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BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…Geldmenge bzw. den steuerlich maßgebenden Wert der Sacheinlage zu erhöhen. Bei einer ordentlichen Kapitalherabsetzung werden primär gebundene Einlagen an die Gesellschafter rückgeführt. Daher sind grundsätzlich die Kontostände des indisponible Einlagen-Subkontos um die tatsächliche Rückzahlung maximal in Höhe der vorhandenen Evidenzbeträge zu vermindern. Soweit nicht…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Beschreibung des Dokuments" in Form eines kurzen Kommentars anzuführen ist, um welches Dokument es sich konkret handelt (zB Registerauszug). 7.2.3.7 Trusts und trustähnliche Vereinbarungen Ein Trust entsteht, wenn eine natürliche oder juristische Person (der Settlor) ein Vermögen, eine Sache oder ein Recht…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…erfolgen soll, sind vom Bilanzbuchhalter in der Vollmachtswartung in FinanzOnline einzutragen und aktuell zu halten. 3.3. Buchhalter und Personalverrechner Buchhalter und Personalverrechner müssen bei jeder konkreten Vertretungshandlung ihre jeweilige Vertretereigenschaft ausreichend zu erkennen geben. Sie müssen die ihnen erteilte Vollmacht der Abgabenbehörde gegenüber nachweisen;…

VPR 2021 Rz 121–1241.3.3.2. Cash-Pooling
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…in Hinblick auf die Differenz zu den Zinssätzen auf externe Finanzierungen und auf die Abdeckung von Fehlbeträgen aus dem Cash-Pool. Außerdem trägt sie das Kredit-, Liquiditäts- und Währungsrisiko für konzerninterne Finanzierungen aus dem Cash-Pool und sichert diese Risiken ab. Eine sachgerechte Abgrenzung der…

GebR 2025 Rz 20–232.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…oder ein Rechtsvorgang sachlich von der Gebührenpflicht ausgenommen, so kann weder von einem in Betracht kommenden Gebührenschuldner noch von einem Haftungspflichtigen eine Gebühr gefordert werden. Rz 23: Sind Gebührenbefreiungen für die Behörde nicht eindeutig erkennbar, so bedarf es eines entsprechenden Hinweises der Partei im Abgabenverfahren…

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Entstehens der Gebührenschuld in Händen hat. Rz 1211: Kommt die persönliche Gebührenfreiheit nicht allen in Betracht kommenden Gebührenschuldnern zu, so besteht die Anzeigepflicht für die übrigen, nach § 31 Abs. 2 GebG hiezu verpflichteten (nicht persönlich befreiten) Personen. Rz 1212: Bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige haften die…

InvFR 2018 Rz 158–1663.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…27a Abs. 1 oder Abs. 2 EStG 1988 fallen. Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer sind sämtliche Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge eines Investmentfonds, soweit sie aus Einkünften iSd § 27 EStG 1988 bestehen, bei natürlichen Personen, die den Investmentfondsanteil in ihrem Privatvermögen halten, gemäß § 97 Abs. 1…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…bedeutet der Begriff "beherrschende Personen" natürliche Personen, die über den Rechtsträger Kontrolle ausüben. Ein Rechtsträger wird grundsätzlich von natürlichen Personen beherrscht, wenn diese letztendlich beherrschende Eigentumsanteile halten. Ein beherrschender Eigentumsanteil ist von der Eigentümerstruktur der juristischen Person abhängig und wird in der Regel auf Basis…

InvFR 2018 Rz 27–382.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…in Wertpapiere verkörperte Anteile zerfällt und im Miteigentum der Anteilinhaber steht, gebildet werden (§ 2 Abs. 2 InvFG 2011 bzw. § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011). Sondervermögen bedeutet, dass die Anlagewerte und das Kapital gesondert vom Vermögen der den OGAW verwaltenden Verwaltungsgesellschaft zu halten sind…

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…zu behandeln, als würde der Immobilienfonds die Immobilie direkt halten. Erträge und Aufwendungen sowie die Wertschwankungen der Immobilien sind unmittelbar dem Immobilienfonds zuzurechnen. In der Vermögensaufstellung des Rechenschaftsberichtes (§ 13 Abs. 2 ImmoInvFG) ist die Immobilie und nicht die Beteiligung an der Grundstücksgesellschaft auszuweisen. Ausschüttungen aus…

InvFR 2018 Rz 146–1573. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Investmentfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 27a Abs. 2 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 gilt der besondere Steuersatz nicht für Einkünfte aus Anteilscheinen und Anteilen an einem Immobilien-Investmentfonds, wenn diese bei ihrer Begebung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht keinem unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Diese Bestimmung ist für Investmentfonds (einschließlich…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…und ist daher auch kein wirtschaftlicher Eigentümer. Bei Kommanditgesellschaften können sowohl die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) als auch die beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditisten) wirtschaftliche Eigentümer sein, wenn diese einen Kapitalanteil halten, der mehr als 25% beträgt. Kann kein wirtschaftlicher Eigentümer bei einer Kommanditgesellschaft ermittelt werden…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…auf Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) im Servicebereich "Formulare" erfolgen. Das entsprechende Formular für den Neuantrag wird dort zum Download zur Verfügung gestellt. Nach der Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene ist der Rechtsträger verpflichtet, die Informationen entsprechend aktuell zu halten…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…der Meldepflichten berufen, so richtet sich die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit für Finanzvergehen und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 15 WiEReG in erster Linie nach der internen Aufteilung der Zuständigkeiten. Fehlt eine solche oder ist sie für diesen Bereich nicht eindeutig, so haften alle vertretungsbefugten Organe. 6 Befreiung von der…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…mancher in der Vergangenheit verwirklichter Sachverhalte möglicherweise nicht adäquat wiedergibt (insbesondere bei nicht durchgebuchten Großmütterzuschüssen, , Aufwertungsumgründungen mit steuerlicher Buchwertfortführung oder bei unternehmensrechtlich als Beteiligungsertrag verbuchten Einlagenrückzahlungen). Gleichzeitig ist es für schon seit mehreren Jahrzehnten bestehende Kapitalgesellschaften mangels vorhandener Unterlagen oftmals nicht möglich, den Stand der…

GebR 2025Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…zu bisher in der Praxis strittigen Sachverhalten aufgenommen. | Abschnitt 6. Rz 121 ff | Es werden Aussagen zu den Anwendungsfällen des amtlichen Gebrauchs eingearbeitet. | Abschnitt 8.1.2 Rz 143 ff | Es werden Aussagen zum ermäßigten Gebührensatz bei Inanspruchnahme der Funktion Elektronischer…

VPR 2021 Rz 102–1051.3.2.4. Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…eine Vergütung zu entrichten, oder die sie als Eigenleistung für sich erbracht hätten, so sind diese verrechenbar. Dies sind beispielsweise: a)Beratungsleistungen in den eigenen wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten der Tochtergesellschaft einschließlich die Übernahme von Buchhaltungsaufgaben; b)die zeitlich begrenzte Überlassung von Arbeitskräften einschließlich solcher…

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 7 Abs. 3-Körperschaften werden die Investmentfondsanteile in der Regel im Betriebsvermögen sein (Ausnahme zB Liebhabereibetrieb), bei § 7 Abs. 2-Körperschaften ist die Zuordnung zum betrieblichen oder außerbetrieblichen Bereich entscheidend. Bei juristischen Personen, die den Anteil im Betriebsvermögen halten, ergeben sich im Vergleich zu Erträgen…

GebR 2025 Rz 112–1195. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…73, Rechtsgemeinschaft verneint). Das Ansuchen von 20 Mitgliedern eines Vogelfreundevereins um die Bewilligung zum Halten bestimmter Vögel bezieht sich nicht auf das Vereinsverhältnis (VwGH 17.9.1958, 0621/58, Rechtsgemeinschaft verneint). Rz 117: Keine Rechtsgemeinschaft liegt vor, wenn jeder der Einschreiter eine eigenständige Eingabe einbringt…

GebR 2025 Rz 1193–119824. Haftung (§ 30 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wird der in Anspruch genommene Haftende zum Gesamtschuldner der Abgabe. 24.2. Kreis der haftungspflichtigen Personen Rz 1198: Das GebG bestimmt zwei Personengruppen zu Haftenden der Rechtsgebühren: Die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen, die nicht Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) gemäß § 28 GebG sind, haften für…