…läge ein Fall des Unterbleibens der Leistung vor, da die vereinbarte Leistung nicht ausgeführt worden wäre und somit die Leistung eine Änderung erfahren würde, die gem. § 16 Abs. 3 Z 2 UStG 1994 zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 Abs. 1 UStG 1994 führe…
…Keine Änderung der Bemessungsgrundlage: Gem. § 16 Abs. 1 Z 1 UStG hat, sofern sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz ändert, der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen. Im anhängigen Beschwerdefall hat sich die Bemessungsgrundlage nicht geändert. § 16 Abs…
…Vertragsänderung reicht nicht aus, um eine Änderung der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer gem. § 16 UStG auszulösen. Denn die Vertragsänderungen müssen erst nach Ablauf des ursprünglichen Vertrages mit den Kund:innen neu vereinbart werden. Die Anwendung der Anzahlungsbesteuerung durch die Bf. bei den vorliegenden "Prepaid"-Telekommunikationsverträgen gem. …
…bei einer tatsächlichen Änderung, wie einer Gesetzesänderung oder höchstgerichtlichen Entscheidung, möglich sei. Die Optionsmöglichkeit sei jedoch bereits 2013 existent gewesen, durch die bloße Nutzung dieser Möglichkeit habe sich die Rechtslage nicht geändert. Auch liege keine Änderung der Bemessungsgrundlage vor, weshalb § 16 UStG nicht anwendbar sei…
…Gesetzescharakters auch aus den Ausführungen in den Körperschaftsteuerrichtlinien nichts für den Standpunkt der beschwerdeführenden Partei gewinnen. Die Beurteilung der ausbezahlten Sonderboni aus dem "Zentralrabatt" als verdeckte Ausschüttung hat in Bezug auf die Umsatzsteuer zur Auswirkung, dass keine Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 UStG 1994 vorlag…
…Aufl.‚ § 16 Tz 38 iVm § 1 Tz 247). Die Begründung der Beschwerdeführerin (mVa EuGH 29.05.2001, Rs. C-86/99, Freemans plc), dass eine bloße Vereinbarung einer Herabsetzung des Entgelts noch keine Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 Abs. 1 UStG 1994 darstelle, sondern die…
…der Sanierung des Schuldners) erfolgt, liegt idR kein Eigenverbrauchstatbestand vor (vgl Ruppe/Achatz 4, § 16 Rz 31). Ist letztlich davon auszugehen, dass der leistende Unternehmer das Entgelt als uneinbringlich betrachten muss, so steht dies einer Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 Abs. 1 Z 3 UStG…
…Rabatte gewährt, die zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 UStG geführt haben. Diese Entgeltsminderungen wurden von der Bf. nur in einem Fall nicht erklärt (AP-Bericht, mündliche Verhandlung). 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Rechtslage § 3a UStG 1994: (6) idF BGBl 112/2012 bzw. BGBl…
…Gesetzescharakters auch aus den Ausführungen in den Körperschaftsteuerrichtlinien nichts für den Standpunkt der beschwerdeführenden Partei gewinnen. Die Beurteilung der ausbezahlten Sonderboni aus dem "Zentralrabatt" als verdeckte Ausschüttung hat in Bezug auf die Umsatzsteuer zur Auswirkung, dass keine Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 UStG 1994 vorlag…
…anhand von Vergleichen mit (veröffentlichten) Roaminggebühren anderer Unternehmer verprobt. Von der so ermittelten Umsatzsteuer wurden die verrechneten Vorsteuern in Abzug gebracht. Weiters wurden Berichtigungen der Eingangsrechnungen (Änderung der Bemessungsgrundlage der Vorsteuern gem. § 16 UStG 1994) berücksichtigt. Im Vorlageantrag vom 13. März 2020 wurde (nur) bestritten…
…dass der Endkunde bei Nichtverwendung sein Entgelt wieder zurückfordern könne, jedoch könne man dazu dem Senat des Bundesfinanzgerichtes keine Nachweise vorlegen. Der Senat des Bundesfinanzgerichtes äußerte sich zur Rechtsfrage, dass nicht zwei unterschiedliche Sachverhalte für die Anwendung der Berichtigung gem. § 16 Abs. 3 UStG gleich…
…04/2013) eine Uneinbringlichkeit der Forderungen keinesfalls ersichtlich war und die ZZ zu diesem Zeitpunkt jedenfalls mit der Erfüllung ihrer Forderungen in absehbarer Zeit rechnen durfte. Mangels Vorliegen einer objektiven Uneinbringlichkeit (= Tatsache) sei auch die Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 16 UStG zu Unrecht erfolgt.…
…ff). § 16 UStG 1994 enthält die zwingende Verpflichtung zur Berichtigung des Steuerbetrages durch den betreffenden Steuerpflichtigen im Falle der nachträglichen Änderung der Bemessungsgrundlage. Der Berichtigungspflicht des leistenden Unternehmers steht die Vorsteuerberichtigungspflicht des Leistungsempfängers gegenüber. Die Berichtigung hat jeweils für den Veranlagungszeitraum (Voranmeldungszeitraum) zu erfolgen, in…
…2 UStG 1994 geändert, so hat der Unternehmer gem. § 16 UStG 1994, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigung ist für den Veranlagungszeitraum zu entrichten, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. Gem. § 16 Abs. 3 UStG…
…15/0005). Im Beschwerdefall hat das Finanzamt im Zuge der Außenprüfung unter anderem festgestellt, dass die Bf. die Änderung der Bemessungsgrundlage durch einen gewährten Rabatt (Gutschrift vom 16.10.2012) nicht berücksichtigt hat und damit die Erstattung von Vorsteuern in der falschen Höhe beantragt hat…
…die Umsatzsteuervoranmeldung 02/2025 eine gem. § 16 UStG 1994 zu berichtigende Umsatzsteuer iHv € ***Betrag_1*** aus. (vgl. Berechnung USt-Berichtigung lt. Vorlagebericht RV/3100646/2025, ON 13; UVA 02/2025) Die Gründe für die Änderung der Bemessungsgrundlage iSd § 16 UStG 1994 lagen jeweils in…
…wird gem. § 12 Abs. 11 UStG zu berichtigen (Änderung der Voraussetzung, die für den Vorsteuerabzug maßgebend waren). Die Vorsteuer für den Bau und den laufenden Betrieb für die Jahre ab 2002 ist nicht abzugsfähig. Im Prüfungszeitraum sind aufgrund der Sportplatzvermietung die folgenden USt-Bemessungsgrundlagen zu…
…ig. Lieferung nach § 4 Nr. 1b UStG. Die Rechnung beinhaltet zum einen die österreichische UID Nummer des Leistungsempfängers, zum anderen wurde der Firma ***1*** vom Geschäftsführer der ***Bf1*** ***Gf*** eine Gelangensbestätigung vorgelegt, wonach die Ware nach Österreich verbracht wird. Laut Sachverhaltsdarstellung des GF Herrn ***Gf***…
…Sinne des § 16 Abs. 3 UStG 1994. (siehe VwGH 20.10.2004, 2001/14/0128). Eine Änderung der Bemessungsgrundlage ist vielmehr erst dann vorzunehmen, wenn mit der Durchsetzung der Forderung durch den Gläubiger praktisch nicht mehr zu rechnen ist (Ruppe/Achatz, UStG4, § 16 Tz. 74f…
…das Verwaltungsgericht unverzüglich von der Aufhebung zu verständigen. § 16 UStG 1994 lautet: Änderung der Bemessungsgrundlage § 16. (1) Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 geändert, so haben 1. der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt…