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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Eigentum wird durch die Höhe der Stimmrechte bestimmt werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass sich wirtschaftliches Eigentum auch durch Zusammenrechnung von Geschäftsanteilen und Unternehmenswert-Anteilen ergeben kann. Bei Flexiblen Kapitalgesellschaften sind im Rahmen des Compliance-Packages der Gesellschaftsvertrag, soweit sich aus diesem von § 39 Abs…

InvFR 2018 Rz 135–1402.3.3. Europäischer Fonds für Soziales Unternehmertum
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…EU-Mitgliedstaat niedergelassen sind und ihr Kapital zu mindestens 70% in Unternehmen investieren, die zum Investitionszeitpunkt nicht für den Handel an einem geregelten Markt oder einem multilateralen Handelssystem zugelassen sind und deren Gesellschaftsvertrag oder Satzung als vorrangiges Ziel die Erzielung messbarer, positiver sozialer Wirkungen festschreibt…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…dem ein (abweichendes) (Rumpf-)Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2022 geendet hat. Die Kraftfahrzeugsteuer wird immer für ein Kalenderjahr erhoben; ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist nicht vorgesehen. Beispiel 1: Die Abgabepflichtige X hat im Gesellschaftsvertrag ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr von 1.4. bis 31.3…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Syndikatsverträge Ein Syndikatsvertrag zwischen Gesellschaftern einer bereits bestehenden oder erst zu gründenden Kapital- oder Personengesellschaft ist eine zusätzliche schuldrechtliche Absprache, die das Gesetz und den Gesellschaftsvertrag ergänzt. Die Stimmrechtsbindung als Bestandteil dieses Vertrags kann die Bildung einer Mehrheit in der Gesellschafterversammlung in der Syndikatsgesellschaft ermöglichen. …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…daher ebenfalls nicht für die Ermittlung der Beteiligung eines Gesellschafters geeignet ist. Stattdessen sind die Kapitalanteile der Gesellschafter durch Einsicht in den Gesellschaftsvertrag zu ermitteln, da die Regelung im Gesellschaftsvertrag maßgeblich für die Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentums ist. Wenn die Gesellschafter nichts anderes vereinbart haben…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…befinden. Insbesondere bei Personengesellschaften kann es sein, dass in das Register mehr Personen als wirtschaftliche Eigentümer übernommen werden, als auf Basis der Kapitalanteile im Gesellschaftsvertrag ermittelt werden können. Sofern sich die tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer unter den automatisch übernommen befinden, wird diese Ungenauigkeit aus Gründen der…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…zB VwGH 1.10.2008, 2006/13/0123). Eine GesBR (§ 1175 ABGB) endet mit ihrer Auflösung. Auflösungsgründe sind beispielsweise: Vereinbarung, Zeitablauf bei befristetem Gesellschaftsvertrag (§ 1205 ABGB), Aufkündigung der unbefristeten Gesellschaft durch einen Gesellschafter (§ 1212 ABGB). Eine stille Gesellschaft endet mit ihrer Auflösung. Auflösungsgründe sind beispielsweise:…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

… 109 Abs. 1 zweiter Satz UGB berechnet werden, tatsächlich aber aufgrund des Gesellschaftsvertrages abweichende Beteiligungsverhältnisse oder Stimmrechte bestehen, solange sich daraus nicht ein oder mehrere zusätzliche wirtschaftliche Eigentümer ergeben. Des Weiteren kann von einer Vermerksetzung abgesehen werden, wenn die Meldung bloß geringfügig unrichtig ist und…

GebR 2025 Rz 480–49510.6. Protokolle (Niederschriften; § 14 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Protokolle (Niederschriften) über Gesellschafterversammlungen nach § 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 GebG, die ausschließlich die Anpassung der Satzungen oder der Gesellschaftsverträge an die Bestimmungen des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes zum Gegenstand haben, sowie Protokolle und Niederschriften, die für Zwecke der Verleihung oder Erstreckung der…