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GebR 2025 Rz 610–61710.12. Unterschriftsbeglaubigungen (§ 14 TP 13 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.12. Unterschriftsbeglaubigungen (§ 14 TP 13 GebG) 10.12.1. Gegenstand der Gebühr Rz 610: Dieser Tarifpost unterliegt die Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften oder von Handzeichen durch Notare oder andere zur Beurkundung befugte Personen (Urkundspersonen) sowie durch vergleichbare ausländische Urkundspersonen. Neben Notaren sind insbesondere…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…jede im Inland übliche Schriftart geeignet, sofern die Schriftzeichen anderen Personen bekannt und für Dritte verständlich sind. Dazu zählt auch die Unterfertigung in Blockschrift oder Druckschrift. Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Art. 25 Abs. 2 eIDAS-VO) und…

GebR 2025 Rz 1101–110814. Unterzeichnung der Urkunde (§ 18 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Unterschrift wiedergebenden Stampiglie, ein durch jede Art von Druck hergestellter Firmenwortlaut oder eine Kanzleistampiglie (VwGH 17.2.2000, 99/16/0027). Die Namenszeichnung muss hiebei nicht die Wesenszüge einer handschriftlichen Unterzeichnung tragen. Die bei der Übermittlung einer original unterfertigten Schrift mittels Fernkopie (Telefax) reproduzierte Unterschrift…

GebR 2025 Rz 496–49810.6.2. Mehrere Protokolle in einer Schrift
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.6.2. Mehrere Protokolle in einer Schrift Rz 496: Enthält ein Bogen mehrere in sich abgeschlossene Protokolle, zu denen auch die jeweils maßgeblichen Unterschriften gehören, so ist die Gebühr für jedes Protokoll für sich zu entrichten. Für eingabeersetzende Protokolle, die mehrere Anträge enthalten, gelten…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, die Aufnahme eines Wechsel(Scheck-)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden sowie für Unterschriftsbeglaubigungen (§ 14 TP 13 GebG…

GebR 2025 Rz 120–1266. Amtlicher Gebrauch (§ 8 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ausgestellt worden ist. Rz 121: Ein amtlicher Gebrauch von Schriften führt in folgenden Fällen zum Entstehen einer Gebührenschuld: bei im Ausland ausgestellten Zeugnissen (§ 14 TP 14 GebG) und Auszügen (§ 14 TP 4 GebG) bei Unterschriftsbeglaubigungen durch vergleichbare ausländische Urkundspersonen (§ 11 Abs. 1 Z 6 iVm …

GebR 2025 Rz 152–1568.1.3. Gleichschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…als einer Tarifpost des § 14 GebG auf, so begründet sie die Gebührenpflicht nach jeder der in Frage kommenden Tarifposten (VwGH 22.4.1991, 90/15/0072). Beispiel: Notarielle Unterschriftsbeglaubigung nach § 14 TP 13 GebG in einem gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 GebG…

VPR 20215.2. Dokumente der OECD und EU
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…split method within the EU, https://ec.europa.eu/taxation_customs/system/files/2019-03/report_on_the_application_of_the_profit_split_method_within_the_eu_en.pdf Europarat, Unterschriften und Ratifikationsstand des Vertrags 127, Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, https://www…

2026-0.590.709Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.590.70910.07.2026

…nur in digitaler Form einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt wird und auch auf ihre Gültigkeit geprüft werden kann. Außerdem ist es etwa nicht zulässig, ein elektronisch ausgefülltes und von der ausländischen Behörde elektronisch unterfertigtes Formular in Kombination mit einer handschriftlichen Unterschrift des Steuerpflichtigen auf einem zweiten…

GebR 2025 Rz 250–25810. Tarife der festen Gebühren (§ 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…siehe Rz 351). 10.1.1.4. Unterschrift, Beglaubigung Rz 257: Bei einer Beglaubigung wird die Klausel "Für die Richtigkeit der Ausfertigung" beigesetzt und von dem zur Beglaubigung ermächtigten Amtsorgan mit seinem Namen eigenhändig unterschrieben (VwGH 28.6.1989, 89/16/0036). 10.1.1…

GebR 2025 Rz 400–40710.5. Eingaben (§ 14 TP 6 GebG und § 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Nur dann, wenn feststeht, dass die Eingabe von der darin als Einschreiter genannten Person stammt, ist die Unterschrift kein Wesensmerkmal einer Eingabe. Eingaben sind daher in diesem Fall unabhängig von ihrer Unterzeichnung im Zeitpunkt ihrer Überreichung gebührenbar (VwGH 12.12.1988, 87/15/0057). Zum…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die die Gebühren eingehoben hat Bankverbindung des Antragstellers Name, Adresse, Unterschrift des Antragstellers" Rz 541: Schriftliche Anträge auf Rückzahlung der Vorauszahlung, die bei der für die Ausstellung der Reisedokumente zuständigen Behörde eingebracht werden, sind ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an das Finanzamt Österreich…

GebR 2025 Rz 573–57610.10. Waffendokumente (§ 14 TP 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die die Gebühren eingehoben hat Bankverbindung des Antragstellers Name, Adresse, Unterschrift des Antragstellers" Rz 576: Schriftliche Anträge auf Rückzahlung der Vorauszahlung, die bei der für die Ausstellung der Reisedokumente zuständigen Behörde eingebracht werden, sind ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an das Finanzamt Österreich…

GebR 2025 Rz 642–64910.13.2. Amtliche Zeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Ehefähigkeitszeugnissen vorgenommen werden, damit die Urkunde im Ausland ihrem Ausstellungszweck entsprechend verwendet werden kann. Handelt es sich um eine Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar oder eine andere Urkundsperson hat die Vergebührung nach dem Tatbestand des § 14 TP 13 GebG (siehe Rz 610 ff) zu erfolgen; Nicht…

GebR 2025 Rz 785–79210.20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die die Gebühren eingehoben hat Bankverbindung des Antragstellers Name, Adresse, Unterschrift des Antragstellers" Rz 791: Schriftliche Anträge auf Rückzahlung der Vorauszahlung, die bei den Bezirksverwaltungsbehörden eingebracht werden, sind ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an das Finanzamt Österreich postalisch weiterzuleiten. Rz 792: Eine Rückerstattung…

GebR 2025 Rz 1025–103911.2. Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wird. Gedenkprotokolle sind Niederschriften, in denen von einer oder mehreren Personen durch Beisetzung ihrer Unterschrift beurkundet wird, dass andere Personen in ihrer Gegenwart ein Rechtsgeschäft geschlossen oder ihnen über den erfolgten Abschluss eines Rechtsgeschäftes Mitteilung gemacht haben. Rz 1033: Ein vom Rechtsanwalt unterfertigtes Begleitschreiben, welchem…

GebR 2025 Rz 1046–105712. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…siehe Rz 1020) zu verschiedenen Zeitpunkten, so ist das in der Urkunde angeführte spätere Unterschriftsdatum für das Entstehen der Gebührenschuld maßgebend. Rz 1053: Wird bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften eine rechtsbezeugende Urkunde (siehe Rz 1020) nur von einem Vertragspartner unterzeichnet, so entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…

GebR 2025 Rz 1279–127827.2. Anweisung (§ 33 TP 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Beispiel: "An Herrn C in Wien Zahlen Sie dem Herrn B gegen diese Anweisung 1.000,-- (eintausend) Euro auf meine Rechnung. Wien, am .... (Unterschrift) A". Rz 1273: Damit für eine Anweisung iSd § 33 TP 4 GebG die Gebührenschuld entsteht, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: eine Erklärung…

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…erfolgte Selbstberechnung anzubringen, der den Gebührenbetrag, das Datum der Selbstberechnung und die Unterschrift des Bestandgebers enthalten muss. Rz 1375: Bei elektronischen Urkunden ist der Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung samt Gebührenbetrag und Datum der Selbstberechnung in einer Beilage zur elektronischen Urkunde zu dokumentieren. Diese Beilage…

GebR 2025 Rz 1648–164727.11.4. Im Ausland ausgestellte Wechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu entrichten (siehe Rz 6). Rz 1645: Auf dem Wechsel ist ein Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung anzubringen, der den berechneten Gebührenbetrag, das Datum des Tages der Selbstberechnung und die Unterschrift des Gebührenschuldners, der die Selbstberechnung durchgeführt hat, enthält. Rz 1646: Der Gebührenschuldner…