…wäre daher unter dem Blickwinkel der Steuergerechtigkeit ohnehin nicht denkbar. Da eine Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend Aufhebung der Nebengebührenbescheide, die das Schicksal der Stammabgaben teilen, somit nicht vorlag, war der Antrag der Ast. auf Devolution der Entscheidung als unzulässig zurückzuweisen. Wien, am 15. März 2012
…anzusehen. Gemäß § 260 Abs 1 BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 264 Abs 1 BAO kann gegen eine Beschwerdevorentscheidung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe (§97) der…
…E-Mail am 5. April 2023, somit nach Ablauf der Beschwerdefrist, eingebracht und ist daher verspätet. Zu den Zahlen 1) bis 3): Eine verspätet eingebrachte Beschwerde ist nach den im Spruch genannten Rechtsvorschriften vom Verwaltungsgericht mit Beschluss zurückzuweisen (vgl. Fister/Fuchs/Sachs, Verwaltungsgerichtsverfahren § 28 VwGVG…
…Zumal der Vorlageantrag am 23.März 2020 übermittelt wurde und die Beschwerdevorentscheidung mit 21. November erlassen wurde, wird beantragt, den Vorlageantrag als verspätet zurückzuweisen." Eine Ausfertigung dieses Vorlageberichtes wurde am 9. Juni 2020 dem Bf. übermittelt, der die Ausführungen des Finanzamtes jedoch unkommentiert ließ.  …
…5 BAO dem Verwaltungsgericht. Gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO ist die Bescheidbeschwerde (der Vorlageantrag) mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie (Bescheidbeschwerde) bzw. der (Vorlageantrag) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 108 Abs 2 BAO enden nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen mit dem…
…und als Frist den "15.3". kalendiert. Mit E-Mail vom 23. August 2018 wurde dem Masseverwalter vorgehalten, dass der Vorlageantrag nach ha Ansicht verspätet und aus diesem Grund zurückzuweisen sei. Für eine Gegenäußerung wurde eine Frist bis 28. August 2018 eingeräumt. Bis einschließlich 31…
…Abgabenbehörde II. Instanz vor. Da die Abgabenbehörde I. Instanz der Aufforderung des UFS binnen der ihr gemäß § 311 (3) BAO gesetzten Frist nachgekommen ist, bestand somit keine Entscheidungspflicht durch die Abgabenbehörde II. Instanz und war der Devolutionsantrag als unzulässig zurückzuweisen. Wien, am 3. Februar 2011
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., xxx, yyy, vom 1. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, vertreten durch Walter Halbmayr, mit dem der Antrag auf Alleinverdienerabsetzbetrag für das Jahr 2006 zurückgewiesen wurde, entschieden: Die Berufung wird als…
…Adresse, gegen die die Anträge auf Aufhebung gemäß § 302 Abs. 2 lit. c BAO zurückweisenden Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, betreffend 1. Bescheid zur Umsatzsteuer für das Jahr 2000 (RV/2655-W/09), 2. Bescheid zur Umsatzsteuer für das Jahr 2001 (RV…
…dies vor allem im § 273 BAO auch anders gesagt ist als im § 68 Abs. 1 AVG) "wegen entschiedener Sache" zurückzuweisen. Ebenso wie gegenüber der Partei (aus der Rechtskraft heraus in Bezug auf die entschiedene Sache) Eingriff-, (Wiederholungs-) Schranken errichtet sind, bestehen solche auch gegenüber den…
…beantragen (Devolutionsantrag), wenn Bescheide der Abgabenbehörden erster Instanz der Partei nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung bekanntgegeben (§ 97) werden. Der Devolutionsantrag ist zurückzuweisen, wenn der Antrag zu früh gestellt wurde. (S Ritz…
…sodass die entsprechende Entscheidungspflicht nicht entstanden ist. Damit liegt aber die im Devolutionsantrag behauptete Pflichtverletzung nicht vor, sodass der Devolutionsantrag als unzulässig zurückzuweisen ist. In Wahrheit wurde ein Antrag auf Auskunft zum § 17 Abs. 1 UStG 1994 an die FLD gerichtet und in weiterer Folge…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Gemäß § 260 Abs. 1 BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Im Antrag vom 16. Dezember 2022 auf Korrektur von Besteuerungsgrundlagen zur Festsetzung der Umsatzsteuer für die…
…Frist anzusehen (§ 108 Abs 3 BAO). Nach § 260 Abs 1 lit a BAO iVm § 278 BAO ist die Bescheidbeschwerde vom Bundesfinanzgericht mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie nicht fristgerecht eingebracht wurde. Der streitverfangene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer nachweislich am Dienstag, den 08. Oktober 2024 auf elektronischem…
…in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht, oder c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. (2b) Der Antrag auf Aussetzung der Einhebung ist zurückzuweisen, wenn 1. keine Beschwerde eingebracht wurde…
…Behörde die Beschwerde an das Bundesfinanzgericht mit dem Antrag vor, den Vorlageantrag vom 9.5.2020 als verspätet zurückzuweisen. In objektiver Hinsicht ist die Frist zur Einbringung des Vorlageantrages an das Bundesfinanzgericht am 21.6.2019 abgelaufen. Der 20.6.2019 war ein gesetzlicher Feiertag …
…Fristverlängerung bis zum 17.03.2022 begehrt wurde. Der Vorlageantrag gegen die zurückweisende Beschwerdevorentscheidung betreffend die Wiederaufnahmebescheide der Einkommen- und der Umsatzsteuerverfahren 2013 bis 2015 wurde sodann am 24.02.2022 eingebracht. Aus dem Akt geht zudem hervor, dass die belangte Behörde die vierte am…
…Es werde daher beantragt, den Vorlageantrag als verspätet zurückzuweisen. Das Bundesfinanzgericht erteilte dem Bf mit Schreiben vom 11.12.2020 die Möglichkeit, gegen den vom Finanzamt vorgebrachten Umstand der verspäteten Einbringung des Vorlageantrages Stellung zu nehmen. In dem am 28.12.2020 über FinanzOnline eingebrachten…
…§ 191 Tz 14). B/2 . Eine Bescheidbeschwerde gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid ist gemäß § 260 Abs 1 lit a BAO zurückzuweisen. Sie darf aber nach Abs 2 leg.cit. nicht deshalb als unzulässig zurückgewiesen werden, weil sie vor Beginn der Beschwerdefrist…
…BAO Abs. 1) Die Bescheidbeschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) (….). Im vorliegenden Fall brachte der Bf. im eigenen Namen für ein anderes Steuersubjekt eine Säumnisbeschwerde ein. Weder der Briefkopf, noch die Unterschrift…