…den beiden Vereinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen. Weder wurde das "Provisionssystem" des Arbeitgebers unter Beweis gestellt, noch die berufliche Veranlassung glaubhaft gemacht. So wirbt etwa der Verein "Steirer in Wien" auf seiner - für jedermann einsichtigen - Homepage (https://steirerinwien.at/) damit, eine "Kommunikationsplattform und Drehscheibe für…
…berufliche Veranlassung nicht bloß völlig untergeordnet ist (VwGH 27.01.2011, 2010/15/0197). Ist jedoch eine derartige objektiv nachvollziehbare und einwandfreie Aufteilung nicht möglich, kommt die Berücksichtigung von Werbungskosten nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis für eine (zumindest beinahe) gänzliche berufliche Veranlassung…
…Form von Wohnungseigentum der Vermögensanlage dienen kann - nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn er sich als für die Berufsausübung "unbedingt" notwendig erweist. Ein bloßer Veranlassungszusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit reicht nicht aus, um das Kriterium der Erforderlichkeit zu erfüllen (vgl. hierzu VwGH 16.11.2023…
…von seinem Arbeitgeber im Rahmen eines desk-sharing die nötige Infrastruktur zu Verfügung gestellt werde, daher die notwendige berufliche Veranlassung für die Anmietung einer Wohnung als "Mietbüro" nicht ersichtlich sei. In dem gegen die Berufungsvorentscheidung eingebrachten Vorlageantrag erklärte der Bw., dass das Desk-Sharing bedeute…
…wäre es an der Bw. gelegen gewesen, die ausschließlich berufliche Veranlassung dieser Kosten in Form eines substantiierten Vorbringens darzulegen. Mangels Möglichkeit der einwandfreien Trennung der strittigen Kosten von der Lebensführung war die Annahme des Werbungskostencharakters im Sinn des § 16 Abs. 1 EStG 1988 betreffend der…
…der beruflichen Tätigkeiten unumgänglich macht. Die bloße Behauptung, diese Literatur oder diese Zeitschriften wären in Graz nicht verfügbar, reicht nicht aus, um die überwiegende berufliche Veranlassung nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Es kann im vorliegenden Fall somit nicht davon ausgegangen werden, dass die berufliche Veranlassung…
…die als schulbezogene Veranstaltungen geführt wurden): Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt; die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit bieten…
…die Bw. in Begleitung ihres Gatten unternommen hat, habe sie gemeinsam mit ihrem Mann anschließend an diese Reise 8 Tage in C verbracht. Die berufliche Veranlassung der Z-Reise würde von der Bw. damit begründet, dass die Reise auf Grund der Schulpartnerschaft X erfolgte, und…
…berücksichtigen seien, wenn dazu eine überwiegende berufliche Veranlassung bestehe. Diese sei dann anzunehmen, wenn die Bewirtung im Rahmen einer politischen Veranstaltung oder zur Informationsbeschaffung erfolge oder wenn es sich um eine sonstige beruflich veranlasste Einladung und Bewirtung außerhalb des Haushaltes des Politikers handle, aus welcher…
…Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben objektiv im Zusammenhang mit einer nichtselbstständigen Tätigkeit stehen und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden…
…dazu die konkrete überwiegende berufliche Veranlassung (zB. durch Bekanntgabe des berufsspezifischen Erwerbs- bzw. Verausgabungszweckes) darzulegen Im Falle der Schätzung von berufsbedingten Kosten (zB. Handy- bzw. Telefonkosten) sind des Weiteren die Grundlagen (Rechnungen, Tarifvertrag, etc.) dazu jeweils vorzulegen und der von Ihnen ermittelte berufliche Anteil an…
…beruflichen Notwendigkeit des Arbeitszimmers Stellung zu nehmen und auszuführen welche Tätigkeiten nur dort und nicht auch am Arbeitsplatz verrichtet werden können. Es wird um Vorlage jener Belege ersucht, die in Summe den Geschäftsanbahnungs- und Bewirtungsaufwand von € 673,12 ergeben und die überwiegende berufliche Veranlassung…
…sollte (und die von dem Weingut auch allgemein Interessierten angeboten wird) kann das BFG nicht erkennen. Es liegt somit keine auschließliche oder weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit dieses Programmpunktes vor, mögen dort auch Fachgespräche mit einem Sommelier geführt worden sein. Gleiches gilt für den abendlichen Besuch…
…von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis für eine (zumindest beinahe) gänzliche betriebliche bzw. berufliche Veranlassung erbringt (VwGH 13.11.2019, Ra 2019/13/0070). Derjenige, der typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend macht, hat im…
…Gemischt beruflich und privat veranlasste Reise - kein Aufteilungsverbot mehr, AFS 2010, 141; siehe auch UFS 2.2.2010, RV/2158-W/09): Bei der Einkunftsermittlung seien Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzuziehen, wenn sie durch die Einkünfteerzielung veranlasst sind. Eine solche Veranlassung sei dann gegeben…
…übermitteln. 3.) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die beantragten Werbungskosten überwiegend der Werbung dienten bzw. ist die nahezu überwiegende berufliche Veranlassung der begehrten Bewirtungskosten nachzuweisen." Des Weiteren erfolgte der Hinweis, dass die mit 2. Berufungsvorentscheidung vom 29.06.2005 betreffend Einkommensteuer 1999 zugesprochenen…
…derartige objektiv nachvollziehbare und einwandfreie Aufteilung nicht möglich, kommt die Berücksichtigung von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis für eine (zumindest beinahe) gänzliche betrieblich bzw. berufliche Veranlassung erbringt (vgl. die bei Doralt, EStG, § 20 EStG Tz 21/2 und Tz…
…etc.); somit sei auch die berufliche Veranlassung der Anschaffung gegeben. Beigelegt waren der Berufung (1) ein Foto einer Digitalkamera Canon Power Shot S30 und eine Rechnung iHv 834,99 € über den Erwerb dieser Kamera samt Zubehör am 07.12.2002 (nach Angaben des Bw…
…bzw. Werbungskosten) nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis für eine (zumindest beinahe) gänzliche betriebliche (bzw. berufliche) Veranlassung erbringt (siehe das - Aufwendungen für eine Digitalkamera betreffende - Erkenntnis des VwGH vom 26.04.2012, 2009/15/0088, unter Hinweis auf die in Doralt/Kofler, a…
…die eine Tätigkeit ausüben, welche eine solche Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen nicht ermöglicht, und die derartige Aufwendungen aus ihrem bereits versteuerten Einkommen tragen müssen. Sofern daher Aufwendungen ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen, darf der Zusammenhang mit der Einkunftserzielung nur dann…