…mit Bescheidbeschwerde anzufechten. Dem Bescheidadressaten ist somit Kenntnis über den Abgabenanspruch (zweckmäßigerweise durch Übersendung einer Ablichtung des Abgabenbescheides) zu verschaffen. Wurde kein solcher Abgabenbescheid erlassen, so sind das Bestehen und die Höhe des Abgabenanspruches in der Bescheidbeschwerde gegen den Beschlagnahmebescheid anfechtbar. 2.1.2.3…
…das Bestehen eines Begünstigtenkreises ist nicht erheblich, ob der berufenen Stelle/dem Stiftungsvorstand ein Ermessen zukommt oder nicht. Dies bedeutet, dass auch in Fällen, in denen eine Satzung aus "Erbfolgeregelungen" besteht und kein Ermessen der berufenen Stelle/des Stiftungsvorstandes besteht, ein Begünstigtenkreis zu melden ist.…
…Sind also die Bedingungen für den Informationsaustausch gegeben (insb. die rechtliche Grundlage sowie eine erfasste Fallkategorie), so besteht insofern auch kein Ermessen hinsichtlich der Frage, ob ein Informationsaustausch stattzufinden hat. 3.1. Rechtliche Grundlagen für den Informationsaustausch Ausgangspunkt für diesen verpflichtenden spontanen Informationsaustausch ist insbesondere…
…des Bundes ergeben sich aus dem BiBuG 2014. In Abgabenstrafverfahren nach dem Finanzstrafgesetz - FinStrG, BGBl. Nr. 129/1958, steht ihnen kein Vertretungsrecht zu (§ 77 Abs. 1 FinStrG). 2. Berechtigungsumfang der einzelnen Bilanzbuchhaltungsberufe 2.1. Bilanzbuchhalter Die Vertretungsbefugnisse der Bilanzbuchhalter ergeben sich aus § 2 BiBuG 2014…
…Bestandverträge werden dennoch vom Finanzamt entgegengenommen. Die Gebühr wird diesfalls mit Bescheid festgesetzt, wobei es im Hinblick auf das zwischen den Vertragsparteien bestehende Gesamtschuldverhältnis eine Frage der Ermessensübung ist, an welchen von mehreren Gebührenschuldnern das Finanzamt das Leistungsgebot richtet. Außerdem kann das Finanzamt mangels ordnungsgemäßer…
…Daher ist mit Mängelbehebungsauftrag vorzugehen. Ist der Antrag von vornherein offenkundig aussichtslos (weil unzulässig, etwa bei Einbringung von einem hierzu nicht Befugten oder wegen entschiedener Sache), so ist kein Mängelbehebungsauftrag zu erlassen, sondern der Antrag mit Bescheid zurückzuweisen. 3. Bescheidmäßige Erledigungen des Antrages 3.1…
…103 EStG 1988. 3.12.2. Vorübergehendes Unterbleiben Vorübergehend ist die Erlassung von Beschwerdevorentscheidungen untersagt, wenn eine Aussetzung der Entscheidung (§ 271 BAO) erfolgt und noch wirksam ist. Die Pflicht, vorübergehend keine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen, kann sich für Kammerumlagen (§ 122 Abs. 1 WKG und § 122 Abs…
…GebG - fallen gemäß § 2 Abs. 2 FinStrG nicht unter die Abgaben, für die das Finanzstrafrecht anzuwenden ist (siehe Rz 4). Die Erhöhungen des § 9 GebG sind daher keine Strafen iSd FinStrG, sondern Abgaben, und zwar Nebenansprüche iSd § 3 Abs. 2 BAO. 7.1. Feste Gebühren …
…Finanzamt gemäß § 135 BAO einen Verspätungszuschlag von 10% der festgesetzten Abgabe festsetzen. Bei der Ermessensübung für die Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlags hat das Finanzamt jedoch jene Dauer nicht zu berücksichtigen, über die sich die Steuernummer rechtmäßig in der Quote befunden hat. Darüber hinaus ist…
…oder Einfluss des Versicherungsnehmers, des Kontoinhabers oder des Begünstigten verwaltet werden. 10.8. Barwert (§ 78 GMSG) Rz 68: Eine aufgrund eines an Kapitalanlagen gebundenen Versicherungsvertrages zahlbare Leistung stellt keine sonstige Leistung im Sinne des § 78 Abs. 2 Z 2 GMSG dar. Bei einem an Kapitalanlagen…
