…den beiden Vereinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen. Weder wurde das "Provisionssystem" des Arbeitgebers unter Beweis gestellt, noch die berufliche Veranlassung glaubhaft gemacht. So wirbt etwa der Verein "Steirer in Wien" auf seiner - für jedermann einsichtigen - Homepage (https://steirerinwien.at/) damit, eine "Kommunikationsplattform und Drehscheibe für…
…berufliche Veranlassung nicht bloß völlig untergeordnet ist (VwGH 27.01.2011, 2010/15/0197). Ist jedoch eine derartige objektiv nachvollziehbare und einwandfreie Aufteilung nicht möglich, kommt die Berücksichtigung von Werbungskosten nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis für eine (zumindest beinahe) gänzliche berufliche Veranlassung…
…Form von Wohnungseigentum der Vermögensanlage dienen kann - nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn er sich als für die Berufsausübung "unbedingt" notwendig erweist. Ein bloßer Veranlassungszusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit reicht nicht aus, um das Kriterium der Erforderlichkeit zu erfüllen (vgl. hierzu VwGH 16.11.2023…
…sollte (und die von dem Weingut auch allgemein Interessierten angeboten wird) kann das BFG nicht erkennen. Es liegt somit keine auschließliche oder weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit dieses Programmpunktes vor, mögen dort auch Fachgespräche mit einem Sommelier geführt worden sein. Gleiches gilt für den abendlichen Besuch…
…von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis für eine (zumindest beinahe) gänzliche betriebliche bzw. berufliche Veranlassung erbringt (VwGH 13.11.2019, Ra 2019/13/0070). Derjenige, der typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend macht, hat im…
…übermitteln. 3.) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die beantragten Werbungskosten überwiegend der Werbung dienten bzw. ist die nahezu überwiegende berufliche Veranlassung der begehrten Bewirtungskosten nachzuweisen." Des Weiteren erfolgte der Hinweis, dass die mit 2. Berufungsvorentscheidung vom 29.06.2005 betreffend Einkommensteuer 1999 zugesprochenen…
…bzw. Werbungskosten) nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis für eine (zumindest beinahe) gänzliche betriebliche (bzw. berufliche) Veranlassung erbringt (siehe das - Aufwendungen für eine Digitalkamera betreffende - Erkenntnis des VwGH vom 26.04.2012, 2009/15/0088, unter Hinweis auf die in Doralt/Kofler, a…
…Zusammenhang angefallenen Prozesskosten für die Abgabenbehörde nicht nachvollziehbar, zumal der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 16 EStG 1988 normiert habe, dass die überwiegende berufliche Veranlassung dann gegeben sei, wenn die Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen dienten. Es wäre daher am Beschwerdeführer gelegen…
…und daher nicht abzugsfähig seien. dass die Aufwendungen für Fachliteratur und Büromaterial um einen Privatanteil von 40 Prozent gekürzt worden seien. Bei den sonstigen Anschaffungen sei eine überwiegende berufliche Veranlassung nicht gegeben. Die Kosten für Telefon seien an Hand der vorgelegten Belege neu ermittelt worden…
…gearbeitet hat, wurde durch nichts konkretisiert bzw. nachvollziehbar aufgezeigt. Dem Argument des FA der Nichtabzugsfähigkeit wurde vom Bf. nichts entscheidungsrelevantes entgegengehalten. Weder die überwiegende berufliche Veranlassung noch das Ausmaß der beruflichen Verwendung der IT-Komponenten - Computerzubehör, Speicher IPad, - wurden vom Bf. glaubhaft dargelegt. Eine Konkretisierung…
…dienen und ein erhebliches Überwiegen der betrieblichen Veranlassung vorliegt (VwGH 23.11.2016, Ra 2015/15/0010; VwGH 03. Juli 2003, 2000/15/0159). Bei Veranstaltungen im Bereich des professionellen Event-Marketings könne die überwiegende berufliche bzw. betriebliche Veranlassung nach der VwGH-Rechtsprechung nicht von…
…absetzbaren Aufwendungen führen (vgl. VwGH 17.9.1997, Zl. 95/13/0245). Eine weitaus überwiegende betriebliche/berufliche Veranlassung ist zB bei Veranstaltungen möglich, wo der Anlass der Veranstaltung ausschließlich dem Betriebsgeschehen, nicht jedoch der Privatsphäre zuzuordnen ist zB Sommerfest einer Klinik, Eröffnungsfest einer WT-Kanzlei…
…Belege handelt es sich um Zahlungsbelege, insbesondere Gasthausrechnungen, jedoch fehlt im Zusammenhang damit ein Beweis für die weitaus überwiegende berufliche Veranlassung und den konkreten Werbezweck (VwGH 14.12.2000, 95/15/0040) oder eine konkret feststellbare Entgeltlichkeit (VwGH 99/13/0208; VwGH 24.10.2005…
…betriebliche Veranlassung vor. Kosten einer Studienreise nur dann abzugsfähig, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind (vgl. VwGH 16.07.1996, 92/14/0133): Planung und Durchführung im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder in einer Weise, die weitaus überwiegende betriebliche (berufliche) Bedingtheit erkennen lässt. Betriebliche Veranlassung…
…4 Rz 331). Das Verhältnis des Bf zur X Speditions und Transport GmbH beruhte daher zweifellos auf einem persönlichen Naheverhältnis, weshalb keine überwiegende berufliche Veranlassung anzunehmen ist. Darüber hinaus waren der Bruder G V, der ebenfalls Gründungsstifter und Letztbegünstigter der Stiftung ist, und die Gattin…
…die weitaus überwiegende berufliche Veranlassung der Einladung sowie deren Werbewirksamkeit gelegen war. Hiezu wurden in einer Vorhaltsbeantwortung 30 Personen unter Angabe deren Anschrift namhaft gemacht (13 Gäste in Begleitung von Gatte/Gattin bzw Lebensgefährte/Lebensgefährtin sowie vier weitere Gäste) und als berufliche Veranlassung unterschiedliche Gründe…
…iHv 700 €. Begründet wurde die von der Abgabenerklärung abweichende Veranlagung der Einkommensteuer 2010 im Bescheid wie folgt: "Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung von Kosten der Bewirtung bzw. von Spenden und Geschenken ist eine überwiegende berufliche Veranlassung. Eine berufliche Veranlassung ist anzunehmen, wenn die Bewirtung…
…von der Judikaturlinie zum Abzugsverbot abgewichen, sofern – anders wie im gegenständlichen Fall – bei einer nicht gegebenen (nahezu) ausschließlichen beruflichen Veranlassung bzw einem untrennbaren Interessengemengelage eine gänzliche Zuordnung zur steuerlich nicht zu berücksichtigenden Privatsphäre vorzunehmen ist (siehe dazu ausführlich Zorn, Neue VwGH-Rechtsprechung zum Aufteilungsverbot bei…
…in Zusammenhang stehen, werde beantragt, alle Mitgliedsbeiträge anzuerkennen. 4) Bewirtungsspesen (Repräsentationsaufwendungen): Die Bewirtungsspesen seien nicht anerkannt worden, weil aus den vorgelegten Belegen die überwiegende berufliche Veranlassung der Bewirtung nicht hervorgehe. Die Behörde habe es unterlassen, die gewünschten Informationen beim Bf. einzuholen. 5) Fortbildung (Weiterbildung): Es…
…28 geltend. * 27. August 2024: Das zuständige Finanzamt richtete ein Ergänzungsersuchen an die Bf. und ersuchte diese um eine detaillierte Kostenaufstellung der beantragten Werbungskosten sowie um Angaben zur beruflichen Veranlassung dieser Aufwendungen. * 27. September 2024: Die Beantwortung des Ergänzungsersuchens der Bf. langte beim Finanzamt ein. …