…2), Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe im Sinn des VPDG sind (Z 3), Finanzdienstleistungen erbringen (Z 4 und 5), eine bestimmte Rechtsform haben (Privatstiftungen, Stiftungen oder Fonds (Z 6 und 7), Bauvereinigungen, die nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz als gemeinnützig anerkannt sind (Z 8), Teil einer Unternehmensgruppe gemäß …
…GMSG) die Führung der Liste der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (§ 6b Abs. 5 KStG 1988) die Erhebung der Stabilitätsabgabe (§ 8 StabAbgG) die Erhebung der Stiftungseingangssteuer (§ 4 StiftEG) die Erhebung der Digitalsteuer (§ 5 Abs. 4 DiStG 2020) die Erstattung von Umsatzsteuer, Elektrizitäts- und Erdgasabgabe an ausländische Vertretungsbehörden und ihre…
…1 Z 6 BAO in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe. In diesen Fällen kommt es daher zu einem Auseinanderfallen der Zuständigkeiten zwischen Körperschaftsteuer und Stiftungseingangsteuer zwischen dem Finanzamt Österreich und dem Finanzamt für Großbetriebe. 3.32. Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz Rz 165: Für die Androhung…
…für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich der Grunderwerbsteuer ist das Finanzamt Österreich (Rz 147). 3.38.12.2. Bescheinigung für Stiftungseingangssteuer Rz 197: Zuständig für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich der Stiftungseingangssteuer ist das Finanzamt für Großbetriebe (§ 4 StiftEG), Rz 164. 3.38.12.3…
…wie zB Betriebsratsfonds iSd § 74 ArbVG Fonds nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 Fonds nach den Landes-Stiftungs- und Fondsgesetzen Fonds ohne Rechtspersönlichkeit, wie zB Jubiläumsfonds der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) Fonds Colloquium der katholischen Aktion Österreich. Siehe dazu auch KStR 2013 Rz 49 und…
…3. Rechtsträger (§ 98 GMSG) Rz 83: Der Ausdruck "Rechtsträger" im Sinne des gemeinsamen Meldestandards umfasst juristische Personen und alle sonstigen Rechtsgebilde wie beispielsweise Personengesellschaften, Trusts oder Stiftungen mit Ausnahme von natürlichen Personen. Ein Rechtsträger, wie eine Personengesellschaft, eine Limited Liability Partnership oder ein ähnliches Rechtsgebilde…
…Anstalten und Stiftungen, die durch ein Gesetz ausdrücklich als Rechtsperson des öffentlichen Rechtes geschaffen oder anerkannt werden, oder solche, die auf Grund eines staatlichen Auftrages Aufgaben der öffentlichen staatlichen Verwaltung erfüllen. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes sind Gebietskörperschaften, Personalkörperschaften, Interessensgemeinschaften, Anstalten, Stiftungen und Fonds. 2…
…Kapitalverkehrsteuergesetz oder das Versicherungssteuergesetz 1953 fallen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Die Vermeidung einer Doppelbesteuerung setzt grundsätzlich die Identität des Rechtsvorganges voraus. Rz 1041: Für die Anwendbarkeit dieser Befreiungsbestimmung genügt es, dass das Rechtsgeschäft überhaupt den in…
…der mit einem Trustee vergleichbare Gewalthaber (Treuhänder) seinen Wohnsitz bzw. Sitz im Inland hat. meldepflichtige ausländische Rechtsträger; das sind Gesellschaften, Stiftungen und vergleichbare juristische Personen, deren Sitz sich nicht im Inland oder einem anderen Mitgliedstaat befindet, sofern sie sich nach dem 1. April 2021 verpflichten…
