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GebR 2025 Rz 60–653.1.2.1. Entrichtungsvermerk
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Diese Bestätigung hat insbesondere zu enthalten: Beschreibung der gebührenpflichtigen Schrift Bezeichnung der Behörde samt verwendeter Aktenzahl Gebührenschuldner Höhe der entrichteten oder zu entrichtenden Gebühr Datum, an dem die Bestätigung ausgestellt wurde 3.1.2.2. Befreiungsvermerk Rz 64: Das Gebührengesetz sieht in den Fällen der …

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Bezeichnung der Behörde fehlt (gemeint ist die Angabe lediglich jenes Finanzamtes, das die Beschwerdevorentscheidung erlassen hat) oder wenn als Bescheidadressat eine rechtlich nicht bzw. nicht mehr existente Person (Personengemeinschaft) genannt ist. Die Beschwerdevorentscheidung spricht über eine Bescheidbeschwerde ab. Sie hat daher die Bescheidbeschwerde zu bezeichnen…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…anzubringen. Der Sichtvermerk kann automationsunterstützt auf den Schriften angebracht oder bei händischer Aufzeichnung der Bundesverwaltungsabgaben mittels gesondertem Stempelabdruck nachvollziehbar gemacht werden. Verbleibt die Schrift nicht im Verwaltungsakt, hat der Vermerk außerdem die Bezeichnung der Behörde sowie das Datum, an dem der Vermerk angebracht wurde, zu…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…oder den Einschreiter an diese zu verweisen (§ 53 BAO). Rz 12: Die richtige Bezeichnung der korrekten Behörde ist grundsätzlich ein wesentliches Erfordernis für jedes Anbringen. Um Probleme zu vermeiden, die mit der Umstellung auf die neue Organisationsstruktur der Bundesfinanzverwaltung einhergehen könnten, vereinfachen folgende befristete Sonderregelungen (…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Behörde oder an die Urkundsperson zu Unrecht entrichtet, so kann beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (Adresse: Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten, Postfach 222, 1000 Wien) die Rückzahlung beantragt werden. Der Antrag ist bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem der…

KfzBStR 2021 Rz 206–212A.3.6.1.2. Nachweisdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Eintragung "Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel" vorzunehmen. Pässe mit der Bezeichnung der Art der Behinderung mit "dauernd stark gehbehindert" kann es daher nur mit Ausstellungsdatum vor diesem Erlass geben. Wird in einem Behindertenpass nur die Zusatzeintragung "gehbehindert" vermerkt, kann er nicht als Nachweis der Behinderung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Abs. 1 WiEReG genannten Behörden für die Zwecke des § 7 Abs. 1 WiEReG nach Aufforderung zusätzlich zu den nach dieser Bestimmung aufzubewahrenden Informationen eine Aufstellung aller für den Trust oder die trustähnliche Vereinbarung gehaltenen Vermögenswerte zu übermitteln. Des Weiteren sind der Trustee eines Trusts gemäß …

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung" sind zwar nicht im Exportformat enthalten, müssen aber auch nach dem 31.03.2017 ohne Strukturvorgabe exportierbar sein. Gleiches gilt für die Einzelbeträge des Beleges, wenn diese anstelle des Betrages der Barzahlung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…des Dokuments sollte "Notarielle Bestätigung über (Bezeichnung der jeweiligen Urkunde)" angegeben werden. 8 Einsicht in das Register Verpflichtete, berechtigte Behörden sowie natürliche Personen und Organisationen mit nachweisbarem berechtigtem Interesse können Auszüge aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer abrufen. Damit wird der primäre Zweck des Registers…

InvFR 2018 Rz 141–1452.4. Sonstige Gebilde mit der Bezeichnung „Fonds“
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2.4. Sonstige Gebilde mit der Bezeichnung "Fonds" 2.4.1. Geschlossene Fonds Rz 141: Geschlossene Fonds können entweder als Kapitalgesellschaften oder als Personengesellschaften eingerichtet werden. Häufig werden sie als Kommanditgesellschaften errichtet. Geschlossene Fonds haben eine im Vorhinein vereinbarte feste Fondslaufzeit ("closed-end" Fonds). Oft…

