…ist auf die Rechtswirkungen elektronischer Signaturen abgezielt. Jede elektronische Signatur ist eine Unterschrift iSd GebG. Das Ausdrucken der Urkunde ist keine Voraussetzung für das Entstehen der Gebührenschuld. Rz 1104: Bei einem Handeln unter Verwendung eines fremden Namens ist die Namenszeichnung der handschriftlichen Unterschrift desjenigen gleichzusetzen…
…Diese ist erforderlich, weil der Einschreiter bei Verwendung des elektronischen Dateitransfers - anders als bei der Verwendung von FinanzOnline - nicht authentifiziert ist. 1.2. Übermittlung von Dateien Werden elektronische Dateien (Buchhaltungsunterlagen, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere, Schriften oder Urkunden) an eine Abgabenbehörde übermittelt, stellt das in der Regel kein…
…Sonderzuständigkeiten vorzulegen; dies gilt als Gebührenanzeige. Die Abrechnung ist elektronisch zu übermitteln, sofern dies dem Verpflichteten auf Grund der technischen Voraussetzungen zumutbar ist. Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen wird die elektronische Übermittlung der Abrechnung und das Verfahren näher geregelt (FinanzOnline-Verordnung 2006, BGBl. II…
…welcher Form die Aufschreibungen geführt werden müssen. Aufschreibungen können daher sowohl mittels elektronischer Datenverarbeitung als auch händisch geführt werden. 3.2.4.2. Vermerk auf den Urkunden Rz 92: Auf den Urkunden ist ein Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung anzubringen, der die Steuernummer des Parteienvertreters…
…mittels elektronischer Datenverarbeitung als auch händisch geführt werden, müssen aber jedenfalls enthalten: eine fortlaufende Nummer, den Namen des Vertragspartners, Art des Rechtsgeschäftes, die Bemessungsgrundlage, den Gebührenbetrag und das Datum des Entstehens der Gebührenschuld (siehe Rz 1046 ff). 3.2.3.2. Vermerk auf den Urkunden…
…entrichtet wird. Rz 1374: Auf den Urkunden (Original, Gleichschriften) ist ein Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung anzubringen, der den Gebührenbetrag, das Datum der Selbstberechnung und die Unterschrift des Bestandgebers enthalten muss. Rz 1375: Bei elektronischen Urkunden ist der Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung samt Gebührenbetrag…
…2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der RL (EU) 2015/849 Einsicht in die Urkunde genommen hat, bevor allfällige Schwärzungen von Teilen des Inhaltes vorgenommen wurden. Zur Anfertigung eines Aktenvermerks sind berechtigt: 1)der berufsmäßige Parteienvertreter 2)ein Dritter gemäß Art. 2…
… 5a Abs. 2 WiEReG um beweiskräftige Urkunden handeln, die gemäß dem am Sitz der juristischen Personen landesüblichen Rechtsstandard verfügbar sind. Dokumente können dem berufsmäßigen Parteienvertreter im Original, in Kopie oder in elektronischer Form vorgelegt werden, sofern es sich um beweiskräftige Urkunden handelt, die gemäß dem…
…im BiBuG 2014 | 1. | Abfassung und Übermittlung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1 inkl. Beilagen) als Bote unter Ausschluss jeglicher Vertretung Anmerkung: in Papier über FinanzOnline (FON) ("elektronischer Bote"); Ausnahme: Sterbedatum vermerkt umfasst von der Botenfunktion in FON sind: Übermittlung von Beilagen zu…
…eine Punktation vorliegt und gegebenenfalls, welcher Tarifpost sie zu unterstellen ist, ist unabhängig von der Bezeichnung des Vertrages ausschließlich nach dem schriftlich festgehaltenen Inhalt der Urkunde zu ermitteln. Daher ist eine als Vorvertrag bezeichnete Vereinbarung als gebührenpflichtige Punktation zu werten, wenn die wesentlichen Vertragspunkte bereits…
…unmittelbare Rechte ableiten kann. Rz 170: Eine Übersendung liegt dann vor, wenn die Schrift nicht persönlich, sondern postalisch oder elektronisch (zB E-Mail oder Fax) übermittelt wird. Der Zeitpunkt der Übersendung ist jener, in dem die Schrift die Sphäre der Behörde verlässt. 8.2.3…