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VPR 2021 Rz 343–3472.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…ist der Gründungsaufwand (Hinweis auf EStR 2000 Rz 514 und Rz 2413) im Interesse dieser Betriebsstätte getätigt worden. Da das Stammhaus - im Verhältnis zur Betriebsstätte - stets als ein fremder Dritter zu sehen ist, wird zu bedenken sein, dass ein fremder Dritter den Gründungsaufwand nur übernehmen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Personengesellschaften in erster Linie der Gesellschaftsvertrag bzw. das Gründungsdokument als Nachweis der jeweiligen Kapitalanteile übermittelt werden. Im Falle eines mündlichen Gesellschaftsvertrages ist eine schriftliche Erklärung aller Gesellschafter über den für das wirtschaftliche Eigentum relevanten Inhalt des Vertrages zu übermitteln. Der relevante Inhalt umfasst jedenfalls die…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Organisationsform des Antragstellers, Bezeichnung der Urkunden und/oder Rechtsvorschriften, mit welchen die rechtliche Existenz des Antragstellers nachgewiesen wird (Bestandsnachweis), Datum der Gründung oder des sonstigen Zustandekommens und die Dauer des Bestandes, wenn dieser zeitlich begrenzt ist, nicht erforderlich ist die Bezeichnung der nach außen vertretungsbefugten…

GebR 2025 Rz 178030. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…| | § 112 Abs. 1 ElWOG 2010 | Die Umgründungsvorgänge sind von allen bundesgesetzlich geregelten Steuern, Abgaben und Gebühren befreit, die mit der Gründung oder einer Vermögensübertragung verbunden sind. Diese Befreiungen gelten auch für anlässlich der Umstrukturierung begründete Rechtsverhältnisse, insbesondere Bestandverträge, Dienstbarkeiten, sowie Darlehens- und…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Steuernummer. Für die Vergabe der Steuernummer ist immer das Finanzamt Österreich zuständig. Alle übrigen abgabenrechtlichen Anbringen hat die Privatstiftung jedoch von ihrer Gründung an sofort beim Finanzamt für Großbetriebe einzubringen, eine Verständigung der Privatstiftung von einem Übergang der Zuständigkeit im Sinn des letzten Satzes des …

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…anstelle der Gründung einer bloßen Betriebsstätte eingesetzten GmbH & CO KGs, die zu 100% dem Kommanditisten gehören und bei denen die ebenfalls dem Kommanditisten gehörende Komplementär-GmbH lediglich die Haftungsfunktion als Arbeitsgesellschafter ausübt. Rz 385: Auch die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesBR), deren Gründung an keinen…

VPR 2021 Rz 422–4263.1.4. Vorteilsausgleich
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…auf Grund subjektiver Beurteilung ausgeschieden wurden, sowie Darlegung der jeweiligen Gründe für das Ausscheiden (zB mangelnde Verfügbarkeit von Finanzdaten oder mangels vergleichbarem Funktions- und Risikoprofil [Unternehmen in Gründung, Verlustunternehmen etc.]), nachvollziehbare Darlegung der angestellten Internetrecherchen und anderer Bemühungen zur Gewährleistung ausreichender Vergleichbarkeit bei den zum…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…werden Gründungsort, Sitz oder Adresse in einem teilnehmenden Staat genannt (§ 38 Abs. 1 GMSG). Folgende Tabelle zeigt Hinweise für die Ansässigkeit von Rechtsträgern (CRS Implementation Handbook Rz 149): | Art des Rechtsträgers | Hinweis für Ansässigkeit | Die meisten steuerlichen Rechtsträger | Staat der Gründung…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…für Finanzen vorbehalten. 2.2.5. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen in anderen Bundesgesetzen Rz 80: Aufgrund folgender ausdrücklicher bundesgesetzlicher Bestimmungen ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig für die Prüfung der Gründungserklärung einer Stiftung oder eines Fonds gemäß Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (§ 9 Abs…

InvFR 2018 Rz 141–1452.4. Sonstige Gebilde mit der Bezeichnung „Fonds“
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 1 Versöhnungsfonds-Gesetz der Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds gemäß § 1 UWFG usw. Fonds, die durch einen anderen Gründungsakt auf der Grundlage von Bundes- oder Landesgesetzen mit Rechtspersönlichkeit eingerichtet worden sind, wie zB Betriebsratsfonds iSd § 74 ArbVG Fonds nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 Fonds nach…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…Mai 2015 beschlossen wurden (siehe dazu UmgrStR 2002 Rz 379 ff). | Gründung Körperschaft (= Innenfinanzierungsstand 0) | +/- | Summe der jährlichen Jahresüberschüsse/Jahresfehlbeträge iSd UGB | - | Summe der offenen Ausschüttungen | - | Summe der verdeckten Einlagen und erhaltenen Einlagenrückzahlungen | = | Erstmaliger…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 19 | Eingaben in Angelegenheiten des Außenhandelsgesetzes und auf Grund einer auf Artikel 113 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gestützten Verordnung im Bereich der handelspolitischen Maßnahmen | Das Außenhandelsgesetz ist 2011 durch das Außenwirtschaftsgesetz 2011 ersetzt worden…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Derselbe Sachverhalt wie in Beispiel 1, allerdings bestimmt sich die Ansässigkeit einer Kapitalgesellschaft nach dem in Staat A geltenden Recht nach dem Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und nach dem in Staat B geltenden Recht nach dem Ort ihrer Gründung. Die Kapitalgesellschaft gilt somit weder in…

GMSR Rz 52–558. Meldende Finanzinstitute (§§ 54 bis 61 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…um passive NFE handelt und in Folge die Stifter, die Begünstigten, die Letztbegünstigten und die Mitglieder des Stiftungsvorstands sowohl im Jahr der Gründung als auch in den Folgejahren (FAQ 7 vom Juni 2016 zu Sec. I) als beherrschende Personen (vgl. Rz 77) zu erfassen sind…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…LGBl. Nr. 14/1988. Die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe beginnt nicht erst mit der rechtlichen Existenz der Stiftung oder des Fonds, sondern umfasst bereits die entsprechenden Vorformen (Gebilde im Gründungsstadium). Für die Entgegennahme einer Anzeige gemäß § 120 Abs. 1 BAO und gegebenenfalls die Erteilung…

ZustRL Rz 133–1373.5.4. Entgegennahme von Erklärungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…der Fall, dass der Antragsteller aufgrund seiner Rechtsform in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fällt, ihm aber noch keine Steuernummer erteilt worden ist (weil er sich noch im Gründungsstadium befindet). In diesem Fall ist das Finanzamt Österreich für die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zuständig (§…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…von einer autorisierten staatlichen Stelle ausgestellt (zB Reisepass), handelt es sich um einen Beleg, der im Allgemeinen nicht erneuert oder geändert wird (zB Gründungsurkunde), oder wurde der Beleg von einem nicht meldenden Finanzinstitut oder einer Person eines teilnehmenden Staates, die nicht eine meldepflichtige Person ist (…