…2009 gar nicht gezwungen gewesen wäre, nach zeitgerechter Bekanntgabe der Abgabenschuld zusätzliche Mittel zu ihrer Entrichtung aufzubringen, weil er zu diesem Zeitpunkt am Abgabenkonto über ein Guthaben verfügt, welches das Finanzamt im Rahmen einer zusammengefassten und kontokorrentmäßigen Verbuchung (§ 213 Abs. 1 BAO) nach § 215 Abs…
…alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung (kontokorrentmäßig) zusammengefasst (kumulativ) zu verbuchen. Rz 602: Der VwGH erblickt in den Regelungen des § 213 Abs. 1 und 2 BAO die Grundlage für die kumulative kontokorrentmäßige Verbuchung der Gebarung (VwGH 17.4.1989…
…Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. Es hat danach eine kumulative kontokorrentmäßige Verbuchung zu erfolgen. Gemäß § 214 Abs. 1 BAO sind in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung Zahlungen und sonstige Gutschriften…
… 213 Abs. 1 BAO legt zwingend fest, dass wiederkehrend zu erhebende Abgaben auf ein und demselben Abgabenkonto zusammengefasst zu verbuchen sind. Zu den wiederkehrend zu erhebenden Abgaben gehören sowohl die veranlagte Einkommensteuer - unabhängig davon, ob ihr Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit zugrunde liegen - als…
…März 2008) auf die Bemessungsgrundlage des gegenständlichen Säumniszuschlages anzurechnen ist. § 214 Abs. 1 BAO lautet: In den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung sind Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen…
…Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 06.12.2016 (BFG-Akt OZ 15) bzw. dem Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 19.12.2016 (OZ 16) zusammengefasst mit der Begründung, dass in Hinblick auf die im Darlehensvertrag fehlenden Vereinbarungen zu Sicherheiten keine ernstliche Rückzahlungsabsicht und…
…Einräumung eines Kontokorrentrahmens an Herrn ***2***" vom 13.05.2005) ist grundsätzlich festzuhalten, dass mit einer kontokorrentmäßigen Verrechnung im Allgemeinen eine Vereinfachung in der Verrechnung der beiderseitigen Forderungen und Leistungen erzielt werden soll. Da im gegenständlichen Fall die Salden im Prüfungszeitraum jedoch nicht ausgeglichen wurden…
…Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten, die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlaß entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. § 213 BAO stellt die gesetzliche Grundlage für die Führung von Abgabenkonten dar, auf denen "für jeden Abgabepflichtigen"…
…Abgabenfälle oder mehrere Zeiträume festsetzt, verrechnungstechnisch nicht die Zuordnung zu den einzelnen in den Vergangenheit gelegenen Fälligkeitszeitpunkten vorgenommen werden muss, sondern bei der kontokorrentmäßigen Gebarung als Fälligkeitstag aller Abgaben der anzusehen ist, der für die jüngste der zusammengefast festsetzten Abgabenschuld gilt (vgl. Sto/i, BAO…
…für jeden Abgabepflichtigen, bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten, die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. Gemäß § 215 Abs. 1 BAO ist ein sich aus der Gebarung (§ 213) unter…
…vorgenannte, sich aus dem bezeichneten Bescheid ergebende Abgabenschuld wurde vom Bf. durch jeweils im Rahmen der zusammengefassten Verbuchung von Zahlungen (ohne Verrechnungsweisung) gemäß § 214 Abs. 1 BAO am Abgabenkonto kontokorrentmäßig als entsprechende Saldozahlungen verbuchten Banküberweisungen vom 16.2.2016 und vom 17.5.2016, iHv…
…deren Verbuchung unter der St.Nr.: Z1 der K-KG erfolgte, sodass auch die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung mit Bescheid vom 14.11.2013 auf diesem Abgabenkonto zu erfolgen hatte. Durch die Regelung des § 213 Abs. 4 BAO kommt eine zusammengefasste Verbuchung der Gebarung…
…… die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlaß entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. Aus dieser Bestimmung ergibt sich die Verpflichtung zur kontokorrentmäßigen Verrechnung wiederkehrend zu erhebender Abgaben auf ein und demselben Abgabenkonto. Zu den wiederkehrend zu erhebenden…
…Jahren an der Liegenschaft in Ungarn eingeräumt und grundbücherlich sichergestellt. Die Ansprüche des Geschäftsführers auf das Geschäftsführergehalt wurden kontokorrentmäßig mit den Ansprüchen der Bf verrechnet. Der Gesellschafter-Geschäftsführer verfügte laut den vorgelegten Depotauszügen über Wertpapiere, deren Kurswert zu den jeweiligen Bilanzstichtagen sich wie folgt darstellt…
…haben und auch nicht nachweisbar sei, dass er tatsächlich ein Darlehen gewährt habe. Es sei daher zusammengefasst bezüglich des Darlehens der Vorsatz nicht feststellbar und bezüglich des Verrechnungskontos der objektive Tatbestand nicht im Jahr 2008 (wie angeschuldigt) erfüllt gewesen, weshalb im Zweifel mit Einstellung gemäß…
…wie seinen Gesellschaftsanteil. Es steht Mag. B. dabei frei in Teilbeträgen oder mittels Einmalbetrages zu entrichten. Für diese 18 Monate wird eine kontokorrentmäßige Verzinsung, die einen Prozent über dem aktuellen Zinssatz für Bundesanleihen liegt, vorgenommen. Zur Besicherung verpflichtet sich Mag. B., ein Blankoakzept zu unterfertigen…
…grundsätzlich nicht rückwirkend wieder beseitigt werden. e) Judikaturlinie mit Schwerpunkt auf Verbuchung auf dem Verrechnungskonto: Diese Judikaturlinie findet ihren Ausdruck etwa in VwGH 28.4.2009, 2004/13/0059 (Verrechnungskonto diente zur kontokorrentmäßigen Verbuchung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter [seinem Einzelunternehmen] sowie Forderungen…
…1 BAO hinzuweisen: "In den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung sind Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen. Die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ist ohne unnötigen Aufschub in einer von sachlichen…
…der zur Zahlung Verpflichteten, die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. In den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung sind Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, gemäß …
…welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. Aus § 213 Abs. 1 BAO ergibt sich die Verpflichtung zur kontokorrentmäßigen Verrechnung der wiederkehrend zu erhebenden Abgaben (VwGH 20.3.1989, 88/15/0098). Unter einer zusammengefassten Verbuchung ist die Verrechnung mehrerer Abgabenarten auf ein…