…Betriebskosten, Finanzierungsaufwendungen) auch die Bemessungsgrundlage des Nutzungseigenverbrauches (vgl. Ruppe, UStG, 3. Auflage, § 4 Rz 170). Als Bemessungsgrundlage waren daher jene Beträge heranzuziehen, die ertragsteuerlich in Abzug gebracht worden sind. b) Steuersatz Ab dem Jahr 1998 ist der Nutzungseigenverbrauch von Gebäuden mit 20 % zu versteuern (s…
4.8. Bemessungsgrundlage beim Eigenverbrauch 4.8.1. Dauernde Entnahme Rz 679: Der Einkaufspreis entspricht in der Regel dem Wiederbeschaffungspreis. Der Wiederbeschaffungspreis ist auch für selbst hergestellte Gegenstände heranzuziehen, wenn vergleichbare Gegenstände verfügbar sind. In diesem darf in keinem Fall ein Wert enthalten sein, auf…
12.15. Vorsteuerabzug bei Eigenverbrauch Rz 2151: Der leistende Unternehmer darf die für den Eigenverbrauch gemäß § 3 Abs. 2 und § 3a Abs. 1a UStG 1994 geschuldete Umsatzsteuer gesondert in Rechnung stellen und der Leistungsempfänger darf diese als Vorsteuer abziehen. An Stelle des Entgelts ist in…
…der Vorsteuern der Jahre 1993 bis 1995 im Jahr 1998 noch nicht abgelaufen. Da es sich hier nicht um einen Entnahmeeigenverbrauch handelte, sondern um einen Nutzungseigenverbrauch, der die Privatwohnung weiterhin im Unternehmensvermögen beließ, ist die Berichtigung im Ausmaß eines Zehntels vorzunehmen (vgl auch Beispiel bei…
3a.1a.4. Eigenverbrauch durch sonstige Leistungen 3a.1a.4.1. Abgrenzung zum Verwendungseigenverbrauch Rz 482: Zu den anderen sonstigen Leistungen für nichtunternehmerische Zwecke im Sinne des § 3a Abs. 1a Z 2 UStG 1994 gehören einerseits die unentgeltliche Erbringung reiner Dienstleistungen (zB Kantinenumsätze), andererseits aber…
3a. Sonstige Leistung (§ 3a UStG 1994) 3a.1. Zeitpunkt der sonstigen Leistung Siehe Rz 2608, Rz 2610, Rz 2618 und Rz 2619 bis Rz 2621. 3a.1a. Den sonstigen Leistungen gleichgestellter Eigenverbrauch. 3a.1a.1. Allgemeines Rz 475: Einer sonstigen Leistung gegen Entgelt werden gemäß…
3a.1a.5. Ort des Eigenverbrauches Rz 487: Der Ort des Eigenverbrauches nach § 3a Abs. 1a Z 1 und Z 2 UStG 1994 bestimmt sich nach den Leistungsortregelungen, die für die sonstige Leistung bei Entgeltlichkeit anzuwenden wären. Beispiel: Die deutsche Unternehmerin überlässt ihrer Arbeitnehmerin als…
6.1.9.1.3. Grundstücke im Miteigentum 6.1.9.1.3.1. Errichtung eines Gebäudes im Wohnungseigentum Rz 781: Ist die Wohnungseigentümer-Errichtergemeinschaft Bauherr, so wird diese unternehmerisch tätig, indem sie das Gebäude errichtet und den einzelnen Miteigentümern das dingliche Nutzungsrecht an den…
12.2. Leistungen für Zwecke des Unternehmens Rz 1901: Eine Leistung wird grundsätzlich an den erbracht, der aus dem schuldrechtlichen Vertragsverhältnis, das dem Leistungsverhältnis zu Grunde liegt, berechtigt oder verpflichtet ist. Wird in der Rechnung ein anderer bezeichnet als der Leistungsempfänger, ist grundsätzlich kein Vorsteuerabzug…
1.1.2. Eigenverbrauch 1.1.2.1. Aufwandseigenverbrauch Rz 59: Ausgaben, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben, sollen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen bzw. nicht unbesteuert bleiben. Dabei sollen die ertragsteuerlichen Abzugsverbote gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 EStG 1988 und des § 12…
3.2. Den Lieferungen gleichgestellter Eigenverbrauch 3.2.1. Allgemeines Rz 361: Einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder…
…2 leg.cit. der Nutzungseigenverbrauch von Grundstücken zwingend steuerfrei gestellt ist. Die Vorsteuern im Zusammenhang mit der Errichtung der dem Sohn TN eingeräumten Wohnung müssten daher wegen ihres notwendigerweise gegebenen Zusammenhanges mit steuerfreien Umsätzen (Eigenverbrauch aufgrund der privaten Wohnzwecken dienenden Nutzung) im Ausmaß des Eigenverbrauches…
… 6 Abs. 1 Z 26 UStG 1994 ist auf die Veräußerung anwendbar. 6.1.26.2. Nutzungseigenverbrauch Rz 993: Die vorübergehende Verwendung von Gegenständen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, wenn diese Gegenstände ausschließlich für eine nach den Z 7 bis 25 steuerfreie Tätigkeit…
2.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung Rz 59: Wird bei Überschusseinspeisung der produzierte Strom neben der Lieferung ins öffentliche Stromnetz auch für andere unternehmerische Zwecke genutzt, so richtet sich der Vorsteuerabzug insoweit nach dieser Nutzung. Eine allfällige Aufteilung der Vorsteuern…
10.2.3. Vermietung von Grundstücken; Wohnungseigentümergemeinschaften; Beherbergungs- und Campingplatzumsätze 10.2.3.1. Allgemeines Rz 1184: Die Vermietung und Verpachtung sowie die Nutzungsüberlassung von Grundstücken zu Wohnzwecken und die Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften im Zusammenhang mit Wohnungen unterliegen aufgrund einer Vereinbarung im Beitrittsvertrag dem ermäßigten…
11.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung) Rz 4150: Rechtslage Veranlagung 2015 bis 2019 § 3. (1) Beträgt der forstwirtschaftliche (Teil)Einheitswert nicht mehr als 11.000 Euro, ist der Gewinn aus Forstwirtschaft mit dem Durchschnittssteuersatz gemäß § 2 erfasst. (2) Übersteigt der forstwirtschaftliche…
3 Umsatzsteuer 3.1 Steuerbare und nicht steuerbare Umsätze Rz 429: Der Umsatzsteuer unterliegen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, sowie der den Lieferungen und sonstigen Leistungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Marsoner + Partner GmbH, Andreas-Hofer-Straße 43, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 7. November 2005 gegen den Bescheid des FA Landeck Reutte vom 25…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 7. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 7. Oktober 2003 betreffend Umsatzsteuer 2002 schieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe…
…Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2004 unter Bedachtnahme auf die Feststellungen einer Außenprüfung lediglich die auf den unternehmerisch genutzten Teil (17,14%) des gemischt genutzten Einfamilienhauses entfallenden Vorsteuern (€ 6.774,87) aus den Errichtungskosten zum Abzug zugelassen und die Vorsteuern des Nutzungseigenverbrauches rückgängig gemacht (vgl…