…wurde. Zu Unrecht zwangsweise eingebracht ist eine Abgabe dann, wenn ihre Tilgung in einem Zwangsvollstreckungsverfahren zu Unrecht erzwungen wurde (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3, § 241 Anm.3). Bei einem Haftungsbescheid handelt es sich zwar um eine EINHEBUNGS-Maßnahme, nicht aber um eine EINBRINGUNGS-Maßnahme.…
…Härtefall. Der VwGH hat nämlich in diesem Zusammenhang ausgesprochen, dass die sofortige Entrichtung und allenfalls die zwangsweise Einbringung einer noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Abgabenschuldigkeit unter dem Gesichtspunkt eines unerledigten Rechtsmittels nur dann eine Härte bedeutet, wenn der angefochtene Bescheid offenkundig klare Fehler enthält, deren…
…erfolgen. Gemäß § 254 BAO wird durch die Einbringung einer Bescheidbeschwerde die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten. Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages tritt unabhängig von der sachlichen Richtigkeit des Abgabenbescheides ein. Nach ständiger Rechtsprechung…
…1 der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, in der derzeit geltenden Fassung, binnen einem Monat ab Zustellung dieses Bescheides zu entrichten, widrigenfalls die zwangsweise Einbringung veranlasst werde. II. Gemäß § 6a des Wiener Dienstgeberabgabegesetzes, LGBl. für Wien Nr. 17/1970, in der derzeit geltenden Fassung…
…dem Finanzamt Wien 8/16/17 die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer; die Einhebung und zwangsweise Einbringung dieser Abgabe jedoch nur für seinen Amtsbereich. (3) Im grenzüberschreitenden Verkehr mit nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugen ist das Zollamt zuständig, das als erstes befaßt wird oder als erstes einschreitet…
…außer Betracht, dass gemäß § 254 BAO durch Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt und insbesondere auch die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten wird. Das Rechtsmittel im Abgabenverfahren hat zunächst vom Grundsatz her schon keine aufschiebende Wirkung. Die unter…
…Gemäß § 238 Abs. 3 BAO ist die Verjährung gehemmt, solange a) die Einhebung oder zwangsweise Einbringung einer Abgabe innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist wegen höherer Gewalt nicht möglich ist, oder b) die Einhebung einer Abgabe ausgesetzt ist, oder c) einer Beschwerde gemäß § 30…
…von Zeugen, Dolmetschern und Sachverständigen entscheidet der Einzelrichter, in Senatsverfahren der Vorsitzende. Für die vom Bundesfinanzgericht mit Beschluss festzusetzenden Zwangs-, Ordnungs- und Mutwillensstrafen sowie deren Einhebung und zwangsweise Einbringung gilt § 287 BAO sinngemäß. Die Bestimmung des § 131 ist mit der Maßgabe sinngemäß anzuwenden, dass die…
…1 der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBI. Nr. 194/1961, in der derzeit geltenden Fassung, binnen einem Monat ab Zustellung dieses Bescheides zu entrichten, widrigenfalls die zwangsweise Einbringung veranlasst werde. II. Gemäß § 6a des Dienstgeberabgabegesetzes, LGBI. für Wien Nr. 17/1970, in der derzeit geltenden Fassung für…
…Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, in der derzeit geltenden Fassung, binnen einem Monat ab Zustellung dieses Bescheides zu entrichten, widrigenfalls die zwangsweise Einbringung veranlasst werde. II.) gemäß § 6a des Dienstgeberabgabegesetzes, LGBl. für Wien Nr. 17/1970, in der derzeit geltenden Fassung, für den Rückstand…
…für den Bw. örtlich zuständigen deutschen Ausländerbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) und damit auch der Feststellung seines tatsächlichen Aufenthaltsortes in Deutschland, um solcherart die zwangsweise Einbringung der Abgabenforderung im Rechtshilfeweg fortsetzen zu können. Auch dabei handelte es sich um nach außen in Erscheinung tretende Amtshandlungen, welche der Durchsetzung…
…Abs. 3 BAO sieht drei Hemmungstatbestände vor. Die Einhebungsverjährung wird gehemmt, solange die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist wegen höherer Gewalt nicht möglich ist (§ 238 Abs 3 lit a BAO). Die Unmöglichkeit kann sich aus Hindernissen ergeben…
…740/76 und die dort enthaltenen Judikaturhinweise) zum Ausdruck gebracht hat, kann die zwangsweise Einbringung einer noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Abgabenschuld unter dem Gesichtspunkt eines unerledigten Rechtsmittels nur dann eine erhebliche Härte bedeuten, wenn der erstinstanzliche Bescheid offenkundig (Hervorhebung in der zitierten Entscheidung) klare…
…Z 739, 740/76 und die dort enthaltenen Judikaturhinweise) zum Ausdruck gebracht hat, kann die zwangsweise Einbringung einer noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Abgabenschuld unter dem Gesichtspunkt eines unerledigten Rechtsmittels nur dann eine erhebliche Härte bedeuten, wenn der erstinstanzliche Bescheid offenkundig klare Fehler enthält, deren…
…13/0130). Im Abgabenverfahren hat die Einbringung eines Wiedereinsetzungsantrages keine unmittelbare Auswirkung auf das laufende Verfahren. Durch die Einbringung werden die Wirkungen des Bescheides, bezüglich dessen Fristen zur Erwirkung eines Rechtsschutzes versäumt wurden, nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung nicht aufgehalten. Der Wiedereinsetzungsantrag…
…für Abgaben, hinsichtlich derer die Abgabenbescheide noch nicht in Rechtskraft erwachsen sind, zulässig, weil nach § 254 BAO durch die Einbringung einer Berufung die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten wird (vgl. Ellinger/Bibus/Ottinger, Abgabeneinhebung durch die Finanzämter, Orac Wien 1996, Tz. 13…
…312, verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens fünfzehn Jahre nach Entstehen des Abgabenanspruches. Durch die so genannte absolute Verjährung wird daher nur das Recht auf Festsetzung, nicht jedoch auch das Recht auf Einhebung und zwangsweise Einbringung von Abgaben beschränkt (vgl. Ritz, BAO-Kommentar2…
…werden. 2.2. Zu Spruchpunkt II. (Bestimmung der Behörde für die Einhebung) Gemäß § 287 BAO obliegt die Einhebung und zwangsweise Einbringung der von Verwaltungsgerichten mit Beschluss festgesetzten Nebenansprüche der vom Verwaltungsgericht bestimmten Abgabenbehörde, wozu auch die gegenständliche Ordnungsstrafe zählt. Diese Bestimmung ist gemäß § 157 vierter…
…Gemäß § 287 Abs. 1 BAO wird dem Finanzamt Österreich (StNr.: ***6***) die Einhebung und zwangsweise Einbringung der Mutwillensstrafe aufgetragen. Die Mutwillensstrafe in Höhe von 500 Euro ist binnen eines Monats nach Zustellung des Beschlusses fällig. III. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…Vollstreckbarkeit nicht (mehr) vollstreckbarer Abgabenschulden bestätigt wird. Dies ist etwa dann der Fall, wenn im Rückstandsausweis die Vollstreckbarkeit von Abgabenschuldigkeiten bestätigt wird, bezüglich derer das Recht zur Einhebung bzw. zwangsweisen Einbringung (Vollstreckbarkeit) nach § 238 Abs. 1 BAO bereits verjährt ist (vgl. VwGH 24. 10. 2002…