Findok · Richtlinien
GebR 2025 Rz 740–742
10.17. Eingetragene Partnerschaft (§ 14 TP 18 GebG)
geltende FassungRichtlinie2025-0.288.445gilt ab 01.04.2025
Inhaltsverzeichnis der GebR 2025
Wortlaut laut Findok
10.17. Eingetragene Partnerschaft (§ 14 TP 18 GebG)
10.17.1. Gegenstand und Höhe der Gebühr
Rz 740:
Eingetragene Partnerschaft § 14 TP 18 GebG
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Abs. 1
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Ermittlungen der Fähigkeit eine eingetragene Partnerschaft zu begründen
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50 Euro
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Abs. 3
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Ausländische Schriften, die im Verfahren zur Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft begründen zu können, vorgelegt werden (einschließlich darauf angebrachter Beglaubigungsvermerke)
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80 Euro
10.17.2. Befreiungen
Rz 741:
Eingaben, Protokolle, und Zeugnisse, die sich im Verfahren gemäß § 14 TP 18 Abs. 1 GebG ergeben, sind von der Gebührenpflicht gemäß § 14 TP 6, 7 und 14 GebG befreit. Partnerschaftsurkunden, die unmittelbar im Zuge der Begründung der eingetragenen Partnerschaft ausgestellt werden, sind von der Gebührenpflicht gemäß § 14 TP 4 GebG befreit.
Die gemäß § 14 TP 18 Abs. 3 GebG vergebührten Schriften sind von der Gebührenpflicht gemäß § 14 TP 4, 13 und 14 GebG befreit.
10.17.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
Rz 742:
Die Gebührenschuld entsteht mit der Einbringung des Antrages auf Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft begründen zu können. Gebührenschuldner sind die Antragsteller zur ungeteilten Hand.
Randzahlen 743 bis 749: derzeit frei
Normen und Schlagworte
- § 14 TP 18 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957
- § 14 TP 6, 7 und 14 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957
- § 14 TP 4, 13 und 14 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.288.445
- GZ der Erstfassung
- 2025-0.125.283
- Amtl. Veröffentlichung
- AV Nr. 24/2025
- Stammnummer
- 83420
- Enthalten in Fassung
- 1, 2 (geltend: 2)
- Gültig
- 01.04.2025 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF