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InvFR 2018 Rz 481–4835.13. Verspätete Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…endet am 31.12.X1, die Frist zur Vornahme der Jahresmeldung läuft daher bis zum 31.7.X2 (des Folgejahres). Bei fristgerechter Vornahme der Jahresmeldung wird somit vom Abzugsverpflichteten im Zeitpunkt der Meldung KESt abgezogen. Wird in der Folge die Jahresmeldung korrigiert, ist zu unterscheiden:…

InvFR 2018 Rz 484–4945.14. Veröffentlichung der Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

5.14. Veröffentlichung der Meldungen Rz 484: Nach § 5 Abs. 1 FMV 2015 hat die Meldestelle gemäß § 12 KMG die Meldefonds mit den für ihre ertragsteuerliche Behandlung relevanten Daten samt der nach den Ermittlungsvorgaben des Bundesministeriums für Finanzen ermittelten ertragsteuerlichen Behandlung sowie das Meldedatum im…

InvFR 2018 Rz 457–4655. Meldung der steuerlichen Daten
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

5. Meldung der steuerlichen Daten 5.1. Grundlegende Meldesystematik Rz 457: Damit Einkünfte aus einem Fonds korrekt besteuert werden können, sehen die Bestimmungen des § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG eine Meldeverpflichtung für relevante steuerliche Daten vor…

InvFR 2018 Rz 314–3233.2.2.3. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…zu vermindern. Die Systematik dieser Korrekturen unterscheidet sich nicht vom Privatvermögen (siehe Rz 227). Die Korrekturen laut OeKB-Meldung sind wie nachträgliche Anschaffungskostenkorrekturen zu behandeln und erhöhen bzw. verringern den Buchwert der Anteile. Bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist der erhöhte Buchwert bei Vorliegen der Voraussetzungen…

GMSR Rz 4–61.4. Zeitpunkt und Form der Meldung (§ 4 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Dezember 2017) die Meldung durch die Finanzinstitute gemäß § 4 Abs. 1 erster Satz GMSG bis zum 30. Juni 2018 zu erfolgen hat. Abweichend davon hat in Bezug auf Neukonten im Sinne der §§ 82 und 86 GMSG (vgl. Rz 70) eine Meldung für den Zeitraum zwischen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Sofern es sich bei den beiden Privatstiftungen um inländische Privatstiftungen handelt, ist daher im Meldeformular ausdrücklich auf die automationsunterstützte Übernahme der wirtschaftlichen Eigentümer aus den Meldungen der beiden Privatstiftungen zu verzichten. [Grafik]   2.3 Kontrolle Das wirtschaftliche Eigentum an Rechtsträgern gemäß der Definition in…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…aa WiEReG auf die Stifterstellung abstellt. Zudem ist gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 lit. d WiEReG verpflichtend bei der Meldung anzugeben, wenn ein Funktionsträger (zB der Stifter oder ein Begünstigter) oder eine Person, die "Kontrolle auf andere Weise" über die Stiftung ausübt, treuhändig auftritt…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…juristischen Personen als Stifter oder Begünstigter) vorzugehen. Zudem ist gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 lit. c WiEReG verpflichtend bei der Meldung anzugeben, wenn ein Funktionsträger (zB. Settlor/Trustor oder Begünstigter) oder eine Person, die "Kontrolle auf andere Weise" über den Trust oder die trustähnliche…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…wirtschaftlichen Eigentümer erfolgte am 1. August 2023. Die Fälligkeit der jährlichen Überprüfung ist im Jahr 2024 der 1. August 2024. Die Meldung hat binnen vier Wochen nach der Fälligkeit der jährlichen Überprüfung zu erfolgen, dh. bis zum 29. August 2024. Wird die jährliche Überprüfung früher…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…selbst sowohl Geschäfts- als auch Unternehmenswert-Anteile erwerben, die ebenfalls über keine Stimmrechte verfügen. Bei der Meldung ist insbesondere auf die Unterscheidung von Eigentum und Stimmrechten zu achten. Da Unternehmenswert-Anteile und eigene Anteile keine Stimmrechte haben, erhöhen sich die Stimmrechte der übrigen Gesellschafter entsprechend…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…ihrer Mandanten und genossenschaftliche Revisionsverbände für die Zwecke der Beratung ihrer Mitglieder jeweils im Hinblick auf die Feststellung, Überprüfung und Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer ihrer Mandanten bzw. Mitglieder erforderlich ist sowie für die Zwecke der Beratung von wirtschaftlichen Eigentümern im Hinblick auf die Stellung von…

InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…aufrechte Geschäftsbeziehung zum Anteilinhaber besteht (§ 4 Abs. 1 FMV 2015). Im Ergebnis bedeutet dies, dass Korrekturen ursprünglich fristgerecht vorgenommener Meldungen bis zum 15. Dezember des Kalenderjahres automatisch vom Abzugsverpflichteten berücksichtigt werden, sofern eine aufrechte Geschäftsbeziehung zum Anteilinhaber besteht. In diesen Fällen kann es zu einer…

InvFR 2018 Rz 183–1933.1.1.3.7. Besteuerung der Erträge eines Meldefonds bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Allgemeines Rz 183: Als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung sind die vom steuerlichen Vertreter des Fonds in der Ausschüttungsmeldung bzw. der Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge der Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) übermittelten und dort veröffentlichten Steuerdaten heranzuziehen. Die Besteuerung der laufenden Erträge eines Investmentfonds ist immer…

VPR 2021 Rz 447–4533.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

3.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts Rz 447: § 4 VPDG enthält hinsichtlich der länderbezogenen Berichterstattung eine Mitteilungspflicht. In der Mitteilung ist anzugeben, welche Geschäftseinheit berichtspflichtig ist oder die Berichtspflicht übernimmt. Die Mitteilung hat für sämtliche inländische Geschäftseinheiten einer…

InvFR 2018 Rz 500–5086.2.3. Verlustvorträge und Verlustverrechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

6.2.3. Verlustvorträge und Verlustverrechnung Rz 500: Verlustvorträge sind immer in der Meldung einzumelden; eine automatische Übernahme aus den Vorjahren findet nicht statt. Nicht verbrauchte Verlustvorträge werden im Meldetool ausgerechnet und dem steuerlichen Vertreter für die Angabe in nachfolgenden Geschäftsjahren angezeigt. Rz 501: Bei…

InvFR 2018 Rz 177–1823.1.1.3.4. Beträge, die keine Einkünfte iSd EStG 1988 darstellen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Beträge, die keine Einkünfte iSd EStG 1988 darstellen Rz 177: Ein Fonds kann auch ohne Erzielung eines Ertrages Ausschüttungen tätigen. Handelt es sich bei derartigen Substanzauszahlungen nach der Meldung des Investmentfonds nicht um ausgeschüttete Erträge aus Einkünften iSd EStG 1988, liegen keine steuerpflichtigen Einnahmen vor…

InvFR 2018 Rz 203–2093.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds 3.1.1.4.1. Allgemeines Rz 203: Soweit für einen Investmentfonds keine Meldung der Ausschüttung erfolgt, ist die gesamte Ausschüttung steuerpflichtig. Soweit für einen Investmentfonds keine Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung) innerhalb der in § 3 Abs…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…zuständige Finanzamt für die Entgegennahme der Meldung der Einbringung zuständig (§ 13 Abs. 1 UmgrStG). Erfolgt die Einbringung in eine im Ausland ansässige übernehmende Körperschaft, für die bis zur Einbringung kein inländisches Finanzamt zuständig ist, ist für die Entgegennahme der Meldung der Einbringung das für die…

InvFR 2018 Rz 1–41. Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…AIFMG, BGBl. I Nr. 135/2013), das die Richtlinie 2011/61/EU (in der Folge "AIFM-RL") umgesetzt hat, und die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Meldung der steuerrelevanten Daten für Investmentfonds, Immobilienfonds und AIF (FMV 2015, BGBl. II Nr. 167/2015, in…

InvFR 2018 Rz 300–3013.2.2.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2.Ansonsten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der für die ertragsteuerliche Behandlung relevanter Daten durch die Meldestelle gemäß § 12 KMG auf Grund einer fristgerechten Meldung (Meldefonds). 3.In allen anderen Fällen zum 31. Dezember eines jeden Jahres (Nichtmeldefonds). Dies entspricht im Ergebnis der Behandlung bei Einnahmen…