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GebR 2025 Rz 1025–103911.2. Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wird eine Urkunde im Ausland errichtet. Die Gebührenschuld entsteht mangels Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes nicht. Im Inland wird die Forderungsbestreitung darauf hin mittels Erklärung bei Gericht zurückgezogen. Wird der Vergleich in der Erklärung umschrieben (Vertragsdatum, Gegenstand des Vergleiches, Parteien), stellt diese Erklärung eine rechtsbezeugende Urkunde dar…

GebR 2025 Rz 1058–106412.2. Entstehen der Gebührenschuld bei im Ausland errichteten Urkunden (§ 16 Abs. 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…im Ausland eine Urkunde errichtet wurde, nur dann der Gebühr, wenn die Inländereigenschaft aller Parteien des Rechtsgeschäftes und die sachliche Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes gegeben sind. Rz 1059: Liegen beide Voraussetzungen vor, so entsteht die Gebührenschuld in dem Zeitpunkt, der auch für eine Urkundenerrichtung im Inland…

GebR 2025 Rz 1017–102411.1.3. Beurkundung des Rechtsgeschäftes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

11.1.3. Beurkundung des Rechtsgeschäftes Rz 1017: Gegenstand einer Rechtsgebühr iSd Abschnitts III des GebG ist das Rechtsgeschäft selbst. Voraussetzung für die Gebührenpflicht ist jedoch die Errichtung einer Urkunde (siehe Rz 1025 ff) als schriftliches Beweismittel (VwGH 18.11.1993, 93/16/0014) über…

GebR 2025 Rz 1131–113517. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…eine erstmalige Beurkundung des Rechtsgeschäftes, weshalb für die Festsetzung der Gebühr nicht nur die Änderungen des Rechtsgeschäftes, sondern auch die unverändert gebliebenen Vertragsbestimmungen, so wie sie nunmehr beurkundet werden, maßgeblich sind (VwGH 29.7.2004, 2004/16/0075). Wird gleichzeitig mit Errichtung der eigentlichen Urkunde…

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 1210: Zur Gebührenanzeige verpflichtet sind die Vertragsteile; der Urkundenverfasser, das sind vor allem Rechtsanwälte und Notare; jeder, der eine Urkunde als Bevollmächtigter oder ein Gedenkprotokoll als Zeuge unterfertigt oder eine im Ausland errichtete Urkunde (bzw. deren beglaubigte Abschrift) im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld…

GebR 2025 Rz 1000–100511. Gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte (§ 15 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Nach dem Gebührengesetz 1957 sind nur diejenigen Rechtsgeschäfte gebührenpflichtig, die in den Tarifposten des § 33 GebG (siehe Rz 1250 ff) aufgezählt sind und über die eine Urkunde errichtet wird (siehe Rz 1025 ff). Speziell geregelte Rechtsgeschäfte (zB Wetten, siehe Rz 1502 ff) unterliegen jedoch auch…

GebR 2025 Rz 1313–131827.3.2.2. Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…es zur Fortsetzung des Bestandverhältnisses erst einer neuerlichen Willenseinigung bedarf. Rz 1316: Wird nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Bestanddauer das Bestandverhältnis gemäß §§ 1114 und 1115 ABGB fortgesetzt, ohne dass eine Verlängerung im Vertrag vereinbart ist oder eine neuerliche Urkunde über das fortgesetzte Bestandverhältnis errichtet wird…

GebR 2025 Rz 7–121.3. Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…12: Gegenstand der Gebühr nach § 33 GebG sind Rechtsgeschäfte (siehe Rz 1250 ff) unter der Voraussetzung, dass hierüber eine Urkunde in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise errichtet wird (zum Urkundenprinzip siehe Rz 1083), außer es besteht eine abweichende Regelung (siehe Rz 1017).

