3.1.2.1. Entrichtungsvermerk Rz 60: Bei den gebührenpflichtigen Schriften und Amtshandlungen ist die Gebühr an die jeweilige Behörde, bei der diese gebührenpflichtige Schrift anfällt oder die die gebührenpflichtigen Amtshandlungen vornimmt, zu entrichten. Um die Gebührenentrichtung nachvollziehbar zu machen, ist von der Behörde auf…
…neben dieser fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG für Eingaben und Beilagen, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Änderung der Schrift anfallen und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an. Einen Anteil an der Pauschalgebühr erhält der Rechtsträger der ausstellenden Behörde. Im Verfahren allenfalls vorzulegende…
10.15.2. Höhe der Gebühr 10.15.2.1. Pauschalgebühr Rz 714: Die Gebühren für weitere gebührenpflichtige Tatbestände, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung der Schrift selbst anfallen, wie auch die dabei entstehende Verwaltungsabgabe des Bundes (§ 76 AVG iVm BVwAbgV), werden in einem…
…Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) sind verpflichtet, die bei ihnen anfallenden Schriften und Amtshandlungen auf die Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Rz 1701: Zu den Organen der Gebietskörperschaften zählen in diesem Zusammenhang auch Gerichte; sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises;…
…österreichisches gewerbliches Einzelunternehmen mit ausschließlicher inländischer Betriebsstätte im Jahr 1 veräußert und wurde bei der seinerzeitigen steuerlichen Erfassung des Betriebs in Österreich eine Pensionsrückstellung berücksichtigt, dann unterliegen die im Jahr 3 anfallenden nachträglichen Einkünfte auf Grund der Auflösung der Pensionsrückstellung der inländischen Besteuerung. Der Umstand…
…und Guernsey (die "zuständigen Behörden") Folgendes vereinbart: 1. Gewöhnliche Kosten bei der Anwendung der innerstaatlichen Steuergesetze der ersuchten Partei, welche im Rahmen der Amtshilfeleistung an die ersuchende Partei anfallen, werden von der ersuchten Partei getragen. Alle weiteren ("außergewöhnliche") Kosten sind von der ersuchenden Partei zu…
…Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 3.2.1.1. Allgemeines Rz 121: Steuerlich relevante Einkünfte können im Zusammenhang mit einer Energiegemeinschaft sowohl auf Ebene der Energiegemeinschaft als auch auf Ebene der Mitglieder anfallen. § 107 EStG 1988 (Steuerabzug bei Einkünften im Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten und Maßnahmen…
…Amtstafel). Rz 58: Die Behörde, bei der die gebührenpflichtige Schrift anfällt oder die die gebührenpflichtige Amtshandlung vornimmt, hat den Gebührenschuldner im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld aufzufordern, die im jeweiligen Verfahren anfallenden Gebühren binnen angemessener Frist zu entrichten. In der Regel wird eine Frist von…
…3 Abs. 2 BAO. 7.1. Feste Gebühren Rz 128: Für die festen Gebühren, die für Schriften und Amtshandlungen iSd Tarifposten des § 14 GebG anfallen, sieht das Gesetz einerseits eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor (§ 9 Abs. 1 GebG), andererseits…
…für verschiedene Verfahren des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) festgelegt. Mit Ausnahme einiger weniger Erledigungsgebühren, die für amtswegige Verfahren nach dem AuslBG anfallen, regelt die Tarifpost vor allem Antragsgebühren. Rz 591: Die Tarifpost 12 wurde mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2022 eingeführt und war ursprünglich auf Ansuchen anzuwenden…
…neben dieser fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG für Eingaben und Beilagen, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Änderung der Schrift anfallen und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an. Der Rechtsträger der ausstellenden Behörde erhält einen Anteil an der Pauschalgebühr (siehe Rz 716). Rz…
…Abs. 1 GebG | Antrag auf Erteilung der Ausnahmebewilligung | 14,30 Euro | Antrag auf Erteilung der Aufnahmebewilligung mit der Funktion E-ID | 8,60 Euro Rz 823: Als Antrag gilt auch das Entrichten der für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung anfallenden Gemeindeabgaben (Abs…
…dieser Befreiungsbestimmung genügt es, dass das Rechtsgeschäft überhaupt den in Rz 1040 genannten Verkehrsteuergesetzen unterliegt. Nicht erforderlich ist es jedoch, dass eine nach diesen Gesetzen anfallende Steuer tatsächlich vorgeschrieben wird. Auch solche Rechtsgeschäfte sind gebührenfrei, die nach den genannten Gesetzen zwar steuerbar, im Einzelfall aber…
…bei Verwendung der Funktion E-ID | € 2,30 Achtung: Auch eine automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebrachte Eingabe (zB per E-Mail oder per E-ID) ist eine schriftliche Eingabe, sodass die Eingabengebühr anfällt (siehe Rz 140)! Auch Protokolle (Niederschriften)…
…Diese Synergieeffekte aus dem Cash-Pooling werden - nach Verrechnung der für das Cash-Pooling anfallenden Kosten und der Vergütung des Cash-Pool-Betreibers - in der Regel allen Cash-Pool-Mitgliedern zu Gute kommen (Z 10.143rev10.143 OECD-VPL). Rz 122: Die Besonderheit beim Cash…
…1570 ff); Wechsel (§ 33 TP 22 GebG; siehe Rz 1620 ff). Rz 1001: Der Anfall einer Rechtsgeschäftsgebühr hat somit das Vorliegen eines gültig zustande gekommenen Rechtsgeschäftes und dessen Festhalten in einer Urkunde zur Voraussetzung (Ausnahmen § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG, siehe Rz…
…angefochten wird, dem kein Anbringen zugrunde liegt (zB bei amtswegiger Erlassung eines Haftungsbescheides); als für denselben Zeitraum nicht zugleich Anspruchszinsen (§ 205 BAO) oder Umsatzsteuerzinsen (§ 205c BAO) anfallen. 2.2. Entrichtung einer Abgabenschuldigkeit 2.2.1. Abgabenschuldigkeit Abgabenschuldigkeiten, soweit sie für Beschwerdezinsen von Relevanz sind, sind…
…2013) erklärt werden, bilden gemeinsam ein Begehren, sodass für diese Erklärung nur eine einmalige Eingabengebühr in Höhe von 14,30 Euro anfällt. 10.5.7.8. Terminanfragen/Terminreservierung Rz 433: Keine gebührenpflichtigen Eingaben stellen Terminanfragen bei Behörden dar. 10.5.7.9. Auskunftssperre Rz 434…
…sodass in einem Verfahren Gebühren nach der VwG-EGebV auch mehrfach anfallen können. Beispiel 1: Es wird eine Beschwerde erhoben und danach ein Vorlageantrag eingebracht. Die Beschwerde ist mit 30 Euro und der Vorlageantrag mit 15 Euro zu vergebühren. Beispiel 2: Ein Rechtsanwalt bringt für…
…Rechtsgeschäft beteiligten Personen, die nicht Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) gemäß § 28 GebG sind, haften für die anfallende Gebühr. Diese Haftungsbestimmung ist insbesondere bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften (siehe Rz 1179 ff) von Bedeutung. Bei solchen Verträgen ist nämlich nur derjenige Vertragsteil Gebührenschuldner, in dessen Interesse…