…3.31. Stiftungseingangssteuer Rz 164: Für die Erhebung der Stiftungseingangssteuer ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 4 StiftEG). § 61 Abs. 1 Z 6 BAO sieht die Zuständigkeit für Privatstiftungen im Sinn des PSG und vergleichbare ausländische Einrichtungen vor. Ausländische privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen, die…
…liegt insbesondere dann vor, wenn der mit einem Trustee vergleichbare Gewalthaber (Treuhänder) seinen Wohnsitz bzw. Sitz im Inland hat. meldepflichtige ausländische Rechtsträger; das sind Gesellschaften, Stiftungen und vergleichbare juristische Personen, deren Sitz sich nicht im Inland oder einem anderen Mitgliedstaat befindet, sofern sie sich nach…
… 5a Abs. 1 Z 2 WiEReG beurteilt werden, wenn die ausländische Rechtsform mit einer bestimmten inländischen Rechtsform vergleichbar ist. Des Weiteren finden sich auch länderspezifische Informationen und Hinweise zu den landesüblichen Nachweisen (jeweils für spezielle, lokal verfügbare Rechtsträgertypen) auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen…
…zuständig für eigentümerlose Vermögensmassen. Das sind einerseits Privatstiftungen nach dem PSG, diesen vergleichbare ausländische Einrichtungen sowie der Stiftungseingangssteuer unterliegende Vermögensmassen (§ 61 Abs. 1 Z 6 BAO); andererseits Stiftungen und Fonds nach dem BStFG 2015 oder einer entsprechenden landesgesetzlichen Regelung (§ 61 Abs. 1 Z 7 BAO…
…In der Praxis sind für Substiftungen auch andere Begriffe wie zB Tochter- oder Nachfolgestiftung gebräuchlich. Mit der Errichtung einer in- oder ausländischen Substiftung kommt es auch zu einer Vermögensübertragung an diese. Neben der Tatsache, dass Substiftungen erst durch den Stiftungsakt seitens der bestehenden Privatstiftung entstehen…
…in- oder ausländische Substiftungen und vergleichbare Rechtsträger, die von Privatstiftungen gemäß § 1 PSG (also von inländischen Privatstiftungen) errichtet werden. Zur Überprüfung, ob im Hinblick auf eine inländische Privatstiftung eine in- oder ausländische Substiftung vorliegt, sollte jedenfalls Einsicht in die Stiftungsdokumente (Stiftungsurkunde, Stiftungszusatzurkunde, Beschlüsse des Stiftungsvorstands…
…über den obersten Rechtsträger ausübt, sowie gegebenenfalls den Begünstigtenkreis im Fall eines ausländischen obersten Rechtsträgers gemäß § 2 Z 2 und 3 WiEReG. 5.4 Erhöhte Transparenz von Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnissen) 5.4.1 Angabe, ob Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse) bei Stiftungen, Trusts und vergleichbaren Rechtsträgern bestehen…
…die Nachweise abweichender Stimmrechte oder Kontrollverhältnisse im Meldeformular zum Compliance-Package zu übermitteln sind, ist in erster Linie von der Rechtsform des jeweiligen ausländischen Rechtsträgers (Gesellschaft, Trust, Stiftung oder trustähnliche Vereinbarung) abhängig. Für Gesellschaften ist hier in der Regel die allgemeine Dokumentenart "Nachweis abweichender Stimmrechte…
…5 KStG 1988) die Erhebung der Stabilitätsabgabe (§ 8 StabAbgG) die Erhebung der Stiftungseingangssteuer (§ 4 StiftEG) die Erhebung der Digitalsteuer (§ 5 Abs. 4 DiStG 2020) die Erstattung von Umsatzsteuer, Elektrizitäts- und Erdgasabgabe an ausländische Vertretungsbehörden und ihre Mitglieder (§ 7 IStVG) die Erhebung des Energiekrisenbeitrages - fossile Energieträger…
…oder eine solche benötigen. Investmentstrukturen in Drittstaaten gelten nicht als OGAW im Sinne des § 188 Abs. 1 Z 1 InvFG 2011. Zum Begriff OGAW siehe Rz 27. Rz 98: Unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer OGAW im Inland vertrieben werden darf, richtet sich nach §§ 139 f…
…Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988 der Zwischenbesteuerung. Darunter fallen ua. auch Kapitalerträge aus in- und ausländischen Investmentfonds und Gewinne aus der Veräußerung der Fondsanteile. Das Werbungskostenabzugsverbot für die der Zwischensteuer unterliegenden Einkünfte ist zu beachten. 3.3.3. Ausschüttung 3.3.3.1. Zeitliche Erfassung…