…nochmals zB UFS vom 13.1.2012, RV/0023-W/12). Die dem BFG gemäß § 279 BAO zukommende Änderungsbefugnis ("nach jeder Richtung") ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (zB VwGH 27.9.2012…
…und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Die dem Bundesfinanzgericht gemäß § 279 BAO zukommende Änderungsbefugnis ("nach jeder Richtung") ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat…
…als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Die Änderungsbefugnis ("nach jeder Richtung") ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegenheit…
… 36 Abs. 3 Z 3 EStG abziehbare Betrag) | € 139.484,98 | € 132.071,20 Zur Nichtzulassung der Revision: Im vorliegenden Fall war zum Einen (hinsichtlich des Jahres 2009) die Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde im Rahmen von Änderungen nach § 295 BAO sowie zum…
…als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Die Änderungsbefugnis ("nach jeder Richtung") ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegenheit…
…seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Die in der zitierten Norm festgelegte Änderungsbefugnis des Bundesfinanzgerichtes ist aber durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegenheit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache Bf, ***Bf-Adr*** vertreten durch CONSULTATIO Steuerberatung GmbH & Co KG, Karl-Waldbrunner-Platz 1, 1210 Wien, über die Beschwerde vom 8. Juni 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23…
…Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Die Änderungsbefugnis des Bundesfinanzgerichts im Sinne des. § 279…
…sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Aus den Beschwerdepunkten ergeben sich keine Grenzen der Änderungsbefugnis (vgl. Ritz…
…2001/15/0143). Die Aufgabe des Verwaltungsgerichtes ist es nämlich, in der Sache selbst zu entscheiden. Die Beschränkung der Änderungsbefugnis mit 30. September des Vorauszahlungsjahres gilt hier nicht (§ 45 Abs. 3 BAO vorletzter Satz). 3.4 Neuberechnung Einkommensteuervorauszahlung 2012 Die Einkommensteuervorauszahlung 2012 berechnet sich damit…
…die Obergrenze für deren Festsetzung ist. Diese begrenzt auch die bestehende Änderungsbefugnis im Rechtsmittelverfahren. Der Verwaltungsgerichtshof geht daher aufgrund der Bezeichnung als Obergrenze (hinsichtlich der angedrohten Höhe) und der eingeräumten Änderungsbefugnis von der Möglichkeit der Herabsetzung der Zwangsstrafe aus. Bei der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen betrifft…
…gemäß § 198 Abs. 2 Satz 1 BAO und § 279 Abs. 1 BAO von der Änderungsbefugnis des Bundesfinanzgerichtes umfasst (vgl. dazu etwa VwGH 28.04.1994, 92/16/0187). Wenn daher das Bundesfinanzgericht für Ausschüttungen im Jahr 2009 die Kapitalertragssteuerpflicht nunmehr mit der Bestimmung des § 93…
17 Die bei der Entscheidung über die Bescheidbeschwerde bestehende Änderungsbefugnis im Sinne des § 279 Abs. 1 zweiter Satz BAO - nach jeder Richtung - ist durch die Sache nach § 279 Abs. 1 erster Satz BAO begrenzt. Sache ist im Bescheidbeschwerdeverfahren die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches…
…I. Instanz anzuwendenden Bestimmungen des § 85b ZollR-DG idF des BGBl 97/2002 iVm § 276 BAO idF des BGBl 20/2009, lag die Änderungsbefugnis für die Abgabenbehörde nur innerhalb der Sache, welche den Spruch des ursprünglich erstinstanzlichen Bescheides gebildet hatte (vgl. diesbezüglich auch Ritz, BAO4…
…klar, dass er sowohl einen Vorlageantrag als auch einen Antrag nach § 299 BAO stellen wollte. Es liegt daher eindeutig ein Vorlageantrag vor. Die Änderungsbefugnis des Bundesfinanzgerichtes im Sinne des § 279 Abs 1 BAO - nach jeder Richtung - ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegenheit…
…tatbestandsmäßig. Im Hinblick auf die im Spruchpunkt II. des bekämpften Straferkenntnisses angeführten Angaben betreffend Begehung der Tat und Tatzeitraum, war vom Bundesfinanzgericht im Rahmen der zustehenden Änderungsbefugnis eine Präzisierung des Spruches vorzunehmen (VwGH 30.05.1995, 93/13/0217). Zur subjektiven Tatseite Gemäß § 15 Abs…
…dem Bundesfinanzgericht eingeräumte Änderungsbefugnis ("nach jeder Richtung") des § 279 BAO ist stets durch die Sache begrenzt. "Sache" ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde gebildet hat (Ritz, BAO6 § 279 Rz 10). Im Familienbeihilfe-Verfahren besteht diese Änderungsbefugnis allerdings nur im…
…ein gesamtes Kalenderjahr erfolgt sei, die Erlassung mehrerer Säumniszuschlagsbescheide für die jeweiligen Kalendervierteljahre aber unterblieben sei, seien die angefochtenen Bescheide über die zusammengefasste Festsetzung von Säumniszuschlägen aufzuheben. Die Änderungsbefugnis des Bundesfinanzgerichtes sei durch die "Sache" begrenzt. Sache sei die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches…
…setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Die bei der Entscheidung über die Bescheidbeschwerde bestehende Änderungsbefugnis im Sinne des zweiten Satzes der leg .cit. - nach jeder Richtung - ist jedoch durch die Sache nach § 279 Abs…
…00 zu verringern. Vom Verwaltungsgericht dürfen für die Haftung zwar keine anderen Abgaben, keine anderen Zeiträume und auch kein höherer Gesamtbetrag zu Grunde gelegt werden; eine Aufgliederung auf die einzelnen Fälligkeiten des umfassten Zeitraums ist aber von der Änderungsbefugnis des Gerichts umfasst (Ritz-Koran, BAO7, …