…amtlich angefertigte Abschriften oder Teilabschriften aus amtlichen Unterlagen und amtlich verwahrten Privatunterlagen. Darunter fallen auch die Beurkundungen des Notars gemäß § 89a Notariatsordnung über Eintragungen in öffentlichen Büchern. Rz 342: Nicht unter § 14 TP 4 GebG fallen Grundbuchs- und Firmenbuchauszüge, die ein Notar als Gerichtskommissär gemäß §…
…die zur Vornahme einer Gebührenanzeige (§ 31 GebG) beglaubigt werden Notariell beglaubigte Abschriften "Erteilt" ein Notar - nicht als Parteienvertreter, sondern gemäß § 91 f NO - selbst eine beglaubigte Abschrift eines von ihm aufgenommenen Notariatsaktes, so handelt es sich weder um eine amtliche noch um eine nichtamtliche Abschrift…
…ein befugter Parteienvertreter (Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder) ist, sofern es sich um ein Sammelanderkonto handelt, das entsprechend den standesrechtlichen Bestimmungen, denen der befugte Parteienvertreter unterliegt, eingerichtet, geführt und geschlossen wird, oder sofern das Konto der Verwahrung von Geldern gemäß § 1 iVm § 104 Notariatsordnung - NO, RGBl…
10.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe Rz 298: Gegenstand der Gebühr ist die jeweilige Ausfertigung über die Ernennung zum Notar oder Handelsmakler, über die Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und auch über die Eintragung als Rechts- oder Patentanwalt. Selbständige Buchhalter fallen nicht…
…3. Privatperson Rz 408: Unter einer Privatperson sind alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechtes zu verstehen, sofern sie nicht im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises tätig sind. Beispiele: Ein Notar, der in seiner Eigenschaft als Gerichtskommissär eine Eingabe einbringt, ist…
3.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG Rz 88: Parteienvertreter (Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder/Steuerberater) sind befugt, innerhalb der Anzeigefrist des § 31 Abs. 1 GebG (15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats) die Hundertsatzgebühr für Rechtsgeschäfte…
…Gebühr Rz 610: Dieser Tarifpost unterliegt die Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften oder von Handzeichen durch Notare oder andere zur Beurkundung befugte Personen (Urkundspersonen) sowie durch vergleichbare ausländische Urkundspersonen. Neben Notaren sind insbesondere Legalisatoren (in Tirol und Vorarlberg) zur Beglaubigung von Unterschriften befugt. Rz 611…
…Pflichten der Organe der Gebietskörperschaften (§ 34 GebG) 28.1. Befundaufnahme Behörden - Notare Rz 1700: Die Organe der Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) sind verpflichtet, die bei ihnen anfallenden Schriften und Amtshandlungen auf die Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Rz 1701: Zu den Organen der…
…im hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Bereich verwirklichten Tatbestände des GebG, sie erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die dem Rechtssubjekt Republik Österreich zuzurechnen sind. Rz 25: Wird ein Notar als Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren tätig, ist diese Tätigkeit dem Bund zuzurechnen, weshalb hiefür Gebührenfreiheit besteht. Dies gilt hingegen…
…Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, die Aufnahme eines Wechsel(Scheck-)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden sowie für Unterschriftsbeglaubigungen (§ 14 TP 13 GebG, siehe Rz 610) sind vom Gebührenschuldner (siehe Rz 179 ff) an die Urkundspersonen (Notare oder andere zur Beurkundung befugte Personen, Legalisatoren…
…Aufgaben übertragen sind, die sie im Auftrag des Staates zu besorgen haben (beliehene Unternehmen, siehe auch Rz 414). Rz 644: Bei Kammern (zB Notariats- und Rechtsanwaltskammer) ist zu unterscheiden, ob sie in Übertragung eines öffentlich-rechtlichen Aufgabenkreises als Organ einer Gebietskörperschaft tätig werden, oder im…
…als einer Tarifpost des § 14 GebG auf, so begründet sie die Gebührenpflicht nach jeder der in Frage kommenden Tarifposten (VwGH 22.4.1991, 90/15/0072). Beispiel: Notarielle Unterschriftsbeglaubigung nach § 14 TP 13 GebG in einem gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 GebG…
…Protokolle an Gerichte um Erteilung von Abschriften aus den im Notariatsarchiv befindlichen Akten. | Z 2 | Eingaben im Fürsorgewesen | Ansuchen um eine Maßnahme im Rahmen der öffentlichen Fürsorge sind gebührenfrei | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 3 | Gesuche…
…Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld, auch wenn die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen das wirtschaftliche Ergebnis eintreten bzw. bestehen lassen…
…Z 3 lit. a und b der Richtlinie (EU) 2015/849 sind: a) Abschlussprüfer, externe Buchprüfer und Steuerberater b) Notare und andere selbständige Angehörige von rechtsberatenden Berufen Zur Beurteilung, ob es sich bei einem Land um ein Drittland mit hohem Risiko handelt, kann auf den…
…b: Niederschrift über die Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Z 5: Niederschriften über Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, Z 6: Protokolle über die Aufnahme eines Wechsel(Scheck)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden. 8.2.5. Zeugnisse 8.2.5.1…
…den Arbeitgeber im Inland | Handeln im fremden Namen bei bestimmten Schriften | § 13 (3) | Offene Stellvertretung zB Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte | Gleichzeitige Bewilligung für mehrere Personen zur Änderung des Familiennamens oder des Vornamens | § 14 TP 2 (2) | | Antragsteller (Eheschließung) |…
…| Pauschalbetrag | Z 1 | Ansuchen um Erteilung einer Befugnis oder die Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (siehe Rz 280 ff und Rz 284) | 47,30 Euro | - | Z 2 | Ansuchen um Ernennung zum Notar…
… 120 AktG zu seiner Gültigkeit der Beurkundung durch eine über die Verhandlung von einem Notar aufgenommene Niederschrift und ist vom ersten Bogen mit 285,90 Euro (der zweite und jeder weitere Bogen mit 13 Euro - siehe Rz 110 f) gebührenpflichtig. Rz 491: Protokolle über eine…
…gemäß § 2 Z 3 lit. a WiEReG. Eine Privatstiftung kann durch einen oder mehrere Stifter mittels eines Notariatsaktes gegründet werden, wobei zumindest ein Vermögen von EUR 70.000 in bar oder in Sachwerten der Stiftung zu widmen ist. Gemäß § 5a Abs. 1 Z 2 lit…