeweiligen Tiefbauaktivitäten bündeln wollten. Daher wurde eine Gesellschaft ([X-GmbH]) als Joint…
…303 Abs 1 lit b BAO angeführt, dass die Immobilie in B**** "seit jeher" gemeinschaftlich mit seiner Ehefrau genutzt, verwaltet und entwickelt worden sei. Es sei dadurch bereits im Jahr 1989 konkludent eine GesbR begründet worden; die Gründe für das Vorliegen einer GesbR seien von…
…Gewerbesteuer nicht ins Ertragssteuerrecht übertragbar ist, und dass im zu Grunde liegenden Sachverhalt keine Veranlassung für eine Unternehmenseinheit bestand, weil es keinerlei wirtschaftliche oder organisatorische Verflechtung zwischen den Betrieben gegeben hat. Da im Prüfungsfall eine konkludente GesbR unterstellt wird, ist dieses Erkenntnis des VwGH nicht…
…bloße Verwaltungserklärungen bzw Interpretationshilfen der Vollziehung. FAQ B.1.32 führt aus, antragsberechtigt seien "nur Unternehmen im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB)"; aus dieser Formulierung leitet das Finanzamt im Bescheid ab, "nicht rechtsfähige Unternehmen wie z.B. eine GesbR" seien von der Beantragung ausgeschlossen. Ein ausdrücklicher…
…sein. Guthaben einer GesBR sind daher vor Anwendung des § 215 Abs. 3 BAO gemäß § 215 Abs. 1 und 2 zur Tilgung von deren fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden. Ein allfälliges Guthaben iSd § 215 Abs. 3 ist zunächst im Verhältnis der Anteile der Mitglieder der GesBR zur…
…Parteien gewesen, durch die Vereinbarungen ein Mietverhältnis zu begründen, also mehr als eine Gebrauchsregelung zu treffen. Als roter Faden ziehe es sich durch die jüngere Judikatur über Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen bei Nichtanerkennung der Unternehmereigenschaft die Feststellung, dass das vereinbarte Mietentgelt nicht fremdüblich sei. Im…
…sein. Guthaben einer GesBR sind daher vor Anwendung des § 215 Abs. 3 BAO gemäß § 215 Abs. 1 und 2 zur Tilgung von deren fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden. Ein allfälliges Guthaben iSd § 215 Abs. 3 ist zunächst im Verhältnis der Anteile der Mitglieder der GesBR zur…
…sein. Guthaben einer GesBR sind daher vor Anwendung des § 215 Abs. 3 BAO gemäß § 215 Abs. 1 und 2 zur Tilgung von deren fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden. Ein allfälliges Guthaben iSd § 215 Abs. 3 ist zunächst im Verhältnis der Anteile der Mitglieder der GesBR zur…
…sein. Guthaben einer GesBR sind daher vor Anwendung des § 215 Abs. 3 BAO gemäß § 215 Abs. 1 und 2 zur Tilgung von deren fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden. Ein allfälliges Guthaben iSd § 215 Abs. 3 ist zunächst im Verhältnis der Anteile der Mitglieder der GesBR zur…
…sein. Guthaben einer GesBR sind daher vor Anwendung des § 215 Abs. 3 BAO gemäß § 215 Abs. 1 und 2 zur Tilgung von deren fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden. Ein allfälliges Guthaben iSd § 215 Abs. 3 ist zunächst im Verhältnis der Anteile der Mitglieder der GesBR zur…