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961 Treffer363 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1046–105712. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…unbeteiligten Dritten lässt die Gebührenschuld nicht entstehen. Beispiel 1: Ein Vertragspartner übersendet die von ihm unterzeichnete Urkunde an seinen Schulfreund, mit der Bitte um rechtliche Beurteilung. Es entsteht keine Gebührenschuld. Beispiel 2: Ein Vertragspartner übergibt die von ihm einseitig unterzeichnete Urkunde an einen gemeinsam bestimmten…

InvFR 2018 Rz 587–5987.4.3.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 94 Z 10 EStG 1988 greift auch für ausländische Immobilieninvestmentfonds, welche österreichische Zinsen beziehen. Diese rechtliche Beurteilung ist sowohl auf transparente, als auch auf intransparente Fonds anwendbar. Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne aus Immobilien werden jedoch idR die Haupteinkünfte eines Immobilienfonds darstellen. Rz 591: Ist ein ausländischer…

KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…betreffend die einzureihende Ware vor, ist eine (NoVA-rechtliche) zolltarifarische Einreihung durch das Finanzamt vorzunehmen (§ 116 Abs. 1 BAO). Normverbrauchsabgaberechtlich genügt die Unterscheidung, ob ein Kraftrad oder ein anderes Kraftfahrzeug (Position 8703) vorliegt. Beim Kraftrad ist eine weitere Beurteilung vorzunehmen, welche der vier im NoVAG…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…wahrnehmen, wie beispielsweise Vermögensverwaltern, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern, unabhängig davon, ob es sich bei diesen um wirtschaftliche Eigentümer handelt. Trustees können bei der Beurteilung, welche Informationen sie über die "objects of a power" einholen und aufbewahren, einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich…

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…3.2005, 2004/16/0254). Rz 1147: Eine Vertragsübernahme ist gebührenrechtlich wie der Neuabschluss eines Rechtsgeschäftes zu behandeln. Entscheidend für die Beurteilung ist der Urkundeninhalt. Wird zwischen dem verbleibenden Vertragspartner und dem neuen Vertragspartner mit Zustimmung des ausscheidenden Vertragspartners ein neues Vertragsverhältnis begründet, so liegt…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…vorletzter Satz). Der AOA light lässt Ausnahmen nur dann zu, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine abweichende Beurteilung verlangen. Besondere Umstände werden jedenfalls bei Baubetriebsstätten vorliegen; denn es wäre nicht zu rechtfertigen, bei kurzfristig in Baubetriebsstätten eingesetztem Baugerät von einer Überführung der Wirtschaftsgüter in das…

VPR 2021 Rz 525–5314.2. Maßnahmen zur Streitbeilegung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Sachverhalte in Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht verbindliche Auskunftsbescheide beantragt werden (unilaterale Rulings). In den Bescheiden hat die Abgabenbehörde über die abgabenrechtliche Beurteilung eines geschilderten Sachverhalts im Zeitpunkt der Antragstellung abzusprechen. Im Auskunftsbescheid kann insbesondere über folgende Verrechnungspreisfragen abgesprochen werden: Wahl der am besten geeigneten…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…genannten Bestimmungen dar. Definitionsgemäß nicht in den Anwendungsbereich des WiEReG fallen: Im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften, da diese ein rechtlich unselbständiger Teil eines Rechtsträgers mit Sitz im Ausland sind Wohnungseigentümergemeinschaften Agrargemeinschaften Gesellschaften nach bürgerlichem Recht Einzelunternehmer, auch wenn diese im Firmenbuch protokolliert sind Kirchen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…sein, wenn die zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlichen Dokumente oder Informationen nicht eingeholt werden konnten, beispielsweise, weil die Übermittlung solcher Dokumente durch rechtliche und/oder wirtschaftliche Eigentümer verweigert wurde. Diese Option ist jedoch nicht auszuwählen, wenn festgestellt und überprüft werden konnte, dass…

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…ist (EStR 2000 Rz 5828). Rz 392: Wird eine Beteiligung an einer Personengesellschaft treuhänderisch gehalten, dann ist für die Beurteilung der Mitunternehmerstellung des Treugebers bzw. gegebenenfalls des Treuhänders die rechtliche Gestaltung des Treuhandvertrags ausschlaggebend. Mitunternehmer ist in der Regel der Treugeber (VwGH 15.3.1977…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Beweiswürdigung (vgl. VwGH 27.11.2014, 2012/15/0192). Im Regelfall ist die umsatzsteuerliche Beurteilung auch für die Normverbrauchsabgabe maßgeblich. Beispiel: Ein Fahrzeughändler lieferte Kraftfahrzeuge ins Ausland. Es handelte sich dabei um Abholfälle. Im Zeitpunkt der Lieferung wurden die Verkäufe in Verkaufslisten aufgenommen, wobei der…

