…Anbringen kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO², § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (vgl. UFS 26.11.2003…
…nicht verzichten zu wollen, ist - entgegen der Darstellung in der Beschwerde - eindeutig: es wird auf ein Rechtsmittel nicht verzichtet. Die Anwendung des Grundsatzes, dass es in der Beurteilung von Parteienvorbringen nicht auf Bezeichnungen und zufällige verbale Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder…
…97) der Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht gestellt werden (Vorlageantrag). Der Vorlageantrag hat die Bezeichnung der Beschwerdevorentscheidung zu enthalten. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnungen von Schriftsätzen und zufällige verbale Formen an, sondern auf den Inhalt…
…dass § 274 BAO eine mündliche Verhandlung dann vorsehe, wenn diese in der Beschwerde oder im Vorlageantrag beantragt werde. Wie bei jedem Anbringen komme es auf den Inhalt und nicht auf zufällige verbale Formen an; kein ausreichender Antrag sei nach der Rechtsprechung jedoch z.B. der…
…bis spätestens 28.08.2007 per Post übermittelt) - Für den Antrag gebe es keine speziellen Inhaltserfordernisse, insbesondere komme es auch nicht auf die Bezeichnung des Schriftsatzes oder auf zufällige verbale Formen an, sondern auf den Inhalt und das erkennbare oder zu erschließende Ziel der Partei…
…37 Abs. 9 EStG in der berichtigten Einkommensteurerklärung 2004 vom 6. Juni 2006. Wie bei anderen Anbringen kommt es auch hier nicht auf Bezeichungen und zufällige verbale Formen, sondern auf den Inhalt und das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an (Kommentar Ritz zu §…
…Die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit einer Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, schließt mit ein, wie weit diese Anfechtung reicht. Dabei kommt es nicht auf Bezeichnungen und zufällige verbale Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel eines Verfahrensschrittes, an. Die Berufung vom 17…
…einverstanden zu sein, im Falle der teilweisen Anfechtung eines Bescheides die Erklärung mit ein, wie weit diese Anfechtung reicht. Dabei kommt es nicht auf Bezeichnungen und zufällige verbale Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel eines Verfahrensschrittes an (vgl. hiezu nochmals…
…entgegenstehen. Im Vorlageantrag beantragte der Beschwerdeführer "in eventu" eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Wie bei jedem Anbringen kommt es auf den Inhalt und nicht auf zufällige verbale Formen an; kein ausreichender Antrag ist nach der Rechtsprechung jedoch ein "in eventu" Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung…
…die Antragswerberin erklärt hat. Ritz/Koran weisen in BAO8,§ 85 Rz 1 ff zu Recht darauf hin, dass es dabei nicht auf die Bezeichnung eines Schriftsatzes und zufällige verbale Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (Hinweis auf…
…replizierte, bei Unklarheit der Eingabe sei ein Verbesserungsauftrag zu erteilen. Für den erkennenden Senat ergibt sich hierzu: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH kommt es für die Beurteilung von Parteianträgen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufällige verbale Formen an, sondern auf den Inhalt…
…Senat gemäß § 272 Abs. 2 Z 1 BAO." Wie bei jedem Anbringen kommt es auf den Inhalt und nicht auf zufällige verbale Formen an. Kein ausreichender Antrag ist nach der Rechtsprechung beispielsweise das Ersuchen "falls erforderlich zu einer mündlichen Verhandlung einzuladen" (vgl. VwGH 14.04…
…2025/16/0001; 13.8.2024, Ra 2022/02/0217, mwN). Hingegen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufällige verbale Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (VwGH 5.7.1999, 99/16/0115; 29…
…Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Aufhebung) Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kommt es für die Beurteilung von Parteianträgen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufällige verbale Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (VwGH 29…
…auch dann, wenn das Erkenntnis einen kürzeren Zeitraum als der spätere Bescheid umfasst. Erwägungen 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es für die Beurteilung von Parteianträgen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufällige verbale Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare…
…oder b) als ein Guthaben (§ 215 Abs. 4) auf dem Abgabenkonto bestanden hat. Rechtliche Beurteilung Für die Beurteilung von Parteianträgen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufällige verbale Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes…
…der Bescheidbeschwerde Beigetretenen) voraus. Dies ergibt sich aus § 274 Abs 1 Z 1 BAO. Wie bei jedem Anbringen kommt es auf den Inhalt und nicht auf zufällige verbale Formen an; kein ausreichender Antrag ist nach der Rechtsprechung jedoch die Bitte, vor Erlassung der Berufungsentscheidung mit…
…Beschwerde eine mündliche Verhandlung stattzufinden hat, wenn dies im Vorlageantrag (§ 264) beantragt wird. Wie bei jedem Anbringen kommt es auf den Inhalt und nicht auf zufällige verbale Formen an. Kein ausreichender Antrag ist nach der Rechtsprechung jedoch das Ersuchen, zur Minimierung des verwaltungsökonomischen Zeiteinsatzes falls…
…Beschwerde eine mündliche Verhandlung statt¬zufinden hat, wenn dies im Vorlageantrag (§ 264) beantragt wird. Wie bei jedem Anbringen kommt es auf den Inhalt und nicht auf zufällige verbale Formen an. Kein ausreichender Antrag ist nach der Rechtsprechung jedoch das Ersuchen, zur Minimierung des verwaltungsökonomischen Zeiteinsatzes falls…
…0041; VwGH 09.04.2020, Ra 2019/16/0073). Die Anwendung des Grundsatzes, dass es in der Beurteilung von Parteienvorbringen nicht auf Bezeichnungen und zufällige verbale Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel eines Parteischrittes (Hinweis VwGH 14.6.1973…