GebR 2025 Rz 1109–111715. Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (§ 19 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Verpflichtung zur Versicherung des Mietgegenstandes ist keine typische Leistung aus dem Bestandvertrag, sondern eine Nebenleistung, die der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen ist. 15.2. Mehrere voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte Rz 1110: Werden in einer Urkunde mehrere Rechtsgeschäfte derselben oder verschiedener Art, die nicht zusammenhängende Bestandteile des Hauptgeschäftes sind…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Gründe alleine führt nicht zu einer Unvollständigkeit des Compliance-Packages, wenn der Aktenvermerk ansonsten den Anforderungen des § 5a Abs. 3 WiEReG entspricht. 7.6 Notarielle Bestätigungen Gemäß § 89b NO sind Notare berufen, über Tatsachen, die sich unter anderem aus öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden ergeben…

GebR 2025 Rz 1046–105712. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterzeichnet wird, im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Inland. Dies gilt bei Unterzeichnung im Inland unabhängig davon, ob die beteiligten Parteien Inländer sind oder das Rechtsgeschäft eine sachliche Inlandsbezogenheit aufweist. Rz 1051: Unterzeichnung ist entweder die eigenhändige Unterschrift oder nach…

GebR 2025 Rz 1101–110814. Unterzeichnung der Urkunde (§ 18 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rechtswirkungen elektronischer Signaturen abgezielt. Jede elektronische Signatur ist eine Unterschrift iSd GebG. Das Ausdrucken der Urkunde ist keine Voraussetzung für das Entstehen der Gebührenschuld. Rz 1104: Bei einem Handeln unter Verwendung eines fremden Namens ist die Namenszeichnung der handschriftlichen Unterschrift desjenigen gleichzusetzen, dessen Name verwendet…

GebR 2025 Rz 1072–107412.2.3. Verbringung der Urkunde in das Inland
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Gebührenschuld durch Einbringung der Auslandsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift ins Inland gemäß § 16 Abs. 2 Z 2 GebG ist auf jene Fälle beschränkt, in denen die Gebührenpflicht nicht bereits gemäß § 16 Abs. 2 Z 1 GebG auf Grund der Urkundenerrichtung im Ausland entstanden ist…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Organe den rechtlichen Bestand und die rechtlich gültige Bezeichnung nachweisen. In einem schriftlichen Antrag sind folgende Angaben zu machen: Bezeichnung, Anschrift und Sitz des Antragstellers, Rechtscharakter bzw. Organisationsform des Antragstellers, Bezeichnung der Urkunden und/oder Rechtsvorschriften, mit welchen die rechtliche Existenz des Antragstellers nachgewiesen wird…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…Aufzeichnungen, Geschäftspapiere, Schriften oder Urkunden) an eine Abgabenbehörde übermittelt, stellt das in der Regel kein Anbringen im Sinn des § 85 BAO dar. Technisch möglich und rechtlich zulässig ist eine solche Übermittlung jedenfalls im Wege des elektronischen Dateitransfers gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 EDTV. Dabei…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Genehmigung einer Behörde oder einem Dritten ab, wird das Rechtsgeschäft erst im Zeitpunkt der Rechtskraft der Genehmigung wirksam. Nähere Ausführungen siehe Rz 1080 ff. 13.4. Nach dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes entstandene Umstände Rz 1099: Die einmal entstandene Gebührenschuld wird durch die Vernichtung der Urkunde…

GebR 2025 Rz 1083–109413. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Geht aus einer über ein Sicherungsgeschäft errichteten Urkunde weder hervor, dass alle für die Befreiungsbestimmung nach § 20 Z 5 GebG (siehe Rz 1120 ff) maßgeblichen Tatsachen vorliegen noch werden Umstände beurkundet, die die Befreiung ausschließen würden, so ist die Gebührenpflicht zwar zu vermuten, ein Gegenbeweis…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…3 WiEReG anstelle der Übermittlung der Urkunde, ein vollständiger Aktenvermerk an das Register übermittelt werden (siehe Abschnitt 7.5). Für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen sind im Meldeformular zum Compliance-Package insbesondere die Dokumentenarten "Trusturkunde" und "Side Letter zu einer Trusturkunde" zur Übermittlung der entsprechenden Dokumente…

GebR 2025 Rz 116220. Neuerungsvertrag (Novation) (§ 24 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…rechtsbezeugende Urkunde über das ursprüngliche Rechtsgeschäft kann darin nicht gesehen werden. Beispiel 1: Eine Novation liegt etwa dann vor, wenn eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung (Leihvertrag - nicht gebührenpflichtig) in eine entgeltliche Nutzungsüberlassung (Mietvertrag - gebührenpflichtig) umgewandelt wird. Beispiel 2: Eine Vereinbarung, dass ein beurkundeter Mietvertrag ab einem bestimmten…