…übergeben wird, um von vornherein nur einer bestimmten Person gegenüber verwendet zu werden, ist die Schrift gleichwohl Zeugnis (VwGH 18.11.1991, 90/15/0013). Rz 632: Dient ein Ausweis oder eine Bestätigung nur zur Legitimierung oder zum Beweis gegenüber dem Aussteller bzw. seinen Organen…
…Interesse und er unterliegt nicht der Gebührenpflicht; Personalausweise als Passersätze sind nach § 14 TP 9 GebG gebührenpflichtig; Eine Strafregisterbescheinigung ist ein gebührenpflichtiges Zeugnis, sofern nicht eine gebührenfreie amtliche Mitteilung vorliegt (siehe Rz 635 ff); Von Behörden ausgestellte Typenscheine, sowie von Zulassungsbehörden in Typenscheinen über die…
…30 Euro je Zeugnis. Die Anzahl der Bogen ist daher für die Berechnung der Gebühren unbeachtlich. Beispiel: Die Baubehörde stellt dem Käufer eines Einfamilienhauses eine Bestätigung über das Vorliegen der Baubewilligung aus und übermittelt diese per Mail (Ausmaß: 2 Bogen). Das elektronische Zeugnis ist mit…
…verwendet werden | Z 16 | Abstammungspapiere, die im Interesse der Landestierzucht für Zuchttiere zu erbringen sind | Z 17 | Zeugnisse der Reisenden in Bergführerbüchern und in Trägerlegitimationen | Z 18 | Ursprungszeugnisse sowie auf Handelsrechnungen angebrachte Vidierungsvermerke, die von in- oder ausländischen Einfuhrbehörden…
…Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder der Hinausgabe (siehe…
…zB Bundesministerien, Landesregierungen) zu dem Zwecke verwendet wird, zu dem sie ausgestellt worden ist. Rz 121: Ein amtlicher Gebrauch von Schriften führt in folgenden Fällen zum Entstehen einer Gebührenschuld: bei im Ausland ausgestellten Zeugnissen (§ 14 TP 14 GebG) und Auszügen (§ 14 TP 4 GebG) bei…
… 13 Abs. 1 GebG regelt, welche Person hinsichtlich der festen Gebühren des § 14 GebG (zB Eingaben, Beilagen, Zeugnisse ua.) zur Gebührenentrichtung verpflichtet ist. Diese Person ist Abgabepflichtiger iSd § 77 Abs. 1 BAO. Rz 180: Bei Eingaben (§ 14 TP 6 GebG) und deren Beilagen (§ 14 TP…
…zu unterscheiden. Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bescheinigung, dass eine bestimmte Person die Staatsbürgerschaft besitzt und daher gemäß § 14 TP 14 GebG als Zeugnis gebührenpflichtig. Rz 302: Höhe der Gebühr Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft § 14 TP 2 Abs. 1 Z 3 GebG | lit. a |…
…benötigt eine Meldebestätigung zur Vorlage in seiner Kanzlei und fordert eine Adressierung "zur Vorlage an die Rechtsanwaltskanzlei/an den Rechtsanwalt XY". Es fällt Zeugnisgebühr an, da die Schrift nicht an eine vom Ausstellungswerber verschiedene Person adressiert wird. Auch eine allgemeine Zweckangabe allein zB "Zum Zwecke…
…Rz 55: Feste Gebühren (auch als Stempelgebühren bezeichnet) sind die mit einem fixen Betrag für die in den Tarifposten des § 14 GebG taxativ aufgezählten Schriften und Amtshandlungen zu entrichtenden Gebühren (wie zB für Eingaben und Beilagen, Zeugnisse, Reisedokumente usw.). 3.1.2. Entrichtung an Behörden (…
…Erledigungen, Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse den entsprechenden Schriften gleich. 4.2. Bogen Rz 104: Das Ausmaß des verwendeten Papiers ist nur in jenen Fällen gebührenrechtlich von Bedeutung, in denen das Gesetz die Höhe der Gebühr von der Anzahl und Größe der Bogen der Schrift abhängig…
…sowie auf diese Weise ergehende Erledigungen, amtliche Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse sind den Schriften gleichzuhalten (zB Fax oder E-Mail). Rz 141: Wurde eine Schrift tatsächlich verfasst, so unterliegt sie der Gebührenpflicht, auch wenn ihre Errichtung bei zweckmäßigerer Vorgangsweise hätte unterbleiben können (VwGH 7.10…
…Befunden und Vernehmungen (siehe Rz 484 ff) anlässlich der Erteilung eines amtlichen Zeugnisses (siehe Rz 630 ff) oder einer amtlichen Bewilligung auf Einschreiten von Privatpersonen entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Zustellung der das Verfahren in einer Instanz abschließenden schriftlichen Erledigung über die in der…
…Sicherheit auf den Bundesstraßen zu erhöhen. Die Bestellung unterliegt nicht der Gebühr nach § 14 TP 2 GebG. Rz 284: Gemäß § 333a Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) sind Schriften und Zeugnisse, die auf Grundlage dieses Bundesgesetzes erstellt und ausgestellt werden, sowie Eingaben, die auf das Erstellen und…
…Änderung der Schrift anfallen und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an. Einen Anteil an der Pauschalgebühr erhält der Rechtsträger der ausstellenden Behörde. Im Verfahren allenfalls vorzulegende Zeugnisse sind jedoch von der Pauschalgebühr nicht umfasst und daher von der Gebührenpflicht gemäß § 14 TP 14 GebG (siehe Rz 630…
…fällt unabhängig von der Anzahl der vorgelegten Schriften und unabhängig von einer bereits erfolgten Vergebührung nach einem amtlichen Gebrauch der ausländischen Schrift an. 10.16.2. Befreiungen Rz 733: Eingaben, Protokolle, und Zeugnisse, die sich im Verfahren gemäß § 14 TP 17 Abs. 1 GebG ergeben…
…der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft begründen zu können, vorgelegt werden (einschließlich darauf angebrachter Beglaubigungsvermerke) | 80 Euro 10.17.2. Befreiungen Rz 741: Eingaben, Protokolle, und Zeugnisse, die sich im Verfahren gemäß § 14 TP 18 Abs. 1 GebG ergeben, sind von der Gebührenpflicht gemäß § 14…
…BGBl. I Nr. 144/2001, wurde die Gebührenpflicht hinsichtlich der Vollmachten und der privaten Zeugnisse abgeschafft. Den Bestimmungen des § 20 Z 1 bis 3 GebG ist dadurch der Anwendungsbereich entzogen. Rz 1119: Nach § 20 Z 4 GebG besteht keine Gebührenpflicht für die von dem abgetretenen…
…Bundesgesetz erforderlichen Eingaben, Vollmachtsurkunden, Niederschriften, Zeugnisse und ausländischen Personenstandsurkunden sowie die Verlängerung von Aufenthaltsberechtigungen sind von den Gebühren befreit. Weiters sind für Amtshandlungen auf Grund oder unmittelbar für Zwecke dieses Bundesgesetzes Verwaltungsabgaben des Bundes sowie Barauslagen nicht zu entrichten. Die Befreiung von Gebühren, Verwaltungsabgaben und…
…speziellerer Tatbestand vorgesehen, fällt nur die Gebühr für den spezielleren Tatbestand an. Beispiel: Eine beglaubigte amtliche Abschrift unterliegt nur der Gebühr nach § 14 TP 1 GebG und nicht zusätzlich der Gebühr als Zeugnis nach § 14 TP 14 GebG. Rz 156: Inhalt und Zweck, der mit…