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GebR 2025 Rz 1083–109413. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

13. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG) 13.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Urkundeninhalt - Gegenbeweis bei undeutlichem Urkundeninhalt 13.1.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Vertragsinhalt Rz 1083: Das Urkundenprinzip besagt, dass die Gebührenpflicht grundsätzlich an das Vorhandensein einer Schrift gebunden ist, für die Feststellung…

VPR 2021 Rz 454–4573.2.3.4. Inhalt des länderbezogenen Berichts (Anlage 1 bis 3 VPDG)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

3.2.3.4. Inhalt des länderbezogenen Berichts (Anlage 1 bis 3 VPDG) 3.2.3.4.1. Datenquellen Rz 454: Während sich der Schwellenwert im Sinne von § 3 Abs. 1 VPDG nach dem Gesamtumsatz gemäß dem konsolidierten Abschluss richtet (Rz 440), ist es der…

VPR 2021 Rz 484–4863.2.4.2. Einzelfragen zum Inhalt des Master File
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

3.2.4.2. Einzelfragen zum Inhalt des Master File 3.2.4.2.1. Beschreibung der Geschäftstätigkeit Rz 484: Gemäß § 1 Abs. 2 VPDG-DV ist durch die Informationen des Master File die multinationale Unternehmensgruppe als Ganzes darzustellen. Dies gilt auch für die Beschreibung…

VPR 2021 Rz 487–4943.2.4.3. Einzelfragen zum Inhalt des Local File
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

3.2.4.3. Einzelfragen zum Inhalt des Local File 3.2.4.3.1. Dokumentation der wesentlichen unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfälle Rz 487: Rein innerstaatliche gruppeninterne Transaktionen (§ 7 Abs. 1 Z 2 iVm § 9 VPDG-DV) sind im Local File in der Regel nicht zu dokumentieren…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Einbringung einer Beschwerde befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Beschwerdebefugt ist nur der, für den der Bescheid inhaltlich bestimmt ist und dem er auch wirksam bekannt gegeben wurde (zB VwGH 7.3.1991, 90/16/0043; VwGH 11.2…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Dies setzt voraus, dass aus der Verzichtserklärung (Niederschrift) hervorgeht, dass dem Verzichtenden im Zeitpunkt ihrer Abgabe der Inhalt der zu erwartenden Beschwerdevorentscheidung (bei Abgabenbescheiden die Grundlagen der Abgabenfestsetzung, die Höhe der Abgaben und die Abweichungen von den bisherigen Festsetzungen) bekannt waren. Vorlageanträge, die trotz eines…

GebR 2025 Rz 7–121.3. Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Inhalt beschriebenes und ausgefertigtes Papier zu verstehen. Der auf dem Papier mittels Schriftzeichen angebrachte und damit festgehaltene Inhalt des Schriftstückes ist dafür entscheidend, ob es sich dabei um eine gebührenpflichtige Schrift (§ 14 GebG) handelt. Für die Gebührenpflicht einer Schrift sind das Vorhandensein und der Inhalt…

GebR 2025 Rz 1109–111715. Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (§ 19 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…19 GebG) 15.1. Mehrere durch ein Rechtsgeschäft begründete Leistungsverpflichtungen Rz 1109: Hat eine Schrift (Urkunde) über ein gebührenpflichtiges Rechtsgeschäft mehrere einzelne Leistungen zum Inhalt oder werden in ein und demselben Rechtsgeschäft verschiedene Leistungen oder eine Hauptleistung und Nebenleistungen bedungen, so ist die Gebühr in…

VPR 2021 Rz 86–931.3.2. Dienstleistungen allgemeiner Art
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…3.2. Dienstleistungen allgemeiner Art 1.3.2.1. Fremdvergleichsgrundsatz Rz 86: Der konzerninterne Dienstleistungsaustausch ist von Umfang und Inhalt her gesehen sehr unterschiedlich und hängt vom Integrationsgrad der Konzerne ab. Im dezentralisierten Konzern kann beispielsweise die Muttergesellschaft ihre konzerninterne Tätigkeit darauf beschränken, ihre Investitionen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Der Regelfall ist ein schriftlicher Vertrag, der sowohl vom Treugeber als auch vom Treuhänder unterfertigt ist. Bei einem mündlichen Treuhandvertrag sollten die, für die Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentums relevanten Inhalte, in einer Erklärung festgehalten werden, die vom Treuhänder und vom Treugeber unterfertigt ist…

2024-0.459.298Teilweise Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens durch Belarus
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.459.29827.06.2024

…III Nr. 100/2024) ausgesetzt. Der gegenständliche Erlass soll eine einheitliche Vorgehensweise der Finanzverwaltung sicherstellen. 1. Inhalt der Suspendierung Von der Suspendierung sind folgende Bestimmungen betroffen: Dividenden (Art. 10) Zinsen (Art. 11) Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13) Nicht betroffen von der Suspendierung…

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1 lit. a BAO mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Gebührenschuld entstanden ist. 1.7. Anwendbare Rechtslage Rz 15: Der Inhalt der Abgabenschuld (Höhe, Bemessungsgrundlage, Befreiungen) ergibt sich nach der im Entstehungszeitpunkt der Schuld bestehenden Rechtslage. 1.8. Nachträgliche Beseitigung der Gebührenschuld Rz…

GebR 2025 Rz 152–1568.1.3. Gleichschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…an. Beispiel: Eine beglaubigte amtliche Abschrift unterliegt nur der Gebühr nach § 14 TP 1 GebG und nicht zusätzlich der Gebühr als Zeugnis nach § 14 TP 14 GebG. Rz 156: Inhalt und Zweck, der mit der Schrift verfolgt wird, müssen aus der Urkunde zum Ausdruck kommen…

GebR 2025 Rz 630–64110.13. Zeugnisse (§ 14 TP 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…tatsächliche Umstände bekundet werden. 10.13.1.1. Bekundung Rz 631: Als "Bekundung" und somit als "Zeugnis" ist eine Erklärung dann anzusehen, wenn aus dem Inhalt der Schrift hervorgeht, dass die Erklärung dazu bestimmt ist, dem Ausstellungswerber gegenüber einem von vornherein nicht begrenzten Kreis von…

GebR 2025 Rz 1025–103911.2. Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wenn auch formlos, das Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes festgehalten ist. Sie ist durch ihren Inhalt geeignet, über ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft als Beweis zu dienen. Eine Schrift ohne Unterfertigung stellt keine Urkunde dar (siehe Rz 1101 ff). Rz 1026: Ein nicht als Schrift zu qualifizierendes…

GebR 2025 Rz 1072–107412.2.3. Verbringung der Urkunde in das Inland
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…betreffend eine inländische Wohnung ab. Die Urkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Mietvertrages wird in das Inland gebracht. Die Gebührenschuld entsteht mit Einbringung der Urkunde in das Inland. Fehlt die inhaltliche Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes, so tritt die Gebührenpflicht dann ein, wenn auf Grund des Rechtsgeschäftes…

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…dem Schuldverhältnis ausscheidenden Partei tritt und deren gesamte vertragliche Rechtsstellung übernimmt, ohne dass dadurch der Inhalt oder die rechtliche Identität des bisherigen Schuldverhältnisses verändert werden. Die Vertragsübernahme enthält nicht nur eine Kombination von Forderungsabtretung und Schuldübernahme, sondern auch eine Übertragung der darüber hinausgreifenden rechtlichen Rahmenbeziehungen…

GebR 2025 Rz 1620–162927.11. Wechsel (§ 33 TP 22 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…so ist er gegenüber dem rechtmäßigen Inhaber (Art. 16 Wechselgesetz 1955) nach dem Inhalt des Wechsels zur Zahlung verpflichtet. Beispiel: "Salzburg, 1.1.03 Gegen diesen Wechsel zahlen Sie an Herrn Norbert Nehmer am 15.3.03 in Wien 3.000 Euro (dreitausend) Anton Aussteller…

KfzBStR 2021 Rz 679–687B.3.6. Befreiung für Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Schwertransporte) eingesetzt werden. Voraussetzung der Befreiung ist, dass das Kraftfahrzeug zu mehr als 80% als Begleitfahrzeug für Sondertransporte eingesetzt wird. B.3.8.1.2. Fahrschulkraftfahrzeuge Rz 682: Der Inhalt des Begriffs Fahrschulkraftfahrzeug ist mit jenem des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG…

KfzBStR 2021 Rz 1150–1152B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Null Euro ist auf der Bescheinigung zu vermerken. Die Bescheinigung ist der Zulassungsbehörde zur Überprüfung vorzulegen (siehe Rz 1301 bis 1307). B.10.2. Inhalt der Bescheinigung Rz 1151: Die Bescheinigung gemäß § 10 NoVAG 1991 hat Folgendes zu enthalten: Bescheinigung gemäß § 10 NoVAG 1991 An …