…eine juristische Person (zB GmbH), so ist die Sendung diesfalls dem § 13 Abs. 3 ZustellG folgend einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Wer das ist, richtet sich nach den die Organisation der nicht natürlichen Person regelnden Vorschriften (OGH 8.5.1991, 9 Ob A 91…
…dieser Bescheid mangels rechtswirksamer Zustellung rechtlich nicht existent geworden ist, keine Rechtswirkungen. Dies selbst dann nicht, wenn die Berufungsvorentscheidung der Bw. bzw. deren zur Empfangnahme befugten Vertretern iSd. § 13 Abs. 3 ZustellG, Arno K und Johannes K, durch Weiterleitung seitens der Steuerberatungskanzlei nachträglich zugekommen wäre…
…diese eine Postvollmacht besteht (Ritz, BAO², ZustellG § 13 Tz 3). Auch die im § 13 Abs. 3 ZustellG erwähnten Empfänger, also die zur Empfangnahme befugten Vertreter einer juristischen Person, Personengesellschaft, Körperschaft öffentlichen Rechts etc., sind berechtigt, einen Postbevollmächtigten zu bestellen (Ritz, BAO², ZustellG § 13 Tz 11…
…falls der Empfänger keine natürliche Person ist, die Sendung einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Diese Bestimmung ist zwar grundsätzlich eine vom Zusteller (§ 3) zu beachtende Regelung, weil bei einer juristischen Person, somit auch bei einer GmbH, die Zustellung an einen befugten Vertreter (z. B…
…nämlich der Empfänger keine natürliche Person, so ist die Sendung gemäß § 13 Abs. 3 ZustG einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Nach dieser Gesetzesstelle "zuzustellen" ist nur in dem Fall, in dem die Behörde als Empfänger eine juristische Person bestimmt, handelt es sich um eine…
…der Behörde zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen (Zustellungsvollmacht). (2) Einer natürlichen Person, die keinen Hauptwohnsitz im Inland hat, kann eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden. Gleiches gilt für eine juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, wenn diese keinen zur Empfangnahme von Dokumenten befugten Vertreter mit Hauptwohnsitz…
…2017 über sein Vermögen eröffneten Insolvenzverfahrens, weder ein befugter Vertreter der XY- GmbH, noch als Zustellungsbevollmächtigter der XY- KG zur Empfangnahme der intendierten Bescheide vom 19.April 2018 berechtigt. Nach Abschluss einer beim IS zum Zeitraum 2005-2016 geführten AP (für 2009-2014 Prüfung gem. …
…eindeutig zu bezeichnen und die für die Zustellung erforderlichen sonstigen Angaben zu enthalten. Ist der Empfänger keine natürliche Person, so ist das Dokument gemäß § 13 Abs 3 ZustG einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Auf Antrag einer Partei (§ 78) ist gemäß § 292 Abs 1 BAO…
…mit den Wirkungen einer gültigen Zustellung vorgenommen werden kann (VwGH 18.6.2012, 2012/04/0013). Zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung vom 12.1.2012 konnte jedoch an die Privatadresse des Bf. nicht mehr einem zur Empfangnahme befugten Vertreter, nämlich gemäß § 18 GmbHG dem Geschäftsführer bzw…
…Vertreter, Zustellungsbevollmächtigter) (vgl etwa VwGH 15.12.2022, Ra 2022/13/0023; VwGH 22.11.2023, Ra 2023/13/0048). "Formeller" Empfänger der gegenständlichen Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes war aufgrund der gewählten "Zu-Handen"-Adressierung ***X*** als - (ua) zur Empfangnahme von Schriftstücken des Finanzamtes ermächtigte - Vertreterin…
…3 der Verordnung für die überlassenen Arbeitskräfte die lohnsteuerlichen Pflichten wahr, so tritt er damit lediglich als befugter Vertreter für das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen auf. Ein Übergang der steuerrechtlichen Arbeitgebereigenschaft auf den Gestellungsnehmer (Beschäftiger) wird dadurch nicht ausgelöst. (32) Einzelheiten über die Anwendungsgrundsätze können einem Informationsblatt…
…an eine gegenüber dem Zustelldienst oder der Gemeinde zur Empfangnahme solcher Dokumente bevollmächtigte Person zugestellt werden, soweit dies nicht durch einen Vermerk auf dem Dokument ausgeschlossen ist. (3) Ist der Empfänger keine natürliche Person, so ist das Dokument einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. […] …
…2008/5, können die Parteien und Beteiligten, soweit in den Verfahrensvorschriften nicht anderes bestimmt ist, andere natürliche oder juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften gegenüber der Behörde zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen (Zustellungsvollmacht). Ist ein Zustellungsbevollmächtigter bestellt, so hat die Behörde gemäß § 9 Abs. 3 ZustG…
…eine Zustellungsvollmacht nicht erteilt werden und gilt dies auch für eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft, wenn diese keinen zur Empfangnahme von Dokumenten befugten Vertreter mit Hauptwohnsitz im Inland haben, wobei jedoch das Erfordernis des inländischen Hauptwohnsitzes nicht für Staatsangehörige von EWR-Staaten gilt…
…auch nicht durch tatsächliches Zukommen an den gegenüber der Behörde ausdrücklich zur Empfangnahme bevollmächtigten Vertreter. Wird dieser weder im Adressfeld - zB "An Abgabepflichtige(n) A, zu Handen Zustellungsbevollmächtigte(r) Z" - noch im Vorspruch eines Bescheides - zB "Über den Antrag (der) des A, vertreten durch Z…
…auf Kosten des zu Vertretenden die Betrauung eines gesetzlichen Vertreters (§ 1034 ABGB) beim zuständigen Gericht (§ 109 Jurisdiktionsnorm) beantragen." Dies gilt nach § 82 Abs. 2 BAO sinngemäß, wenn zweifelhaft ist, wer zur Vertretung einer Verlassenschaft befugt ist. Zu den Verfahrensbestimmungen für das gerichtliche Verlassenschaftsverfahren gehört u…
…Hintergrund gilt das Erinnerungsschreiben, das an die Bf zu Handen der ***X GmbH***, die als Vertreterin der Bf gemäß § 81 BAO als zur Empfangnahme von Schriftstücken der Abgabenbehörde ermächtigt gilt (vgl Abs 2 leg cit; andere Zustellbevollmächtigte gab es zu diesem Zeitpunkt nicht), gerichtet war…
…die anwaltliche Vertreterin und Zustellungsbevollmächtigte nicht rechtswirksam ergangen seien, wird in § 9 ZustG auszugsweise bestimmt: "§ 9. (1) Soweit in den Verfahrensvorschriften nicht anderes bestimmt ist, können die Parteien und Beteiligten andere natürliche oder juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften gegenüber der Behörde zur Empfangnahme von Dokumenten…
…eines Zustelldienstes auch an eine gegenüber dem Zustelldienst zur Empfangnahme solcher Dokumente bevollmächtigte Person zugestellt werden darf, soweit dies nicht durch einen Vermerk auf dem Dokument ausgeschlossen ist. Abs. 3 leg.cit. legt wiederum fest, dass das Dokument einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen ist…
…ausdrücklich zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen (Zustellvollmacht). Ist ein Zustellungsbevollmächtigter bestellt, so hat die Behörde gemäß § 9 Abs. 3 ZustG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 10/2004, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, diesen als Empfänger zu bezeichnen. Die Bestellung eines Vertreters…