…diesem Bereich fehlt im Erkenntnis eine nachvollziehbare Begründung für das Vorliegen der subjektiven Tatseite, jedenfalls muss auch dort auf Grund des Zugeständnisses der 50% Fremdleistung laut Betriebsprüfung im Zweifel für den Beschuldigten ausgegangen werden. 3. Zur Strafhöhe Auch ist die Strafe nicht tat- und schuldangemessen:…
…Verwaltungsgericht Wien im Verfahren VGW-M-022/04552/2014-1 das Datum 1. Mai 2014 akzeptiert hat. Im Zweifel für den Beschuldigten war daher auch in den hier gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahren davon auszugehen, dass der Beschuldigte aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme und der damals bevorstehenden Operation im…
weitere GZ. RV/2300007/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Andrea Ornig und die fachkundigen Laienrichter Mag. Petra Kühberger und Dipl.Tzt. Dr. Ursula Friedmann in der Finanzstrafsache gegen A…
5. Gemäß § 21 Abs. 4 UStG 1994 wurde der Unternehmer bzw. Abgabepflichtige nach Ablauf des Kalenderjahres zur Umsatzsteuer veranlagt, wobei er gemäß § 134 Abs. 1 BAO bei elektronischer Übermittlung bis Ende Juni des Folgejahres (Rechtslage ab Veranlagung 2003) entsprechende Steuererklärungen abzugeben hatte. Lediglich Kleinunternehmer (§ 6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 (Senatsgerichtsabteilung 1025-2) des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen 1. Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** 2. die ***Bf2***, ***Bf2-Adr***, beide vertreten durch Rechtsanwalt **V1**, Wien, 3. die ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch *L* GmbH Wirtschaftsprüfer und…
…hinsichtlich der Zigarettenmengen und des Tatzeitraumes erlangen. Solche Tatsachen durften zufolge des in § 98 Abs. 3 FinStrG 2. Halbsatz als Beweisregel postulierten Grundsatzes "im Zweifel für den Beschuldigten" ("in dubio pro reo") und zur verfahrensrechtlichen Absicherung der Unschuldsvermutung (§ 6 Abs. 2 FinStrG, Art. 6 Abs…
…eine besondere Ausnahme [nachträgliche Hervorhebung] sein. Nach der Aktenlage erscheint solches aber im gegenständlichen Fall zumindest im Zweifel für den Beschuldigten als Faktum. Folgt man aber insoweit den Darlegungen des Beschuldigten in Verbindung mit der Akten- und Beweislage, ergibt sich sohin zumal im Zweifel zu…
…kundgemacht ist. Die Rechtsansicht der Beschwerdeführerin, dass gem. Art. 6 Abs. 2 EMRK die Beweisregel und damit der postulierte Grundsatz "im Zweifel für den Beschuldigten" ("in dubio pro reo") die Beschwerdeführerin von ihrer Abgabepflicht enthebt, ist nicht rechtsrichtig. Zwar gilt die Unschuldsvermutung gem. § 6 Abs…
…wie diese Firmen vorgehen, mir standen diese Informationen nicht zur Verfügung. Im Zweifel für den Beschuldigten wird zu den vorgeworfenen Verkürzungshandlungen den Ausführungen der Verteidigerin beigepflichtet, dass der Beschuldigte blauäugig in die Firma hineingestolpert ist und erst im Zuge der Prüfung auf die Probleme hingewiesen…
…angebracht. Es kann daher ein grundsätzlicher Unwille zur Heranziehung gesetzlicher Bestimmungen zu Gunsten des Beschuldigten sehr eindeutig erkannt werden. Der Grundsatz: Im „Zweifel für den Beschuldigten“ scheint den handelnden Behördenvertretern nicht ausreichend zu würdigen bereit zu sein. Auch scheint die Behörde dem „Unschuldsgrundsatz“ durch die…
…Finanzstrafbehörde vom 17.03.2014, Zl. ****-AFA und ****-AFA wird stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis abgeändert, sodass es zu lauten hat wie folgt: Das beim Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien geführte Finanzstrafverfahren wird im Zweifel für den Beschuldigten gemäß § 136 Abs. 1 FinStrG eingestellt. Eine Revision…
…17.03.2014, Zl. 320./90.103/26/2012-AFA wird stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis abgeändert, sodass es zu lauten hat wie folgt: Das beim Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien geführte Finanzstrafverfahren wird im Zweifel für den Beschuldigten gemäß § 136 Abs. 1 FinStrG eingestellt. Eine…
…Meldungsleger eine ihm unbekannte Person wahrheitswidrig belasten wollte. Zu dem von Ihnen angeführten Verfahren mit der GZ: 1234 wird angemerkt, das das Verfahren lediglich im Zweifel für den Beschuldigten eingestellt wurde; im vorliegenden Fall aber ergibt sich aus den eindeutigen Angaben des Meldungslegers, dass kein …
…auch unbestritten. Für den Zeitraum Juni 2006 bis August 2008 konnte der Senat des Bundesfinanzgerichtes nicht hinreichend Klarheit hinsichtlich der Zigarettenmengen und des Tatzeitraumes erlangen, weshalb in Anwendung des Grundsatzes "im Zweifel für den Beschuldigten" keine Feststellungen zum Nachteil des Bf. getroffen wurden. Dies gründete…
…Ermittlungsergebnisse der belangten Behörde deuteten darauf hin, dass der Firmensitz vielmehr in XXXI/Italien gelegen sei. Auch im Finanzstrafrecht gelte der strafrechtliche Grundsatz "im Zweifel für den Beschuldigten", welcher aber unrichtig zu Lasten des Beschwerdeführers ausgelegt worden sei. Daher liege auch aus diesem Grunde Verfahrensmangel…
…65 und U 12/2020 in Höhe von € 53.677,58 ist der Senat nach längerer Beratung zum Ergebnis gelangt, dass im Zweifel für den Beschuldigten nicht ausgeschlossen werden kann, dass es auch hier allenfalls Corona-Pandemie-bedingt zu Problemen in der Weiterleitung bzw…
…kann also nur eine besondere Ausnahme sein. Nach der Aktenlage erscheint solches aber im gegenständlichen Fall zumindest im Zweifel für den Beschuldigten als Faktum. Folgt man aber insoweit den Darlegungen des Beschuldigten in Verbindung mit der Akten- und Beweislage, ergibt sich sohin zumal im Zweifel…
…deswegen keine österreichische Umsatzsteuer zu schulden. Umsatzsteuer hat der Bf. in seinen Rechnungen deswegen nie ausgewiesen. Der erkennende Senat geht daher mangels ausreichender gegenteilige Anhaltspunkte insoweit im Zweifel für den Beschuldigten (§ 98 Abs. 3 FinStrG) von einem Rechtsirrtum aus, dem weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit…
- Die Beschwerdeführer bringen vor und halten aufrecht, dass die vom Gesetz geforderte Meldungen an das wirtschaftliche Eigentümerregister bei gewissen Sachverhalten Meldepflichten festlegt, bei anderen wieder nicht. Diese unterschiedliche Handhabung ist sachlich unbegründet. Denn das Firmenbuch ist ebenso eine gerichtliche Datenbank und beinhaltet den Grundsatz der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Josef Ungericht, den Richter Mag. Armin Treichl und die fachkundigen Laienrichter Mag.a Patricia Kathan-Simma und Mag. Norbert Metzler in Gegenwart der Schriftführerin Isabella Alexandra Längle in der Finanzstrafsache…