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BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 5/6

…zum Ausdruck gebracht werden, dass jede nur denkbare unternehmerische Mitwirkung an einem Glücksspiel dessen Ausspielungscharakter begründen kann. (Kohl, Das österreichische Glücksspielmonopol, 34). Unerheblich ist es, ob die Leistung des Spielers an den Veranstalter der Ausspielung oder an einen Dritten erfolgt. Die vermögenswerte Leistung, der Einsatz…

BFG RV/7100908/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahme) unterschiedlich besteuert würden und die Rechtsgeschäftsgebühren vom Kartenpokerspiel mit 25% des Gewinstes bzw. die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (weitere Zeiträume nur Glücksspielabgabe BFG 25.9.2017, RV/7100907/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 5/7

…zum Ausdruck gebracht werden, dass jede nur denkbare unternehmerische Mitwirkung an einem Glücksspiel dessen Ausspielungscharakter begründen kann. (Kohl, Das österreichische Glücksspielmonopol, 34). Unerheblich ist es, ob die Leistung des Spielers an den Veranstalter der Ausspielung oder an einen Dritten erfolgt. Die vermögenswerte Leistung, der Einsatz…

BFG RV/3100689/2012Auslegung der Besteuerungsgrundlage "vom Einsatz" beim Pokerspiel (Cashgames)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.02.2015

…einen Spieler ausgestiegen. Die vor den Spielern liegenden Einsätze werden am Ende der Setzrunde in den Pot gegeben. Zwischen den einzelnen Setzrunden wird die Verteilung der Karten verändert, indem der Dealer weitere Karten verteilt, oder den Spielern Gelegenheit zum Tausch der Karten gibt. Innerhalb der…

UFSG RV/0122-G/09Der Einsatz von Zugmaschinen und Anhängern durch einen Gewerbebetrieb schließt die Anwendung der Befreiung nach § 2 Abs. 1 Z 7 KfzStG aus. Ein für den Straßenverkehr zugelassenes Güllefass ist keine Anhänger-Arbeitsmaschine.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2010

…sind im Berufungsfall keineswegs erfüllt. Die Bw. ist eine selbständige Personengesellschaft und es liegt keine Personenidentität zwischen den Gesellschaftern der Bw. und den Personen, bei denen die Fahrzeuge zum Einsatz kommen, vor. Die Gesellschafter sind zwei selbständige Vereine. Diese Vereine, denen zwar die auftragnehmenden Landwirte…

LStR 2002 Rz 304–3085.6.7.3 Mittelpunkt der Tätigkeit in einem Einsatzgebiet (Zielgebiet)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort (siehe Rz 300 bis 303). Beispiel: Der oben angeführte Vertreter für die Bezirke Baden, Bruck an der Leitha, Mödling und Wiener Neustadt besucht fallweise Kunden in Wien und St. Pölten. Wien und St. Pölten gehören nicht zum Einsatzgebiet…

UFSW RV/3662-W/02Einsatz von Schwarzarbeitern und Besteuerung eines geschätzten Lohnaufwandes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2004

…Es wird ersucht bekanntzugeben, ob die I die Bauaufsicht über das Bauvorhaben HX ausgeübt hat. Dabei möge auch angegeben werden, welche Arbeitnehmer zum Einsatz gelangten. Soweit deren Namen bzw. Anschriften nicht verfügbar sind, wäre doch mitzuteilen Arbeitnehmer welcher Firma oder Firmen bei Bauvorhaben HX eingesetzt…

BFG RV/7400385/2018Einsatzgebühr bei bestrittener Identität des beförderten Patienten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.07.2021

…derart niedriges Einkommen ist sicherlich besonders berücksichtigungswürdig, würde doch durch die Einhebung der Gebühr der notdürftige Unterhalt gefährdet. Zum Zeitpunkt des Einsatzes im Juni 2018 war der Bf erwerbstätig und bezog aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Bf ist seit diesem Zeitpunkt durchgehend…

BFG RV/7400039/2022Einsatzgebühren im Zusammenhang mit einer Alkoholintoxikation
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.05.2022

…mit 694,00 € festgesetzt und im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 1/2019 kundgemacht worden. Zur Prüfung, ob die Angelegenheit aufgrund der finanziellen Situation beurteilt und die Einsatzgebühren zum Teil nachgesehen werden könnten, sei die Übersendung von Unterlagen erforderlich, die das monatliche Familieneinkommen bzw…

BFG RV/7400254/2017Einsatzgebühr bei Rettungseinsatz iZm Alkoholintoxikation
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.05.2019

…2.2017 zwischen 02:22 Uhr (Alarm) und 02:50 Uhr (Einsatzende) vom öffentlichen Rettungsdienst am Berufungsort 1220 Wien, Reichsbrücke/Wagramer Straße betreut und anschließend in das Krankenhaus Rudolfstiftung transportiert. Die vom Rettungsdienst zum Einsatzzeitpunkt vorgenommene Diagnose lautete "Intoxitation Alkohol". Die Wiener Gebietskrankenkasse als zuständiger…

UFSW RV/0894-W/05Schätzung eines Friseurbetriebes wegen Einsatz von Manipulationssoftware
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 2/2

…auszugehen, dass die Bw. ein EDV-Programm erworben hat, das mit Verkürzungsfaktoren ausgestattet ist und dieses von September 1998 bis Dezember 2000 zum Einsatz kam. Hauptzweck derartiger branchenspezifischer Abrechnungssysteme ist die integrierte Funktion Umsätze nachträglich, systematisch und weitestgehend ohne Mitwisserschaft von Angestellten zu verkürzen. Das…