…Gebührenschuldner (VwGH 20.11.1980, 1542/78). Rz 1186: Kommt nur einer der Vertragspartner als Gebührenschuldner in Frage (wie bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften), so kann keine Gebühr erhoben werden, wenn dieser Gebührenschuldner persönlich von den Gebühren befreit ist (siehe VwGH 2.5.1960, 2100/59).…
…Rechtsgeschäftes persönlich von den Gebühren befreit, dann kann keine andere Person als Haftender zur Entrichtung der Gebühr herangezogen werden. Rz 1196: Die Abgabenbehörde hat die Geltendmachung der Haftung nach den in der BAO festgelegten Regeln und Grenzen der Ermessensübung vorzunehmen. Dabei hat sie einerseits die…
…gegen Geldwäsche ("Financial Action Task Force on Money Laundering" - FATF) vereinbar ist. Beispiel: A, eine natürliche Person, ist als Vermögensverwalter tätig und verfügt auch über das vollständige Ermessen, das Finanzvermögen der Körperschaft B zu verwalten. Da es sich bei A um eine natürliche Person handelt…
…mehrerer Kraftfahrzeuge pro Abgabepflichtigem in einem Gesamtbetrag auf jeweils einen Festsetzungszeitraum zu beziehen. Es ist somit ein gemeinsamer Festsetzungsbescheid für alle drei Kraftfahrzeuge zu erlassen. Die bescheidmäßige Festsetzung hat sich auf die gesamte, im Bemessungszeitraum zu entrichtende Abgabe und nicht bloß auf eine restliche und…
…Abs. 1 BAO nicht gilt, dass Fristverlängerungen im Einzelfall gemäß § 134 Abs. 2 BAO nicht möglich sind und keine Verspätungszuschläge gemäß § 135 BAO festgesetzt werden können. Stattdessen sind im Rahmen der Quotenregelung Zwischentermine einzuhalten, zu denen jeweils ein gewisser prozentueller Anteil an Abgabenerklärungen einzureichen ist…
…die vorgelegte Beschwerde gemäß § 53 zweiter Satz BAO an die Abgabenbehörde ohne unnötigen Aufschub zurückzuschicken, wenn es seine Unzuständigkeit erkennt, weil rechtswidriger Weise keine Beschwerdevorentscheidung erlassen oder kein Vorlageantrag eingebracht worden ist (VwGH 20.9.2023, Ro 2023/13/0015, Rz 26). § 53 BAO gilt…
…55.000 € (seit der Veranlagung 2025) gemäß § 7 LuF-PauschVO 2015 nicht einzubeziehen. Die Einkünfte daraus sind gesondert zu erfassen, soweit nicht die Einkommensteuerbefreiung zur Anwendung gelangt. Dementsprechend stellen sämtliche Einnahmen aus der Überschusseinspeisung Betriebseinnahmen dar. Hinsichtlich der Aufwendungen/Ausgaben gilt: In jenem Umfang…
…3.1.1. Unbeschränkt steuerpflichtig natürliche Personen 3.1.1.1. Allgemeines 3.1.1.1.1. Transparenzprinzip Rz 146: Ein Investmentfonds ist kein Steuersubjekt. Die steuerliche Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds erfolgt daher unmittelbar beim Anteilinhaber (Durchgriff, auch "Transparenzprinzip"). Rz 147: Erträge, die der…
…Die folgenden Ausführungen zur steuerlichen Beurteilung beziehen sich auf die EEG, gelten aber entsprechend auch für BEG, soweit keine abweichenden Aussagen getroffen werden. Die folgenden Ausführungen gelten entsprechend auch für Mehrfachteilnahmen an EEG (vgl. Rz 102). 3.2.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 3.2.1.1…
…sondern über eine Leasinggesellschaft abgewickelt wird. Der Händler liefert normverbrauchsabgabepflichtig an die Leasinggesellschaft (§ 1 Z 1 NoVAG 1991). Da zudem die Leasinggesellschaft selbst kein Interesse am Kraftfahrzeug als solchen hat, sondern lediglich die Finanzierungsfunktion wahrnimmt, kann der Taxiunternehmer die Vergütung der Normverbrauchsabgabe beanspruchen (§ 12 Abs…