…führen, wenn letztlich wesentliche geschäftliche Entscheidungen (zB im Hinblick auf die Bestimmung von Begünstigten oder die Festsetzung der Art und Höhe der Zuwendungen an Begünstigte) im Sinne des Kontrollierenden getroffen werden. Der Stiftungsprüfer wird hingegen grundsätzlich nicht unter § 2 Z 3 lit a sublit. dd…
…Körperschaften, Personenvereinigungen sowie Vermögensmassen ihren Sitz im Sinn der Abgabenvorschriften an dem Ort, der durch Gesetz, Vertrag, Stiftungsbrief und dergleichen bestimmt ist. Er ist daher grundsätzlich der rechtsgeschäftlichen Gestaltung zugänglich. Fehlt es an einer solchen Bestimmung, so gilt als Sitz der Ort der Geschäftsleitung. Das…
… Grunderwerbsteuergesetz 1987; Versicherungssteuergesetz 1953; Kapitalverkehrsteuergesetz; Feuerschutzsteuergesetz 1952, Stiftungseingangssteuergesetz) steuerbar ist, dh. grundsätzlich dem GebG oder einem Verkehrsteuergesetz unterliegt, auch wenn es auf Grund der Verwirklichung eines Befreiungstatbestandes steuerfrei ist. Rz 1116: In Erbübereinkommen zur Besicherung von Erbansprüchen beurkundete Hypothekarverschreibungen gemäß § 33 TP 18 GebG sind…
…Es handelt sich dabei um natürliche oder juristische Personen, die regelmäßig die Aufgaben eines Angehörigen der Führungsebene (zB eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds oder eines Mitglieds des Stiftungsvorstands/-rats bei einem Rechtsträger gemäß § 2 Z 2 oder 3 WiEReG) in einem Unternehmen auf direkte oder indirekte…
…Herstellung von Kontrolle durch Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse)). 5.4.3 Meldung von Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnissen) an das Register Zusätzlich zu den oben unter den Abschnitten 5.4.1 (Angabe, ob Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisseen) bei Stiftungen, Trusts und vergleichbaren Rechtsträgern bestehen) und 5.4.2 (Angabe…
…ist. Der Privatstiftung wird von dem Stifter Vermögen gewidmet, das zur Erfüllung eines erlaubten, vom Stifter bestimmten Zwecks dient. Die Privatstiftung hat keine rechtlichen Eigentümer und ist daher eine Stiftung im Sinne des Art. 3 Z. 6 lit. c der Richtlinie (EU) 2015/849 bzw…
…besonders hohes Maß der Geheimhaltung aus anderen Gründen als der Verschleierung des wirtschaftlichen Eigentums dem Wesen der Urkunde immanent ist, weil beispielsweise bei Stiftungszusatzurkunden: testamentarische Verfügungen oder andere Informationen enthalten sind, die den höchstpersönlichen Lebensbereich der genannten Personen betreffen. Begünstigte in einer Art genannt werden…
…steuerpflichtigen Gruppenkörperschaft (§ 24a Abs. 1 Z 3 KStG 1988). 3.2.5. Privatstiftungen Rz 119: Zuständig für die Entgegennahme von Abschriften der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde gemäß § 13 Abs. 6 KStG 1988 sowie für die Information des Bundeskriminalamts für den Fall, dass die Vorlage dieser…
…durch ein Einlageninstitut, ein Verwahrinstitut, eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft oder ein Investmentunternehmen im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 1 GMSG voraussetzen. Allerdings erfolgt die Verwaltung einer österreichischen Privatstiftung durch den Stiftungsvorstand, dessen Mitglieder aus natürlichen Personen bestehen (vgl. § 15 Abs. 2 PSG), die keinesfalls Finanzinstitute…
…den Trust ausüben, als beherrschende Personen (Sec. VIII Rz 134 CRS-Kommentar). Bei einem Rechtsgebilde, das kein Trust ist (etwa Stiftungen), bedeutet der Ausdruck "beherrschende Personen" solche in gleichwertigen oder ähnlichen Positionen wie jene, die in Bezug auf Trusts genannt sind (Sec. VIII Rz 135…