…spricht auch, dass ***Nachname*** ***Kind 1*** jedenfalls kein Verschulden an der für den Studienwechsel ausschlaggebenden Änderung des Curriculums (unabwendbares Ereignis) trifft. Wäre der Studienplan nicht geändert worden hätte ***Nachname*** ***Kind 1*** den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieur fortgesetzt. Jedenfalls aber liegt hier kein schädlicher Studienwechsel vor. Aufgrund der…
…auch zum Fall der behaupteten Weitergabe der unrechtmäßig erhaltenen Beträge an den anderen Elternteil VwGH 31.10.2000, 96/15/0001, mwN). Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II. Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
…abgestimmt ist, zum anderen, weil dann auch die Anforderungen für die Studierenden klar sind, in dem sie diejenigen Prüfungen machen, die im (neuen) Curriculum vorgesehen sind, und keine äquivalenten Prüfungen des neuen Curriculums für Prüfungen des alten Studienplans absolvieren müssen. Die Äquivalenzlisten führen dazu, dass…
…ändern, kommt es doch auf den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt, nicht aber auf einen möglichen, fiktiven Sachverhalt an. Die Voraussetzung des frühestmöglichen Beginnes einer weiteren Berufsausbildung nach Abschluss der Schulausbildung wäre der Zeitpunkt gewesen, zu dem Ihr Sohn ***S*** [richtig: ***K***] frühestmöglich nach dem Ende des…
…en und insgesamt zu einer Verbesserung der Chancen, in einem weiterführenden Master-Studiengang bestehen zu können. (Gutachten Seite 12)" Aus dem im Ergebnisbericht erwähnten Gutachten zum Verfahren zur Akkreditierung der Änderung des FH-Bachelorstudiengangs "Biotechnologie", StgKz 0351, am Standort Innsbruck der MCI Management Center Innsbruck…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf) gab am 14.01.2011 eine Änderung hinsichtlich des Familienbeihilfenbezugs für die Tochter A insofern bekannt, als die Tochter laut beigelegter Studienbestätigung der Universität Salzburg vom 07.12.2010 im Wintersemester 2010/11…
…Änderung und Wiederverlautbarung des Studienplans für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften, Studienjahr 2016/2017, umfasst das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien eine Regelstudienzeit von acht Semestern. Die Studiendauer für den ersten Abschnitt beträgt 2 Semester (Studienplan für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften vom 23.06…
…Karl Landsteiner Universität nunmehr gelehrt werde, sei ein moderner und zeitgemäßer Studienbetrieb zu erblicken. Die Studienpläne laut Bologna Architektur sowie die Studienpläne des Diplomstudiums (Medizinstudium an der Universität Wien) würden dieselben Lehrziele verfolgen. Beide würden die Voraussetzung dafür darstellen, dass der Arztberuf ausgeübt werden könne…
…den Ergebnisbericht der AQ) ergibt sich, dass dieses Bachelorstudium seiner Art nach nicht mit jenem der Lebensmitteltechnologie und Ernährung vergleichbar ist. Zwar ergeben sich aufgrund des Studienplans durchaus große thematische Überschneidungen, da beide Studiengänge den Bereich der Lebensmitteltechnologie erfassen. Auch sind die beiden Fachgebiete Lebensmitteltechnologie…
… 60 Abs. 4 UG 2002). Gemäß § 61 Abs. 1 UG 2002 hat das Rektorat nach Anhörung des Senates für jedes Semester die allgemeine Zulassungsfrist festzulegen. Dies ist der Zeitraum, in dem die Studierenden ihre Anträge auf Zulassung zum Studium einzubringen, die Studierendenbeiträge samt allfälliger Sonderbeiträge…
…folgender Sachverhalt als erwiesen anzunehmen und der Entscheidung zu Grund zu legen: Die Tochter der Bf. hat im Oktober 2010 an der Uni das unter der Studienkennzahl A 033 638 erfasste Bachelorstudium Ernährungswissenschaften in der Version des Studienplans 2009 inskribiert. Aus dem Verwaltungsakt geht hervor…
…ausschließlich Verluste bringe, könne nur als der privaten Neigung entsprechend und daher als Liebhabereibetätigung beurteilt werden. Auch habe die Beschwerdeführerin keine Änderung des Geschäftsablaufs vorgenommen, die auf zukünftige Gewinne schließen lasse. Im Vorlageantrag betreffend die Jahre 2005 und 2006 führte die Bf aus, sie habe…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Die Tochter der Beschwerdeführerin studierte ab dem Wintersemester 2013/14 an der Universität Wien Pharmazie. Dieses Diplomstudium ist laut § 2 des aktenkundigen Studienplans in drei Studienabschnitte gegliedert. Der erste Studienabschnitt umfasst zwei Semester, der…
…um Aufnahme an anderen Universitäten zu bemühen. Der Sohn habe den für die MedUni Wien erforderlichen MedAT als X. von 5000 Teilnehmern bestanden, sohin große Mühen auf sich genommen. Er habe an beiden Unis den erforderlichen Studiennachweis (ECTS) erbracht. Aufgrund des unterschiedlich aufgebauten Studienplans - an…
…Zusätzlich wurde der Familienbonus Plus aliquot für drei Monate [Anmerkung: Der Beschwerdeführer wohnt und arbeitet seit Oktober 2020 in Österreich] gewährt. Die Kosten für die freiwillige Weiterversicherung des Beschwerdeführers und seiner Ehegattin wurden als Topf-Sonderausgaben mit einem (eingeschliffenen) Betrag von EUR 478,05 berücksichtigt…
…soziales Jahr - von F Bekanntgabe des Hauptstudiums von C Erfolgte ein Studienwechsel (Wenn JA, ab wann?) 70 69 - sämtlicher Studien 69: Studienblatt, 70: Fortsetzungsbestätigung betreffend das Kind C wurde nicht Folge geleistet. Mit 09/2015 =gesetzliche Studiendauer lt. Studienplan sind 6 Semester und Toleranzsemester 2 …
…und gleichen Berufsaussichten auch an einer im Nahbereich gelegenen Universität absolviert werden könne. Der Sohn des Bf studiere nun in Nottingham International Economics. Dieses Studium sei - wie ein Vergleich der Studienpläne der Universitäten Graz und Nottingham ergebe - in den Kernbereichen mit der Studienrichtung Betriebswirtschaft/Volkswirtschaft…
…(Abänderung) Fahrtkosten Hinsichtlich der geltend gemachten Fahrtkosten muss unterschieden werden zwischen den Fahrten iZm den selbständigen Tätigkeiten als Ziviltechniker und Vortragender/Schulungsleiter und den Fahrten iZm der der Lohnsteuer unterworfenen Tätigkeit als Vortragender im Rahmen vorgegebener Studienpläne an Fachhochschulen. Zu den Fahrten iZm den selbständigen…
…anzutreten. Da sie sich jedoch nach dem ersten Semester sich für einen anderen Lebensweg in Form der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit entschied, kam es in Folge nicht zu den anvisierten Prüfungsantritten. Dass der Prüfungserfolg alleine für die Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit des Studiums nicht maßgeblich ist…
…ist. Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum ist der Monat und daher kann das Bestehen bzw. im gegenständlichen Fall das Nichtbestehen des Familienbeihilfenanspruchs aufgrund zukünftiger Änderungen der rechtlichen und/oder tatsächlichen Verhältnisse in den zukünftigen Monaten (anlässlich eines entsprechenden Antrags der Bf) anders zu beurteilen sein. (vgl…