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Findok · Richtlinien

UStR 2000 Rz 487–489

3a.1a.5. Ort des Eigenverbrauches

überholte Fassung (bis 29.11.2021)Richtlinie2020-0.806.882gilt ab 04.11.2015

Inhaltsverzeichnis der UStR 2000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 04.11.2015 bis 29.11.2021.

Wortlaut laut Findok

3a.1a.5. Ort des Eigenverbrauches Rz 487: Der Ort des Eigenverbrauches nach § 3a Abs. 1a Z 1 und Z 2 UStG 1994 bestimmt sich nach den Leistungsortregelungen, die für nichtunternehmerische Leistungsempfänger iSddie sonstige Leistung § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 geltenden Leistungsortregelnbei Entgeltlichkeit anzuwenden wären. Beispiel: Der deutsche Unternehmer stellt seiner Arbeitnehmerin ein zum Unternehmensbereich gehöriges KFZ fallweise für Privatfahrten sowohl im Inland als auch im Ausland zur Verfügung. Das Fahrzeug wird in Deutschland tatsächlich zur Verfügung gestellt. Die Überlassung des Fahrzeuges stellt eine kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmittels dar. Der Ort des Eigenverbrauches für sämtliche Privatfahrten ist gemäß § 3a Abs. 12 Z 1 UStG 1994 in Deutschland. 3a.1a.6. Abgrenzung zu entgeltlichen Vorgängen Rz 488: Für die vorübergehende Verwendung von Gegenständen sowie für die Erbringung sonstiger Leistungen gilt Rz 367 sinngemäß. 3a.2. Tauschähnlicher Umsatz Rz 489: Gewährt der Unternehmer eine Sachzuwendung von eigenständigem wirtschaftlichen Gehalt und erhält er als Gegenleistung dafür vom Arbeitnehmer einen Teil seiner Arbeitsleistung, liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor. Bezüglich unentgeltliche Sachzuwendungen an Arbeitnehmer siehe Rz 66 bis Rz 74. Zur Bemessungsgrundlage siehe Rz 672. Das Zurverfügungstellen von Autos zur Nutzung an einen Sportverband um ein bestimmtes Verhalten iZm Werbeaktivitäten zu erreichen, stellt einen tauschähnlichen Umsatz dar (VwGH 18.03.2004, 2003/15/0088). Zum Sachsponsoring an gemeinnützige Sportvereine siehe Rz 886a. 3a.3. Werkleistung Randzahlen 490 bis 637: derzeit frei

Normen und Schlagworte

Leistungensonstige LeistungenOrtsbestimmungenLeistungsortOrt der sonstigen LeistungenOrt der LeistungenEigenverbrauchEigenverbrauchsbesteuerungEigenverbrauch durch sonstige LeistungVerwendungseigenverbrauchLeistungseigenverbrauchNutzungseigenverbrauchTauschWerkleistungenUmtauschleistungenOrt des Eigenverbrauchesvorübergehende VerwendungEntnahmetauschähnlicher UmsatzSachzuwendungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.806.882
GZ der Erstfassung
09 4501/58-IV/9/00
Stammnummer
19969
Enthalten in Fassung
12, 13, 14, 15, 16, 17 (geltend: 22)
Gültig
04.11.2015 bis 29.11.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF