…solidarisch haften. Bei der KG haftet zumindest ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär), während die Haftung zumindest eines anderen Gesellschafters gemäß § 171 UGB auf seine Haftsumme eingeschränkt ist (Kommanditist). Da bei Personengesellschaften die Kapitalanteile der Gesellschafter nicht im Firmenbuch eingetragen sind, sollte gemäß § 5a Abs. 1 Z…
…aus amtlichen Unterlagen und amtlich verwahrten Privatunterlagen. Darunter fallen auch die Beurkundungen des Notars gemäß § 89a Notariatsordnung über Eintragungen in öffentlichen Büchern. Rz 342: Nicht unter § 14 TP 4 GebG fallen Grundbuchs- und Firmenbuchauszüge, die ein Notar als Gerichtskommissär gemäß §§ 2a und 2b Gerichtskommissärsgesetz im…
…die an eine eindeutig bezeichnete Behörde oder ein Gericht adressiert und auch nur zur Vorlage bei dieser Behörde oder diesem Gericht bestimmt sind, fallen nicht unter diese Bestimmung und unterliegen damit keiner Gebühr (zB Firmenbucheingabe, Gesuch um Anmerkung der Rangordnung oder Antragsformular an eine Behörde)…
… Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen; (EWIV) Europäische Gesellschaften (SE); Europäische Genossenschaften (SCE); Privatstiftungen gemäß § 1 PSG; sonstige Rechtsträger, deren Eintragung im Firmenbuch gemäß § 2 Z 13 FBG vorgesehen ist; Vereine gemäß § 1 VerG; Stiftungen und Fonds gemäß § 1 BStFG 2015; aufgrund eines Landesgesetzes eingerichtete Stiftungen und Fonds…
…Aus dem Schutzzweck des § 5a Abs. 4 WiEReG folgt, dass bei öffentlich zugänglichen Urkunden, die beispielsweise Teil der Urkundensammlung des Firmenbuchs sind, ein Aktenvermerk nicht zulässig ist, da diesfalls keine berechtigten Gründe gegen die Vorlage sprechen können. Die gemäß § 5a Abs. 3 Z 4 WiEReG…
…vertretungsbefugt sind. Bei einer GmbH & Co KG sind sowohl die KG als auch die GmbH meldepflichtige Rechtsträger, da beide Gesellschaften für sich betrachtet juristische Personen mit einer eigenen Firmenbuchnummer sind. Bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer der KG ist die GmbH jedenfalls immer dann relevant…
…1: Ermittlung der relevanten Beteiligungsstruktur In einem ersten Schritt sollte die relevante Beteiligungsstruktur ermittelt werden. Bei Gesellschaften mit inländischen Eigentümerstrukturen kann dies entweder durch die Einholung von Auszügen aus dem Firmenbuch, Vereinsregister oder Ergänzungsregister für alle relevanten Beteiligungsebenen oder durch Einholung eines oder allenfalls mehrerer…
…1 Z 3 lit. b Variante 1 WiEReG). 5.1 Fristen für die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer Die meldepflichtigen Rechtsträger haben die erstmalige Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer binnen vier Wochen nach der erstmaligen Eintragung in das jeweilige Stammregister (Firmenbuch, Vereinsregister oder Ergänzungsregister für sonstige Betroffene…
…2 UGB). Die Parteifähigkeit einer OG oder KG erlischt erst mit Vollbeendigung der Gesellschaft. Die Auflösung solcher Gesellschaften und die Löschung ihrer Firma im Firmenbuch beeinträchtigt ihre Parteifähigkeit so lange nicht, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten (zB zu Abgabengläubigern) noch nicht vollständig abgewickelt sind (zB…
…für Großbetriebe (§ 4 StiftEG), Rz 164. 3.38.12.3. Bescheinigung für Löschung im Firmenbuch Rz 198: Zuständig für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung als Voraussetzung für die Löschung im Firmenbuch ist jenes Finanzamt, das für die Erhebung der Körperschaftsteuer zuständig ist (§ 160 Abs. 3 BAO)…