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Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 813

11.14 Berechnung der Lohnsteuer

überholte Fassung (bis 31.12.2005)Richtlinie07 2501/4-IV/7/01gilt ab 16.12.2005

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 16.12.2005 bis 31.12.2005.

Wortlaut laut Findok

11.14 Berechnung der Lohnsteuer 11.14.1 Schrittweise Berechnung nach § 33 EStG 1988 Rz 813a: Der zum laufenden Tarif zu versteuernde Arbeitslohn (vor Abzug des Werbungskosten- und des Sonderausgabenpauschbetrages) ist auf ganze Cent kaufmännisch auf- oder abzurunden und bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum mit dem Faktor 12 bzw. bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum mit dem Faktor 360 auf ein Jahreseinkommen hochzurechnen. Von diesem Betrag sind der Werbungskostenpauschbetrag (ausgenommen bei Pensionisten, siehe Rz 280) und der Sonderausgabenpauschbetrag abzuziehen. Auf das so errechnete Jahreseinkommen ist der Einkommensteuertarif (§ 33 EStG 1988; siehe Rz 767) anzuwenden und der erhaltene Betrag um die im § 66 Abs. 1 EStG 1988 angeführten Absetzbeträge nach allfälliger Anwendung der Einschleifbestimmungen für den allgemeinen Absetzbetrag und den Pensionistenabsetzbetrag zu kürzen. Dabei sind die Rechnungen aus Gründen der genauen Ermittlung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) so auszuführen, dass die Zwischenbeträge mindestens drei Dezimalstellen ausweisen. Ist das errechnete Ergebnis positiv, dann ist dieses durch den Hochrechnungsfaktor zu dividieren und auf ganze Cent kaufmännisch auf- oder abzurunden. Ergibt sich ein negativer Betrag, ist die Lohnsteuer null. Beispiel: Monatslohn einer Angestellten mit zwei Kindern (Alleinerzieherabsetzbetrag) abzüglich Sozialversicherungsbeiträge: 1.714,37 Euro | Berechnung des Einkommens: | | | | 1.714,37 Euro x 12 = | 20.572,44 | Euro | | abzüglich | | | | - Werbungskostenpauschale | - 132,00 | Euro | | - Sonderausgabenpauschale | - 60,00 | Euro | | Jährliche Bemessungsgrundlage | 20.380,44 | Euro | | Berechnung der Lohnsteuer: | | | | | (Einkommen - 10.000) x 5.750 | | | | Formel: | ________________________ | | 15.000 | Einkommen | 20.380,44 | Euro | | abzüglich | - 10.000,00 | Euro | | | 10.380,44 | : | 15.000,00 | | | | | | = 0,692 | x | 5.750,00 | | 3.979,000 | Euro | | abzüglich | | | | - Verkehrsabsetzbetrag | - 291,00 | Euro | | - Arbeitnehmerabsetzbetrag | - 54,00 | Euro | | - Alleinverdienerabsetzbetrag | - 669,00 | Euro | | Lohnsteuer jährlich | 2.965,00 | Euro | | Lohnsteuer monatlich (gerundet) | 247,08 | Euro | | | | |

Normen und Schlagworte

Schrittweise Berechnung der Lohnsteuer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 26)
Gültig
16.12.2005 bis 31.12.2005
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
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