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356 Treffer575 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 143–1518.1.2. Begünstigung für die Verwendung der Funktion E-ID (§ 11 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…definitionsgemäß (§ 2 Z 10 E-GovG) aus zwei miteinander verbundenen Elementen, nämlich der qualifizierten elektronischen Signatur und einer Personenbindung. Anstelle der österreichischen Funktion E-ID können auch elektronische Identifizierungsmittel eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, die die Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 eIDAS-VO…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2.Lieferung eines Kraftfahrzeuges (Neufahrzeug mit Freigabe durch den Generalimporteuer) an ein ausländisches Leasingunternehmen durch einen Fahrzeughändler 3.Lieferung eines Kraftfahrzeuges im Ausland (anderer Mitgliedstaat) an ein inländisches Leasingunternehmen (Importfahrzeug) KFZ-Lieferung an Leasingunternehmen | | Formular - Antrag auf Freigabe oder Sperre in der GDB…

2026-0.202.270Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1265 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.202.27006.03.2026

…Im jeweiligen Strategiebericht bzw. im jeweiligen Budgetbericht sind Vergleiche der makroökonomischen Prognosen und der Haushaltsprognosen mit den aktuellsten Prognosen der Europäischen Kommission und mit den Prognosen anderer unabhängiger Einrichtungen darzustellen. Signifikante Unterschiede zwischen dem gewählten makro-finanzpolitischen Szenario und den Prognosen der Europäischen Kommission sind…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…h und i EU-AHG genannten Elemente auf Englisch zu übermitteln sind. 2.4. Empfängerstaaten Die im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs nach dem EU-AHG ausgetauschten Informationen werden allen anderen EU-Mitgliedstaaten sowie - unter Einschränkungen (vgl. Abschnitt 2.3.) - der Europäischen Kommission zugänglich gemacht. 2…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Hinweise zu den landesüblichen Nachweisen (jeweils für spezielle, lokal verfügbare Rechtsträgertypen) auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen und können allenfalls über die Homepages der Register der wirtschaftlichen Eigentümer der anderen Mitgliedstaaten abgerufen werden. Zu beachten gilt, dass die länderspezifischen Informationen keinen vollständigen Überblick über…

GMSR Rz 1–21. Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 bis 6 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Regierungsübereinkommender mehrseitigen Vereinbarung (§ 1 GMSG) Rz 1: Mit dem Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) wird die Anwendung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen sowohl im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund der geänderten EU-Amtshilferichtlinie (§ 1 Abs…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…gezeichnete Bestätigung der Geschäftsführung des meldenden Rechtsträgers (§ 5a Abs. 5 WiEReG) bei Sachverhalten in anderen Mitgliedstaaten, sofern die Richtigkeit der Erklärung durch die Einholung von aktuellen Auszügen (nicht älter als sechs Wochen) aus einem den Anforderungen der Art. 30 oder 31 der Richtlinie (EU) 2015…

KfzBStR 2021 Rz 1358–1366C.1.3. Überzählige Anhänger (§ 1 Abs. 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…auch ein Kraftfahrzeug eines anderen Steuerschuldners aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zu interpretieren (vgl. VwGH 18.05.2006, 2005/16/0282), unabhängig davon, ob der Anhänger in Österreich oder im Ausland verwendet wird. Rz 1363: Anhänger, die von einem Kraftfahrzeug eines anderen Steuerschuldners gezogen werden…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…3 WiEReG, wenn sie vom Inland aus verwaltet werden, oder falls sich die Verwaltung nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet, wenn der Trustee im Namen des Trusts im Inland eine Geschäftsbeziehung aufnimmt oder sich im Namen des Trusts nach dem 1. April…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland. Ein Verein oder eine eigentümerlose Gesellschaft, bei denen gemäß § 2 Z 1 lit. b WiEReG die oberste Führungsebene subsidiär als wirtschaftliche Eigentümer gemeldet wurde, kann kein oberster Rechtsträger sein. Ein Verein oder andere eigentümerlose Gesellschaften können…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Formular zur Verfügung. Weitere Informationen zur Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene können über die Homepage des Bundeskanzleramts (www.bundeskanzleramt.gv.at) abgerufen werden. Zudem haben Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet, gemäß § 3…

InvFR 2018 Rz 39–512.1.2.3. Depotbank
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…inländischer OGAW als Master-OGAW für einen Feeder-OGAW aus einem anderen Mitgliedstaat eingesetzt werden soll. 2.1.2.5. Umbrella-Konstruktionen Rz 51: In § 47 Abs. 1 InvFG 2011 ist vorgesehen, dass mehrere Teilfonds, die sich hinsichtlich der Anlagepolitik oder eines anderen Ausstattungsmerkmales unterscheiden…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Übernahme der wirtschaftlichen Eigentümer aus der Meldung dieses obersten Rechtsträgers verzichtet wurde; sofern es sich bei einem obersten Rechtsträger um einen mit § 1 WiEReG vergleichbaren Rechtsträger mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland handelt, den Namen und den Sitz des Rechtsträgers, die Rechtsform…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Dem wird in § 91 GMSG Rechnung getragen. Nach dieser Bestimmung ist zum einen ein teilnehmender Staat ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (§ 91 Z 1 GMSG), soweit dieser in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…1 BWG sowie von Zweigstellen von CRR-Kreditinstituten aus Mitgliedstaaten gemäß § 9 BWG besteht eine gesetzliche Ausnahme sowohl von der Registrierkassen- als auch der Belegerteilungspflicht (vgl. § 132b BAO). Unabhängig davon sind Einzelaufzeichnungen zu führen, bzw. bleiben bestehende Verpflichtungen aufgrund anderer Normen davon unberührt. 5.4…

KfzBStR 2021 Rz 411–420B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…2 NoVAG 1991 ist sowohl für Neufahrzeuge als auch für gebrauchte Kraftfahrzeuge zu beachten. Rz 412: Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn der Gegenstand anlässlich der Lieferung an den Erwerber aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates gelangt. Weitere Voraussetzung ist…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…erfasst. Im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehende Mitglieder einer ausländischen Vertretungsbehörde sind berechtigt, alle zwei Jahre zwei Kraftfahrzeuge steuerfrei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu erwerben. Voraussetzungen: Hinsichtlich des Verfahrens und der Bedingungen für die Entlastung gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes BGBl. Nr…

KfzBStR 2021 Rz 930–935B.6.1.8. Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Unionsgebiet (§ 6 Abs. 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…bereits in einen anderen Mitgliedstaat geliefert wurde, ist für das Kraftfahrzeug die Warenverkehrsfreiheit gemäß Art. 110 AEUV weiterhin zu beachten. Wird daher ein vor dem 1. Jänner 2021 im Vereinigten Königreich zugelassenes und in die Europäische Union importiertes Kraftfahrzeug aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union…

ZustRL Rz 130–1323.5. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Erledigungen der Abgabenbehörden der anderen Mitgliedstaaten in Bezug auf Anträge auf Vorsteuererstattung für im Inland ansässige Unternehmer in Anwendung von Art. 18 der Richtlinie 2008/9/EG zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige …

KfzBStR 2021 Rz 130–142A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…bei einem inländischen Fahrzeughändler ist dies der Zeitpunkt der Lieferung (Z 1). Bei Erwerb eines Kraftfahrzeuges in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch einen Unternehmer oder bei Erwerb eines Neufahrzeuges in einem anderen Mitgliedstaat durch einen Endverbraucher ist dies der Zeitpunkt des Erwerbs (sog…