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UStR 2000 Rz 487–4893a.1a.5. Ort des Eigenverbrauches
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

3a.1a.5. Ort des Eigenverbrauches Rz 487: Der Ort des Eigenverbrauches nach § 3a Abs. 1a Z 1 und Z 2 UStG 1994 bestimmt sich nach den Leistungsortregelungen, die für die sonstige Leistung bei Entgeltlichkeit anzuwenden wären. Beispiel: Die deutsche Unternehmerin überlässt ihrer Arbeitnehmerin als…

UStR 2000 Rz 421–4313.7. Verschaffung der Verfügungsmacht
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

3.7. Verschaffung der Verfügungsmacht 3.7.1. Allgemeines Rz 421: Ort der Lieferung ist dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (und nicht dort, wo die Verfügungsmacht verschafft wird). Bei körperlicher Übergabe ist das der Ort, an dem der…

UStR 2000 Rz 450–4513.8.2. Reihengeschäfte (bis 31.12.2019)
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…gemäß § 3 Abs. 8 UStG 1994 mit dem Beginn der Beförderung (das ist in Wien) als ausgeführt. Für die nachfolgende Lieferung kommt - da die Beförderung bereits der ersten Lieferung zugerechnet wurde - nur mehr die Ortsbestimmung gemäß § 3 Abs. 7 UStG 1994 in Frage. Die Ware…

UStR 2000 Rz 466–4673.9. Beförderungs- und Versendungslieferung aus dem Drittland
geltende FassungRichtlinien18.11.2010

3.9. Beförderungs- und Versendungslieferung aus dem DrittlandsgebietDrittland Rz 466: § 3 Abs. 9 UStG 1994 regelt den Lieferort in den Fällen, in denen der Gegenstand der Lieferung bei der Beförderung oder Versendung aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt und der Lieferer oder sein Beauftragter…

UStR 2000 Rz 446–4493.8. Beförderungs- und Versendungslieferung
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

3.8. Beförderungs- und Versendungslieferung 3.8.1. Allgemeines Rz 446: Wird der Gegenstand einer Lieferung durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert oder versendet, so gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Rz 447: Unter Beförderung ist ein Gütertransport…

UStR 2000 Rz 642–6433a.16. Verordnungsermächtigung
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

3a.16. Verordnungsermächtigung 3a.16.1. Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln Rz 642y: Nach der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 5/1996 über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln, bestimmt sich…

UStR 2000 Rz 6393a.6. Generalklausel für unternehmerische Leistungsempfänger
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

3a.6. Generalklausel für unternehmerische Leistungsempfänger Rz 639b: § 3a Abs. 6 UStG 1994 normiert als Generalklausel für sonstige Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich das Empfängerortprinzip. Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 1 und 2 UStG 1994 erbracht wird, wird an…

ZK-06121.4. Warenorte
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

1.4. Warenorte 1.4.1. Grundsätzliches 1.4.1.1. Definition "Zugelassener Warenort" (§ 4 Abs. 2 Z 18 ZollR-DG) "Jede nicht zum Amtsplatz einer Zollstelle gehörige, von den Zollbehörden zugelassene Örtlichkeit, an der Waren gestellt, einem Zollverfahren oder einer sonstigen zollrechtlichen Bestimmung zugeführt…

UStR 2000 Rz 6393a.7. Generalklausel für nicht unternehmerische Leistungsempfänger
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

3a.7. Generalklausel für nicht unternehmerische Leistungsempfänger Rz 639n: § 3a Abs. 7 UStG 1994 normiert als Generalklausel für sonstige Leistungen, die an einen Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 erbracht werden, das Unternehmerortprinzip. Kommt keine Spezialbestimmung zur Anwendung, ist für die Bestimmung…

UStR 2000 Rz 638Leistungsortregelungen ab 1.1.2010
geltende FassungRichtlinien14.11.2014

3a.B. Leistungsortregelungen ab 1.1.2010 Rz 638a: Die zur Umsetzung der RL 2008/8/EG erforderlichen Änderungen der Leistungsortregelungen für sonstige Leistungen treten mit 1.1.2010 in Kraft (siehe Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl. I Nr. 52/2009). Die neuen Leistungsortregelungen differenzieren nicht nur…

ZK-0612Datengruppe Ortsangaben (Loc, 1x, P)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Ortsangaben (Loc, 1x, P) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Versendungs-/ Ausfuhrlandcode | Disp | a2 | TC_10000 | 15a | A | Beschreibung: | Die Angabe des Ausfuhrland-Codes ist obligatorisch, sofern der…

UStR 2000 Rz 6423a.15. Sonderfälle des Ortes der sonstigen Leistungen
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

3a.15. Sonderfälle des Ortes der sonstigen Leistungen Rz 642v: Die Sonderregelung des § 3a Abs. 15 UStG 1994 betrifft sonstige Leistungen, deren Leistungsort im Drittland läge und die im Inland genutzt oder ausgewertet werden. Rz 642w: Ab 1.1.2016 kommt es nicht mehr zur…

ZK-0612Datengruppe Ortsangaben (Locs, 1x, P)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Ortsangaben (Locs, 1x, P) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Versendungs-/ Ausfuhrlandcode | Disp | a2 | TC_10000 | 15a | A | Beschreibung: | Es ist der Gemeinschaftscode anzugeben, der für den Staat…

UStR 2000 Rz 3918–3919103a.4. Leistungsort bei elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen von Kleinstunternehmern - Rechtslage ab 1.1.2019
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

103a.4. Leistungsort bei elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen von Kleinstunternehmern - Rechtslage ab 1.1.2019 103a.4.1. Allgemeines Rz 3918: Art. 3a Abs. 5 UStG 1994 sieht eine besondere, von § 3a Abs. 13 UStG 1994 abweichende Bestimmung des Ortes der…

UStR 2000 Rz 6383a.4. Besorgungsleistung
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

3a.4. Besorgungsleistung Rz 638g: Ein Besorgen liegt vor, wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen Leistungen durch einen Dritten erbringen lässt oder wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen Leistungen an Dritte erbringt. Bei der Dienstleistungskommission wird fingiert…

UStR 2000 Rz 6413a.13.2. Telekommunikations- sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen (Rechtslage ab 1.1.2015)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

3a.13.2. Telekommunikations- sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen (Rechtslage ab 1.1.2015) Rz 641o: 3a.13.2.1. Telekommunikationsdienstleistungen Zu von Kleinstunternehmern erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen - Rechtslage ab 1.1.2019 - siehe Rz 3918. Telekommunikationsdienstleistungen an Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 werden…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

12.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts Rz 1065: Für die Gebührenpflicht einer Auslandsbeurkundung ist neben der Inländereigenschaft der Parteien (siehe Rz 1060 ff) zusätzlich auch erforderlich, dass das Rechtsgeschäft eine im Inland befindliche Sache betrifft (vgl. § 16 Abs. 2 Z 1 lit. a GebG) oder…

UZK-DAArtikel 205 Ort der Beantragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 205 Ort der Beantragung (Artikel 22 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Abweichend von Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex muss ein Antrag auf Bewilligung der vorübergehenden Verwendung bei der zuständigen Zollbehörde an dem Ort eingereicht werden, an dem die Waren zum ersten…

UStR 2000 Rz 259918a. Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister (§ 18a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…zu übermitteln, wo sie zentralisiert gespeichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen werden. 18a.2. Begriffs- und Ortsbestimmungen 18a.2.1. Begriffsbestimmungen Rz 2599a: Für die nähere Bestimmung der unter die Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Mitteilungspflichten fallenden Vorgänge ist primär auf Begriffe, die im Zahlungsdienstegesetz…

UStR 2000 Rz 2941–299023. Besteuerung von Reiseleistungen (§ 23 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Rn 23 f). Randzahlen 2982 bis 2985: derzeit frei. 23.3. Ort der Reiseleistungen Rz 2986: Je nach Art der Erbringung der Reiseleistungen ergeben sich die folgenden Ortsbestimmungen: 23.3.1. Ort der Reiseleistungen bei Eigenleistungen Rz 2987: Für Eigenleistungen richtet sich der Ort nach…