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961 Treffer683 msnur geltende Fassungen
2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…aber auch von anderen in der Urkunde genannten Personen. in der Urkunde Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten sind oder aus der Urkunde Informationen hervorgehen, deren Geheimhaltung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen geboten ist. bei Offenlegung der Urkunde die Gefahr eines bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteils für den Rechtsträger oder die…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…zB VwGH 19.2.1997, 94/13/0269). Die Bezeichnung des Schriftsatzes ist bei der Beurteilung, ob eine Beschwerde vorliegt, nicht von ausschlaggebender Bedeutung (vgl. zB VwGH 12.8.2002, 2001/17/0171). Die Beschwerde muss nach § 250 Abs. 1 BAO folgende Bestandteile enthalten: a…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…62 UStG 1994 (Rechtslage von 1.1.2024 bis 31.3.2025) siehe Abschnitt 2.1.2. 2.2.2.2. Überschusseinspeisung bei anteiliger Privatnutzung Rz 57: Grundsätzlich steht dem Anlagenbetreiber bei voller Zuordnung der Anlage zum Unternehmen (zur abweichenden Zuordnung siehe UStR 2000 Rz…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Kontext eine bedeutende Rolle zur Gewährung von Anonymität der tatsächlichen Verantwortlichen eines Rechtsträgers. Es handelt sich dabei um natürliche oder juristische Personen, die regelmäßig die Aufgaben eines Angehörigen der Führungsebene (zB eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds oder eines Mitglieds des Stiftungsvorstands/-rats bei einem Rechtsträger gemäß…

VPR 2021 Rz 328–3342.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern Rz 328: Werden in der Betriebsstätte körperliche Wirtschaftsgüter des Stammhauses genutzt, ohne dass sie der Betriebsstätte als fiktiver wirtschaftlicher Eigentümerin zuzurechnen sind, dann ist die Betriebsstätte - nach der geltenden Rechtslage - nicht mit einer fiktiven fremdüblichen Miete zu belasten (EAS 3251). Wohl…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…Nachfrist von einem Monat zu setzen. Der Bescheid, mit dem als Rechtsfolge der erfolgten Abmeldung eine Nachfrist gesetzt wird, ist grundsätzlich dem Abgabepflichtigen zuzustellen, weil dieser durch die Abmeldung von der Quotenregelung nunmehr wieder selbst für die Einhaltung der Fristen für die Einreichung von Abgabenerklärungen…

GMSR Rz 78–8011.6. Non-Financial Entity (§§ 93 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…auch wenn es tatsächlich diese Einkünfte nicht erzielt (FAQ 2 vom Juni 2016 zu Sec. VIII D). Bei der Festlegung der Bedeutung von passiven Einkünften muss ein Bezug zu den jeweiligen speziellen nationalen Regelungen erfolgen. Es besteht zwar grundsätzlich keine Definition, was passive Einkünfte sind…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…§ 124 BAO). Wenn Aufzeichnungen geführt werden, die über die angeführten Aufzeichnungspflichten hinausgehen und für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind, sind diese nach § 132 BAO aufzubewahren. Ist aufgrund der BarUV 2015 die vereinfachte Losungsermittlung zulässig, werden aber die einzelnen Bareingänge in der Form erfasst und aufgezeichnet…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…2 UGB grundsätzlich jede der Ziffern immer nur von einer Muttergesellschaft erfüllt werden kann, es aber auch möglich ist, dass verschiedene Muttergesellschaften unterschiedliche Ziffern verwirklichen. Für das WiEReG bedeutet das beispielsweise, dass bei einem obersten Rechtsträger einer Person A die Mehrheit der Stimmrechte zustehen kann…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen Rz 77: § 61 Abs. 4 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich das Finanzamt Österreich…

GebR 2025 Rz 112–1195. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…4.1970, 0012/70, gemeinschaftlicher Rechtsgrund bejaht). Bei einer gemeinsamen Beschwerde von mehreren Nachbarn gegen einen Bescheid über die abfallrechtliche Genehmigung eines Vorhabens im Rahmen eines Großverfahrens nach § 44a AVG liegt grundsätzlich ein gemeinschaftlicher Rechtsgrund vor, zumal der gemeinsame Wille der Nachbarn darin liegt, die…

KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Normverbrauchsabgabe zu entrichten. Rz 1304: Wird das Kraftfahrzeug im Inland nicht zum Verkehr zugelassen, so ist grundsätzlich die entrichtete Normverbrauchsabgabe auf Antrag zu vergüten (siehe Rz 1200 bis 1221). Rz 1305: Für Diplomaten gilt als Nachweis für die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe nach § 3 Abs…

GebR 2025 Rz 416–42110.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1.1998, 97/16/0446) einem schriftlichen Antrag auf Erlassung einer Auskunftssperre durch einen Bediensteten der Exekutive, um sich vor Gewalttaten oder Racheakten zu schützen (Schutz des Privat- und Familienlebens) Aufzeigen von Missständen (zB Dienstaufsichtsbeschwerden), wenn der Einschreiter damit sein Verfahren beeinflussen möchte (vgl. VfGH…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

11.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften Rz 1006: Voraussetzung für die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts ist, dass es gültig zustande gekommen ist. Dies ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG…

GebR 2025 Rz 1745–175029.4. Befreiung für Leitungsrechte (Rechtslage bis 31. Dezember 2024)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gänze von der Bestand- oder Dienstbarkeitsgebühr befreit. 29.5. Befreiung für Leitungsrechte (Rechtslage ab 1. Jänner 2025) Rz 1747: Entgelte im Zusammenhang mit dem einem Infrastrukturbetreiber (§ 107 Abs. 2 Z 1 EStG 1988) eingeräumten Recht, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober…

VPR 2021 Rz 13–171.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…wird. Rz 15: Die Übereinstimmung von internationalem und nationalem Fremdvergleichsgrundsatz hat zur Folge, dass die OECD-VPL nicht nur ein Auslegungsinstrument für Art. 9 DBA darstellen, sondern gleichzeitig für die Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes des § 6 Z 6 EStG 1988 von Bedeutung sind (in diesem Sinn…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…deren Vollstreckung, ergibt sich aus den Bestimmungen des VVG. Rz 1788: Die Vollstreckung von Bundesverwaltungsabgaben (Einbringung von Geldleistungen) obliegt gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 VVG grundsätzlich der Bezirksverwaltungsbehörde als zuständiger Vollstreckungsbehörde. Die Vollstreckungsbehörde hat die Eintreibung der Bundesverwaltungsabgaben beim zuständigen Bezirksgericht zu veranlassen. Dazu…

GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…nur eine Bescheinigung oder Bestätigung vor. Jede weitere auf derselben Schrift unterfertigte Bekundung von persönlichen Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächlichen Umständen stellt eine weitere Bescheinigung oder Bestätigung dar und löst für sich die Abgabenpflicht aus (siehe Rz 649). 31.1.9.4. Niederschriften Rz 1809:…

GebR 2025 Rz 20–232.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

2.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis Rz 20: Sind von mehreren Beteiligten nur einzelne persönlich befreit, so bleibt die Gebühren- und Haftungsschuld (siehe Rz 1187, Rz 1193) der übrigen Beteiligten davon unberührt. Daran vermögen auch zivilrechtliche Vereinbarungen nichts zu ändern, zumal der öffentlich…

GebR 2025 Rz 408–41510.5.3. Privatperson
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wenn ein mit Hoheitsgewalt beliehener, außerhalb der Staatsorganisation stehender Rechtsträger von der Rechtsordnung ermächtigt wird, Hoheitsakte zu setzen, die einer Gebietskörperschaft zuzurechnen sind. Für das Vorliegen funktioneller Organschaft sprechen insbesondere folgende Kriterien: der Rechtsträger wird dazu ermächtigt, für eine Gebietskörperschaft und damit in deren Namen…