VPR 2021 Rz 13–171.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…zutreffend) gezeigt, dass der im Ausland versteuerte Gewinn zu nieder und der in Österreich versteuerte Gewinn zu hoch angesetzt worden ist, dann bedarf eine korrespondierende Gewinnkorrektur auf österreichischer Seite keiner innerstaatlichen materiell-rechtlichen Grundlage, weil hier das DBA unmittelbar seine Sperrwirkung entfaltet (Rz 500). DBA…

GebR 2025 Rz 1163–117021. Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

21. Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG) 21.1. Grundsätze der Bewertung Rz 1163: Im Allgemeinen ist die Bewertung gebührenpflichtiger Gegenstände auf den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenpflicht zu beziehen. Wovon die (Hundertsatz-)Gebühr zu berechnen ist, wird in den einzelnen Tarifposten des § 33 GebG geregelt. Sofern die…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…entstandenen Abgabenanspruch keine Auswirkung. Bei Dauerschuldverhältnissen wirkt die Auflösung des Rechtsgeschäftes im Allgemeinen ex nunc (zB OGH 5.11.1968, 4 Ob 57/68). Von der durch rechtliche Anfechtbarkeit veranlassten einvernehmlichen Rückgängigmachung (außergerichtliche Anfechtung) des Rechtsgeschäftes ist die einvernehmliche Vertragsaufhebung zu unterscheiden. Gemäß § 17 Abs…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1551: Bemessungsgrundlage ist der Gesamtwert der im Vergleich ausbedungenen, positiv zu erbringenden Leistungen, zB auch Neben- oder Ersatzleistungen, Abfindungsbeträge, Unterhaltsverpflichtung für Kinder (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Nicht dazu gehören Leistungen, worauf verzichtet wurde. Rz 1552…

GebR 2025 Rz 1151–116119. Schätzbare und unschätzbare Leistungen (§ 23 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…gerechtfertigt. Rz 1154: Ist die Höhe eines umsatzabhängigen Pachtzinses, welcher in Zukunft im Durchschnitt erzielt werden wird, nicht aus vergangenen Umsätzen ableitbar, ist es rechtlich unbedenklich, wenn der Pachtzins nach dem Bewertungsstichtag Berücksichtigung findet (VwGH 29.1.1997, 96/16/0084; VwGH 26.6.1997…

GebR 2025 Rz 1171–117521.2. Sonderbestimmungen bei der Bewertung auf dem Gebiet des Gebührengesetzes 1957
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

21.2. Sonderbestimmungen bei der Bewertung auf dem Gebiet des Gebührengesetzes 1957 Rz 1171: Abweichend von den Vorgaben des Bewertungsgesetzes 1955 bestimmt § 26 GebG eigene Regelungen in Bezug auf die Bewertung bedingter und betagter Leistungen und Lasten und die Bewertung wiederkehrender Leistungen. Rz 1172: Rechtsgeschäftlich…

GebR 2025 Rz 7–121.3. Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

1.3. Schriften Rz 7: Unter einer Schrift ist ein zu einem bestimmten Zweck mit einem bestimmten Inhalt beschriebenes und ausgefertigtes Papier zu verstehen. Der auf dem Papier mittels Schriftzeichen angebrachte und damit festgehaltene Inhalt des Schriftstückes ist dafür entscheidend, ob es sich dabei um…

GebR 2025 Rz 112–1195. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…für eine Rechtsgemeinschaft nicht aus. Rz 115: Die mehreren Personen müssen in Bezug auf den Gegenstand der Gebühr in Rechtsgemeinschaft stehen. Diese Voraussetzung muss im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld (§ 11 GebG; siehe Rz 157) aus der zu beurteilenden Schrift hervorgehen (Urkundenprinzip; vgl. § 17 Abs…

GebR 2025 Rz 1345–134827.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer Rz 1345: Eine Verlängerung eines Vertrages, der zunächst auf bestimmte Dauer abgeschlossen wurde, auf unbestimmte Zeit liegt vor, wenn der Vertrag nach Ablauf der bestimmten Vertragsdauer ausdrücklich auf unbestimmte Zeit oder auf eine unbestimmte…