GebR 2025 Rz 1025–103911.2. Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Als die Gebührenpflicht auslösender Urkundenersatz gelten auch Erklärungen und Eingaben an Gerichte oder andere Behörden, in denen in beweismachender Weise ein Rechtsgeschäft festgehalten wird, wenn über dieses Rechtsgeschäft keine Urkunde in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise errichtet wurde. Beispiel: Über einen außergerichtlichen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Vereinbarungen, die sich auf den meldepflichtigen Rechtsträger selbst beziehen, zu erfassen (§ 5 Abs. 1 Z 3b WiEReG): die Bezeichnung und das Datum der Nominee-Vereinbarung bei Nominees, Nominee-Direktoren und Nominatoren, die natürliche Personen sind: Name; sofern diese über keinen Wohnsitz im Inland verfügen, die…

GebR 2025 Rz 1083–109413. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ist jedoch zulässig (VwGH 10.6.1991, 90/15/0026). Rz 1094: Den Gegenbeweis hat der Abgabepflichtige zu erbringen. Wird kein Gegenbeweis angeboten, ist die Behörde auf Grund der gesetzlichen Beweislastumkehr nicht zu weiteren Ermittlungen oder Feststellungen verpflichtet. Eines förmlichen Beweisantrages durch den Abgabenpflichtigen bedarf…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…die im Rechtsverkehr verwendete Bezeichnung), die Rechtsform, das Sitzland der juristischen Person und allenfalls deren Vertretungsbefugnis, sofern diese für die Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentums erforderlich ist, hervorgehen. In Frage kommen insbesondere aktuelle Gründungsdokumente sowie von öffentlichen Körperschaften bzw. Behörden ausgestellte Bestätigungen (zB "Certificate…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…Abs. 1 Z 5 GewO 1994). Ein Buschenschank fällt zudem nur dann unter die Erleichterungsbestimmung, wenn dieser an nicht mehr als 14 Tagen im Kalenderjahr betrieben wird. Zur Berechnung der Umsatzgrenze siehe Abschnitt 6.2.1.8. 6.2.4. Umsätze von kleinen Kantinen, die…

GebR 2025 Rz 1726–174429.3. Befreiung für von der Geburt veranlasste Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Behörde mitzuteilen, für welches der Reisedokumente die Befreiung nach § 35 Abs. 6 GebG angewendet werden soll. Beispiel: Es werden gleichzeitig ein gewöhnlicher Reisepass und ein Personalausweis für ein 1-jähriges Kind ausgestellt. Durch die Geburt des Kindes unmittelbar veranlasst ist nur ein (Zahlwort) Reisedokument. Der…

GebR 2025 Rz 360–36710.4. Beilagen (§ 14 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…per Filehosting-Dienst, per WebERV oder per Fax zu verstehen. Rz 366: Der Ausdruck einer auf elektronischem Wege beigelegten Beilage durch die Behörde begründet keine zusätzliche Gebührenpflicht. Rz 367: Gebührenbefreit sind jene Beilagen, die auf elektronischem Wege einer Behörde übermittelt werden, wenn diese im selben…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…mit § 201 BAO an den Versicherer zu erlassen. Erlangt der Versicherer Kenntnis, dass die Voraussetzungen für die Befreiung nicht vorliegen, hat er gemäß § 6 Abs. 3 Z 7 VersStG 1953 die unrichtige Berechnung zu berichtigen (siehe Rz 1701 ff). Randzahlen 316 bis 324: derzeit frei

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…die Errichtung hier in der Regel bereits abgeschlossen ist. | Eine Zustimmungserklärung des Nachbarn zur Errichtung eines Bauwerkes bei der Behörde stellt eine gebührenfreie Stellungnahme dar. Wird diese Zustimmungserklärung als Beilage zu einem Bauansuchen durch den Antragsteller beigelegt, unterliegt diese der Beilagengebühr nach TP 5…

GebR 2025 Rz 650–65510.13.5. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Höhe der Gebühr Rz 650: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 14,30 Euro von jedem Bogen. Zum Begriff "Bogen" siehe Rz 104 ff. Beispiel: Die Behörde stellt ein Zeugnis (Ausmaß: 3 einseitig beschriebene DIN A4 - Blätter) samt englischsprachiger Übersetzung (Ausmaß: 3 einseitig…