…der Meldestelle gemäß § 12 KMG für Zwecke der Ermittlung und Veröffentlichung der ertragsteuerlichen Behandlung bekanntzugeben sind. Nach § 12 KMG ist die Meldestelle die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB). Bei dieser handelt es sich um ein Spezialkreditinstitut, das am Kapitalmarkt als Informationsdienstleister fungiert. Als unabhängige Stelle stellt…
…WiEReG fallen gemäß § 1 Abs. 2 WiEReG die folgenden Gesellschaften und sonstige juristische Personen mit Sitz im Inland sowie Trusts, trustähnliche Vereinbarungen und meldepflichtige ausländische Rechtsträger: offene Gesellschaften; Kommanditgesellschaften; Aktiengesellschaften; Gesellschaften mit beschränkter Haftung; Flexible Kapitalgesellschaften Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; kleine Versicherungsvereine; Sparkassen…
…Aktiengesellschaften, deren Aktien über ein multilaterales Handelssystem gehandelt werden, ein Ausdruck von internationalen Informationsdienstleistern wie Bloomberg, Thomson Reuters, SIX Financial Information, Fact-Set Research Systems, Morningstar oder ähnlichen zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer herangezogen werden (siehe auch Abschnitt 7.2.3.2 (Aktiengesellschaften…
… 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, die Aufnahme eines Wechsel(Scheck-)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden…
…dürfen gemäß § 10 AktG auch Inhaberaktien ausgeben. Sämtliche Inhaberaktien sind jedoch in einer Globalurkunde zu verbriefen und bei einer Wertpapiersammelbank (Zentralverwahrer) zu hinterlegen. Bei der Europäischen Gesellschaft (SE) handelt es sich um eine Sonderform der Aktiengesellschaft, deren innere Organisation gemäß § 34 SE-Gesetz dualistisch (Vorstand…
…4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung: Z 4 lit. a: Niederschrift über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, Z 4 lit. b: Niederschrift über die Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Z 5: Niederschriften über Verlosungen…
…Hand verpflichtet, die Gebühr zu entrichten. Die Verfassung des Protokolls über die Versammlung der Gesellschafter einer GmbH ist sowohl im Interesse der Gesellschafter als auch der Gesellschaft gelegen. Ebenso ist das Protokoll über die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft jedenfalls auch im Interesse der Aktionäre gelegen, da…
… 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 GebG) Rz 490: Jeder Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft bedarf gemäß § 120 AktG zu seiner Gültigkeit der Beurkundung durch eine über die Verhandlung von einem Notar aufgenommene Niederschrift und ist vom ersten Bogen mit 285,90 Euro (der…
…Allgemeines Rückzahlungsfähige Einlagen werden nach § 4 Abs. 12 EStG 1988 begründet durch 1. das aufgebrachte Stammkapital der Gesellschaft mbH, das aufgebrachte Grundkapital der Aktiengesellschaft, das aufgebrachte Grundkapital der SE und das aufgebrachte Genossenschaftskapital; maßgebend ist die tatsächliche Leistung der Einlage; 2. sonstige Einlagen und Zuwendungen…
…Aktien durch die Aktiengesellschaft ist bei der Beurteilung, ob eine Einlagenrückzahlung vorliegt, darauf abzustellen, ob der Erwerb der Aktien ausschließlich den Aktionären zu Gute kommt - in diesen Fällen liegt eine Einlagenrückzahlung vor - oder ob der Erwerb der Aktien aus Sicht der Aktiengesellschaft auch aus betrieblichen…
…Nr. 80/2003 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 115/2015; die Oesterreichische Entwicklungsbank AG; die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft; die "Österreichischer Exportfonds" GmbH; die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H.; die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur GmbH (OeBFA) im Sinne des Bundesfinanzierungsgesetzes, BGBl. Nr…
…Status gegenüber dem Rechtsträger sowie die korrespondierende Strafbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 7 WiEReG verwiesen werden (siehe Abschnitt 4.4 (Pflichten von Nominees und Nominee-Direktoren)) Unter gewissen Umständen sollen jedoch Erleichterungen für börsennotierte Aktiengesellschaften (und vergleichbare ausländische, börsennotierte Rechtsträger, die nach Maßgabe von …
…Gemäß § 5a Abs. 1 Z 1 WiEReG ist bei offenen Gesellschaften, Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Europäischen Gesellschaften (SE) und Europäischen wirtschaftlichen Interessensvereinigungen ein Organigramm zu übermitteln, aus welchem sich die relevante Eigentums- und Kontrollstruktur ergibt. Hierfür ist es nicht erforderlich, dass das…