BFG RV/7400005/2025Einsatzgebühr Wiener Rettung - Vorliegen der in § 1 Z1 bis 4 WRKG geforderten Voraussetzungen konnten mit gutem Grund angenommen werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.09.2026

…die Angelegenheit aufgrund der finanziellen Situation, gemäß § 28 (2) Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst - WRKG, beurteilt und die Einsatzgebühren in der Höhe von € 790,-, zum Teil nachgesehen werden könnten, sei die Übersendung von Unterlagen erforderlich, welche das monatliche Familieneinkommen bzw. den Bezug etwaiger finanzieller Unterstützungen…

BFG RV/7400065/2020Einsatzgebühr Wiener Rettung - Diagnose Alkoholintoxikation
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2020

…Die vom Rettungsdienst zum Einsatzzeitpunkt vorgenommene Diagnose lautete "Intoxikation Alkohol". Für den Einsatz der Wiener Berufsrettung wurde der Bf. eine Gebühr vorgeschrieben. Die KFA lehnte die Übernahme dieser Gebühr ab. 2. Beweiswürdigung Unstrittig ist, dass es zu einem Einsatz der Wiener Berufsrettung bei der Bf…

BFG RV/7400162/2019Einsatzgebühr für die Wiener Rettung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.08.2019

…hätte. In den Verwaltungsakten liegt auch eine Gesprächsabschrift des Telefonats auf. Zum Zeitpunkt der Alarmierung war nicht absehbar, ob die Nicht-Ansprechbarkeit u.U. noch andere Ursachen hat (akute Erkrankung, Kreislaufbeschwerden, Herzprobleme, Diabetes, etc.). Aus der ebenfalls in den Verwaltungsakten enthaltenen Einsatzbeschreibung geht hervor, dass…

BFG RV/7400145/2018Einsatzgebühr für die Wiener Rettung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.10.2018Teil 1/3

…dass ihm nicht gut geht und er sofort wieder zurückkommen soll. Der Freund des BF verständigte selbst die Rettung. Der BF und das Rettungsteam trafen gleichzeitig zum Einsatzort ein. Es stellte sich heraus, dass der Freund des BF CO2Vergiftung hatte und er sofort ins Krankenhaus…

BFG RV/7400145/2018Einsatzgebühr für die Wiener Rettung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.10.2018Teil 2/3

…Notarzteinsatzfahrzeug (NEF): Fahrzeug, das im Rahmen des Rendezvoussystems bis zur weiteren Versorgung mit einem Rettungstransportwagen zur Behandlung und Überwachung von erkrankten, verletzten oder vergifteten Personen zum Einsatz gelangt, bei denen eine unmittelbare Gefährdung der lebenswichtigen Funktionen besteht, wenn nicht unverzüglich qualifizierte Hilfsmaßnahmen durch Notärztinnen oder…

BFG RV/7400091/2015Einsatzgebühren Wiener Rettung trotz Behauptung, die Rettung nicht gerufen zu haben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2016

…war somit zum Einsatzzeitpunkt am 10.12.2012 64 Jahre alt. Diese Angabe des Anrufers stimmt daher mit den Tatsachen überein. Auch die Beschreibung der Schmerzen, nämlich u.a. Rückenschmerzen bzw. "Schmerzen im Bereich der LWS" lt. Einsatzprotokoll ist im Hinblick auf die von den…

UFSW RV/3800-W/02Ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.07.2005Teil 1/2

…Verwaltungsgerichtshof im Zuge des mehrmals genannten Erkenntnisses vom 26. Mai 2004 entscheidungsrelevante Bedeutung zuerkannt hat. Was schließlich die im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung geäußerten Auffassungen der Parteien zum Fall einer gedachten Bescheiderlassung ohne Einsatz der ADV betrifft, so erachtet der erkennende Senat die von der…

UFSW RV/1120-W/02Verpflegungsmehraufwand bei Fahrten in einem Einsatzgebiet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2003

…Es liegt ein einheitliches Zielgebiet vor. Bei Reisen außerhalb des Einsatzgebietes gelten die allgemeinen Bestimmungen über die Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit. Beispiel: Ein ständig in den Bezirken Gänserndorf und Mistelbach tätiger Steuerpflichtiger bereist fallweise Ernstbrunn oder Hollabrunn. Diese Ortschaften gehören nicht zum Einsatzgebiet…

2021-0.087.587Fragen und Antworten zum Kontrollsechstel gemäß § 67 Abs. 2 iVm § 77 Abs. 4a EStG 1988 gültig für Lohnzahlungszeiträume nach dem 31.12.2020
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2021-0.087.58709.02.2021

…mit einem Zwölftel der laufenden Bezüge begrenzt ist. Das bedeutet aber auch, dass die neue Aufrollregelung auch dort zum Einsatz gelangt. 9. Beziehen sich die Ausschlussgründe für das Kontrollsechstel nur auf die Nachversteuerung oder auch auf die Aufrollung zugunsten des Arbeitnehmers? Nach dem Einleitungssatz des …

BFG RV/3100019/2025Werbungskosten eines Polizisten iZm dem Auswahlverfahren zu einem Einsatzkommando.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2025

…Er verwendete diese Munition für Schießübungen als Vorbereitung für das Aufnahmeverfahren zum Einsatzkommando Cobra. Der Beschwerdeführer wurde im Jahr 2021 Mitglied des Sportschützenclub ö_Ort und bezahlte im Jahr 2022 EUR 480,- an Mitgliedsbeitrag. Der Beschwerdeführer erwarb im Jahr 2022 eine Winterjacke für EUR 305…