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2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…Unternehmensübertragung im Familienverband" im Menü "Weitere Services"). Die Verwendung dieser Funktion ist gesetzlich vorgeschrieben ("Der Antrag ist beim Finanzamt Österreich durch Übermittlung des amtlichen elektronischen Formulars im Verfahren FinanzOnline zu stellen."). Aufgrund der internen Weiterbearbeitung des Dokuments ist nur dann sichergestellt, dass die Signatur bzw…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…von direkten wirtschaftlichen Eigentümern sind zu ermitteln und zu melden (§ 5 Abs. 1 Z 1 WiEReG): Name; sofern diese über keinen Wohnsitz im Inland verfügen, die Nummer und die Art des amtlichen Lichtbildausweises; Geburtsdatum und Geburtsort; Staatsangehörigkeit; Wohnsitz; Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses. Bei…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…begründen. Ein Verfahren, welches der Behörde Sachverhaltsgrundlagen zur Prüfung der Frage liefern soll, ob bescheidförmige Maßnahmen zu setzen sind oder ob solche zu unterbleiben haben, etwa die Durchführung von Aufsichtsmaßnahmen nach § 143 BAO, ist hingegen ein derartiges behördliches Verfahren (vgl. VwGH 24.3.2021, Ra…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Sämtliche Inhaberaktien sind jedoch in einer Globalurkunde zu verbriefen und bei einer Wertpapiersammelbank (Zentralverwahrer) zu hinterlegen. Bei der Europäischen Gesellschaft (SE) handelt es sich um eine Sonderform der Aktiengesellschaft, deren innere Organisation gemäß § 34 SE-Gesetz dualistisch (Vorstand und Aufsichtsrat) oder monistisch (Verwaltungsrat) ausgestaltet werden…

InvFR 2018 Rz 1–41. Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…§ 186 bis 188 InvFG 2011 verstanden (dazu Rz 13 ff). Dementsprechend wird der Begriff "Investmentfonds" in den InvFR 2018, sofern nichts anderes bestimmt ist, als Überbegriff für sämtliche Organismen und Rechtsgebilde verwendet, die in den Anwendungsbereich der §§ 186 bis 188 InvFG 2011 fallen. Das sind…

InvFR 2018 Rz 13–231.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…darstellen: [Grafik]   1.3.2. Zeitpunkt der Erfassung Rz 16: Nach dem Durchgriffsprinzip müssten sämtliche Erträge des Fonds im Zeitpunkt des Zuflusses an den Fonds beim Anteilinhaber erfasst werden. Tatsächlich erfolgt die Besteuerung nur bei Ausschüttung aus dem Fonds sowie - alternativ bzw. ergänzend - einmal…

InvFR 2018 Rz 52–592.1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Hauptstück des dritten Teils des InvFG 2011 als Sondervermögen gebildet worden ist, in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt, im Miteigentum der Anteilinhaber steht und von der österreichische Aufsichtsbehörde (FMA) bewilligt worden ist. Der Begriff "Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011" ("…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…7 Meldegesetz 1991 zu verstehen. Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründetKraftfahrzeuges dann, an derwenn er sichtatsächlich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hatLage ist, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensinteressen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung…

InvFR 2018 Rz 5–121.2. Regulatorischer Rahmen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…OGAW-Verschmelzung rechtsformunabhängig möglich ist (§ 114 ff InvFG 2011), sind die steuerlichen Bestimmungen der §§ 186 bis 188 InvFG 2011 auf sämtliche OGAW, unabhängig von ihrer Rechtsform, anzuwenden. Voraussetzung für die Besteuerung als Investmentfonds ist in diesem Fall aber stets, dass es sich um einen in…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…FMA festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für einen AIF nicht mehr vorliegen (Negativbescheinigung). Der Umstand, dass der AIFM keine aufsichtsrechtliche Bewilligung erhält, ist für die Einstufung als AIF unbeachtlich (vgl. Rz 75). Rz 80: Wurde noch keine Beurteilung durch die FMA vorgenommen, hat die Abgabenbehörde…

InvFR 2018 Rz 484–4945.14. Veröffentlichung der Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der für die Vornahme der Jahresmeldung vorgesehenen Frist (§ 3 Abs. 2 FMV 2015) in einer gesonderten "Liste ehemaliger Meldefonds" im Internet zu veröffentlichen. 5.15. Absichtserklärung für "neue" Fonds Rz 486: Die Bestimmung des § 5 Abs. 3 FMV 2015 sieht die Möglichkeit vor, gewisse Fonds…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…anderweitig Kontrolle ausüben. Verzichtet eine stiftende Privatstiftung (bzw. eine andere juristische Person, welche als Stifter auftritt) rechtswirksam auf sämtliche Gestaltungs- und Stifterrechte und ist dies in der Stiftungsurkunde festgehalten, so kann dies dazu führen, dass die stiftende juristische Person keine Kontrolle mehr auf die andere…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…bis d WiEReG (bzw. die natürlichen Personen, die gleichwertige oder ähnliche wie die unter Z 2 genannten Funktionen bekleiden) aufgrund der Ausübung ihrer Funktion immer als wirtschaftliche Eigentümer gelten und zu melden sind, auch wenn eine andere Person den Trust bzw. die trustähnliche Vereinbarung letztlich…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…BAO jedoch erst ab Kenntniserlangung des Finanzamtes Österreich von den seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen. Rz 64: Das Finanzamt für Großbetriebe ist zuständig für Finanzdienstleister. Das sind die Oesterreichische Nationalbank (NBG) und sämtliche Institute, die der Aufsicht aufgrund eines der in § 2 FMABG genannten Bundesgesetze unterliegen (…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…ist im Meldeformular ausdrücklich auf die automationsunterstützte Übernahme der wirtschaftlichen Eigentümer aus der Meldung der Privatstiftung A zu verzichten, da andernfalls sämtliche Funktionsträger der Privatstiftung in die Meldung der GmbH A übernommen werden würden. Hinweis: Zu einer Zusammenrechnung der Anteile würde es auch dann kommen…

BMF-010221/0126-IV/8/2019Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde der Republik Österreich und der zuständigen Behörde der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über den Austausch länderbezogener Berichte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0126-IV/8/201909.07.2019

…einbezogen wird; und   iii) eine Betriebsstätte eines unter Ziffer i oder ii fallenden eigenständigen Geschäftsbereichs einer multinationalen Unternehmensgruppe, sofern der Geschäftsbereich für Rechnungslegungs-, Aufsichts-, Steuer- oder interne Steuerungszwecke einen Einzelabschluss für diese Betriebsstätte aufstellt;   h) der Ausdruck "berichtende Geschäftseinheit" bedeutet die Geschäftseinheit, die…

GebR 2025 Rz 1189–119223. Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 29 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

23. Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 29 GebG) Rz 1189: Unter Geschäftsführung ohne Auftrag versteht man die eigenmächtige Besorgung der Angelegenheiten eines anderen in der Absicht, dessen Interessen zu fördern. Eigenmächtig ist ein Tätigwerden dann, wenn es ohne Bevollmächtigung erfolgt. Rz 1190: Genehmigt der Geschäftsherr die Geschäftsführung…

KfzBStR 2021 Rz 1264–1270B.12.9.4. Definition Kraftfahrzeug, Verbringen bzw. Lieferung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…N1, da diese Kraftfahrzeuge im Regelfall mit geringem Aufwand in einen zulassungsfähigen Zustand versetzt werden können und zudem davon auszugehen ist, dass diese mit der Absicht angeschafft werden, sie nach der Vervollständigung zuzulassen und zu verwenden (siehe Rz 525). Rz 1265: Da Oldtimer ab 1…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…Grenze für Umsätze im Freien anzurechnen. Die Umsätze aus dem Verkauf von Urprodukten im Rahmen eines Almausschankes sind jedoch bei der Ermittlung der 45.000 Euro-Grenze einzubeziehen, da im Rahmen der Teilpauschalierung sämtliche Betriebseinnahmen (auch die der Urprodukte) zu erfassen sind (siehe § 7 Abs…