…wenn die Absicht einer künftigen Vermietung mit bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat oder wenn aufgrund der sonstigen, über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände, mit ziemlicher Sicherheit feststeht, dass eine Vermietung erfolgen wird. Die ernsthafte Absicht zur Erzielung der Einnahmen (Vermietungsumsätze) muss klar erwiesen anzunehmen sein…
…die strittigen Vorsteuern aus den vorliegenden Erwerben und Aufwendungen steuerlich einer allenfalls beabsichtigten Vermietung zuzurechnen. Für den Nachweis der ernsthaften Absicht der späteren Einnahmenerzielung aus der Vermietung der Geschäftsausstattung müssen bereits bindende Vereinbarungen oder sonstige über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände als klar erwiesen angesehen werden…
…wenn die Tätigkeit objektiv Gewinne oder Einnahmenüberschüsse aussichtslos erscheinen lasst (VwGH 27.7.1994, 91/13/0222, ÖStZB 1995, 108) {Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz: Kommentar, 4. Auflage, § 2 Rz 57) Es bedarf der ernsthaften Absicht oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände, die objektiv nachweisbar sind…
…0038). Es müssen daher über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände vorliegen, aufgrund derer mit "ziemlicher Sicherheit" feststeht, dass eine unternehmerische Tätigkeit entfaltet wird. Eine nicht entfaltete Betätigung entzieht sich einer Beurteilung ihrer konkreten Ertragsaussichten ebenso wie einer Untersuchung daraufhin, ob sie durch die Absicht zur Erzielung…
…über die bloße Absichtserklärung hinausgehende Umstände dargelegt. Es ist damit insgesamt nicht erkennbar, inwiefern der strittige Gebäudeabbruch in einem Veranlassungszusammenhang mit (künftigen) Mieteinnahmen steht. Auf Grund des vorliegenden Kauf- und Tauschvertrages, insbesondere angesichts der in Pkt 1.3. verankerten Verpflichtung der Bf., die auf der…
…Hinblick auf die für den Zeitraum 2004 und 2005 behauptete Vermietungsabsicht ungewöhnlich und spreche daher gegen den Bestand einer Vermietungsabsicht in den letzten zwei der vier Streitjahre. Da bindende Vereinbarungen fehlten und es sonst an über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen gemangelt hätte, könne die Absicht…
…Jahreshälfte 2011 in einem vermietungsfähigen Zustand sein. Trotz Aufforderung im Schreiben vom 19.November 2010, die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände nachzuweisen, wurden keine diesbezüglichen Unterlagen vorgelegt. Vielmehr wurde in der diesbezüglichen Vorhaltsbeantwortung ausgeführt…
…Unternehmer im Hinblick auf die von ihm auszuübende Option bereits vor der Ausführung des Umsatzes den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, ist dies nur dann möglich, wenn er darlegen kann (zB durch entsprechende Vorvereinbarungen mit zukünftigen Mietern oder anhand anderer über eine bloße Absichtserklärung hinausgehender Umstände)…
…Rechtsprechung nur dann steuerlich zum Tragen kommen, wenn die ernsthafte Absicht künftiger Vermietungen entweder in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden haben oder auf Grund sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände mit ziemlicher Sicherheit feststehen". Rz 136 Umsatzsteuerkommentar Ruppe/Achatz zu § 2 UStG führt in diesem…
…Mit Beschwerdevorentscheidung vom 31. Oktober 2022 wurden die von der Beschwerdeführerin beantragten Werbungskosten/Betriebsausgaben vom Finanzamt Österreich nicht anerkannt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die spätere Einnahmenerzielung durch bindende Vereinbarungen oder sonstige über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände zweifelsfrei nachgewiesen werden müsse. Gegen diese Beschwerdevorentscheidung…
…Bf die Arbeit an weiteren Projekten glaubhaft darlegen. Erste positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurden schließlich ab 2017 erklärt bzw. bezogen. Wie bereits oben unter dem Punkt "Beweiswürdigung" (Punkt II.2. des Erkenntnisses) dargelegt, lagen damit auf jeden Fall über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände vor, die…
…noch sonstige über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände als klar erwiesen angesehen werden können, kann nicht als erwiesen angenommen werden, dass bereits im Jahr 1999 oder zumindest in den folgenden Jahren eine entsprechende Vermietungsabsicht vorgelegen ist. Auswirkungen: Die für die beiden Obergeschoße bisher geltend gemachten Vorsteuern…
…die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst. Voraussetzung einer Berücksichtigung von Werbungskosten vor der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände…
…wenn er darlegen kann (zB durch entsprechende Vorvereinbarungen mit zukünftigen Mietern oder anhand anderer über eine bloße Absichtserklärung hinausgehende Umstände), dass im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistung die Wahrscheinlichkeit einer bevorstehenden steuerpflichtigen Vermietung mit größerer Sicherheit anzunehmen war als der Fall einer steuerbefreiten Vermietung oder…
…Ebenso muss bei der Errichtung von Wohnraum, der der privaten Nutzung ebenso dienen kann wie der Vermietung, die Absicht künftiger Vermietung entweder in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden haben oder auf Grund sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände mit ziemlicher Sicherheit feststehen (vgl. Jakom, EStG…
…Über die bloße Absichtserklärung hinausgehende Umstände würden dabei das Mindestmaß an Bestimmtheit darstellen. Zum Nachweis der Vermietungsabsicht seien mit Mail vom 14.03.22 und 06.04.22 eine Mail samt Vorsorgewohnung-Ratgeber (https_//www.infina.at/ratgeber/vorsorgewohnung/) sowie einen Auszug des Kreditvertrages für…
…Umstand, dass er die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften ins Auge fasst. Es müssen vielmehr über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände vorliegen, aufgrund derer mit "ziemlicher Sicherheit" feststeht, dass eine unternehmerische Tätigkeit entfaltet werden wird. Es sind nur solche Vorbereitungshandlungen zur Begründung der Unternehmereigenschaft geeignet, die…
…diesfalls, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann. Der auf die Vermietung gerichtete Entschluss des Steuerpflichtigen muss klar und eindeutig nach außen hin in Erscheinung treten (ständige Rechtsprechung…
…Gefolge eines Verfahrens gemäß § 18 MRG ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung (auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände) als klar erwiesen angesehen werden kann. Der auf Vermietung der unvermieteten Wohnungen gerichtete Entschluss des Bf. muss klar und eindeutig…
…Es müsste vielmehr die Absicht der künftigen Vermietung in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden haben oder aus sonstigen, über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen mit ziemlicher Sicherheit feststehen, dass eine Vermietung erfolgen werde. Die ernsthafte Absicht zur Erzielung der Einnahmen (Einkünfte) müsse als klar erwiesen anzunehmen…