12.15. Vorsteuerabzug bei Eigenverbrauch Rz 2151: Der leistende Unternehmer darf die für den Eigenverbrauch gemäß § 3 Abs. 2 und § 3a Abs. 1a UStG 1994 geschuldete Umsatzsteuer gesondert in Rechnung stellen und der Leistungsempfänger darf diese als Vorsteuer abziehen. An Stelle des Entgelts ist in…
2.2.3. Elektrizitätsabgabe Rz 66: Die Lieferungen und der Verbrauch (selbst erzeugter) elektrischer Energie im Steuergebiet unterliegen grundsätzlich der Elektrizitätsabgabe (§ 1 Abs. 1 Z 1 und Z 2 ElAbgG). Soweit der Überschusseinspeiser den von ihm erzeugten Strom in das öffentliche Netz und damit an…
2.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung Rz 59: Wird bei Überschusseinspeisung der produzierte Strom neben der Lieferung ins öffentliche Stromnetz auch für andere unternehmerische Zwecke genutzt, so richtet sich der Vorsteuerabzug insoweit nach dieser Nutzung. Eine allfällige Aufteilung der Vorsteuern…
3.2.2. Umsatzsteuer Rz 151: In wirtschaftlicher Betrachtungsweise kommt es sowohl im Falle des Überschuss- als auch des Volleinspeisers zu einer Lieferung von Elektrizität durch den umsatzsteuerpflichtigen Eigentümer der Energieerzeugungsanlage an die EEG. Unter den Voraussetzungen des § 2 Z 2 UStBBKV schuldet diesfalls die…
2.2.2. Umsatzsteuer 2.2.2.1. Unternehmereigenschaft Rz 56: Auch bei der Überschusseinspeisung wird mit der Photovoltaikanlage Strom produziert, der - teilweise - gegen nachhaltige Einnahmen an das Netz geliefert wird. Es liegt daher eine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 UStG 1994 vor. Ein allfälliger Strombezug…
2.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz 60: Die Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erfolgt nach den unter Abschnitt 2.2.1.3. dargestellten ertragsteuerlichen Kriterien. Bei Zurechenbarkeit der gesamten Anlage zur Land- und Forstwirtschaft sind die Vorsteuerbeträge…
3.2.3. Elektrizitätsabgabe Rz 156: Gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 ElAbgG ist aus erneuerbaren Energieträgern von Elektrizitätserzeugern einschließlich EEG selbst erzeugte elektrische Energie von der Elektrizitätsabgabe befreit, soweit sie nicht in das Netz eingespeist, sondern von diesen Elektrizitätserzeugern, ihren teilnehmenden Berechtigten, Mitgliedern oder…
2.1.2. Umsatzsteuer Rz 26: Der Betrieb einer Photovoltaikanlage bei Volleinspeisung begründet eine unternehmerische Tätigkeit gemäß § 2 UStG 1994 (VwGH 25.7.2013, 2013/15/0201 mVa EuGH 20.6.2013, C-219/12, Fuchs). Ein allfälliger Strombezug aus dem öffentlichen Netz ist unbeachtlich…
2.3. Inselbetrieb 2.3.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer Rz 76: Beim Inselbetrieb wird der produzierte Strom ausschließlich zur Eigenbedarfsdeckung verwendet und nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Je nach Verwendung des produzierten Stroms ist die Anlage der Privatsphäre bzw. hoheitlichen Sphäre oder der Sphäre der…
…26. August 2013 wird einerseits ins Treffen geführt, dass aufgrund der überwiegend betrieblichen Nutzung des Gebäudes der volle Vorsteuerabzug zustehe, andererseits aber die Besteuerung als Nutzungsentnahme (Eigenverbrauchsbesteuerung) am Wortlaut des § 3a Abs. 1a letzter Satz UStG 1994 scheitere. 5) Mit Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom 8…
…Februar 2015, C-144/13, C-154/13 und C-160/13, VDP Dental Laboratory NV) verwiesen. Das Bundesfinanzgericht hat somit eine Eigenverbrauchsbesteuerung nach § 3a Abs. 1a UStG 1994 unter Ausblendung des letzten Satzes dieses Absatzes, der Grundstücke ausdrücklich ausnimmt, anzuordnen. In diesem Zusammenhang wird…
…1 Abs. 1 Z 1 UStG dar. Die Bemessungsgrundlage für den tauschähnlichen Umsatz beträgt laut Ihrer Mitteilung vom 06.04.2011 € 6.041,61." Die bekannt gegebenen Kosten flossen in die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage ein. 3.) Gegen die Vornahme der Eigenverbrauchbesteuerung wandte sich die Bf. in…
…der Privatanteil nicht einer Eigenverbrauchbesteuerung unterliegen. Die Überlassung an die Dienstnehmer sei als außerhalb des Unternehmensbereiches liegend zu qualifizieren. 6.) Das Finanzamt legte die Beschwerde dem (seinerzeitigen) Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor und beantragte deren Abweisung. Die in Rede stehenden Bemessungsgrundlagen wurden laut einem am…
…Vorsteuerabzug für den Opel Zafira endgültig nicht anerkannt. Das Finanzamt hat daher zu Recht die der Umsatzsteuer unterzogenen Sachbezüge und allfällige Verkaufserlöse von der Umsatzsteuer entlastet und die Vorsteuern gekürzt. 2. Eigenverbrauchsbesteuerung iZm PKW-Auslandsleasing Wie in der Berufung zutreffend dargelegt, hat eine Besteuerung nach …
…1. In der Beilage zur Umsatzsteuererklärung 2004 legte der Berufungswerber offen, dass er für den in Deutschland bei der Firma AB GmbH geleasten Personenkraftwagen (BMW) keine Eigenverbrauchsbesteuerung gemäß § 1 Abs 1 Z 2 lit b UStG 1994 vorgenommen habe. Der Umsatzsteuerbescheid 2004 vom 12. Oktober…
…85 €, 2005: 5.863,93 €) daher der Eigenverbrauchsbesteuerung unterliegen. Eine Privatnutzung des Fahrzeuges wurde im Verfahren nicht festgestellt. Das Finanzamt folgte der Ansicht des Prüfers und unterwarf mit Bescheiden über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 12/2004 sowie für 10/2005, jeweils vom…
…wurde 2008 eine Betriebsprüfung (BP) durchgeführt. Die BP stellte fest, dass für das PKW-Leasing im Ausland eine Eigenverbrauchsbesteuerung nach § 1 Abs 1 Z 2 lit. b UStG 1994 durchzuführen sei. Aufgrund der BP-Feststellungen wurde für 2005 ein Eigenverbrauch von 13.094,25 €…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Dr. Peter Beisteiner, 5201 Seekirchen, Matthias-Bayrhamer-Straße 10 gegen die folgenden Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land entschieden: Berufung vom 12. Dezember 2006 gegen den vorläufigen Bescheid vom 14. November 2006 betreffend Umsatzsteuer…
…die Umsatzsteuerbemessungsgrundlagen einbezogen. Im Zuge der Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass die Eigenverbrauchsbesteuerung ab März 2005 bis Dezember 2006 seitens der Bw. nicht durchgeführt worden ist. Es handelte sich insgesamt um folgende als Eigenverbrauch zu beurteilende Beträge: für 2003 - Euro 1.263.911,41; für 2004…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag.T.M., vom 24. Juni 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 31.5.2005 betreffend Umsatzsteuer für den Zeitraum 2003 und 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide…