…sich nicht, bis wann die Voraussetzungen für den Verzicht auf die Erhebung gegeben sein müssen, damit die Bestimmung des § 1 NEUFÖG anwendbar ist. Die einzige aus dem Gesetz ableitbare Schranke ergibt sich aus § 4 Abs. 4 NEUFÖG, der die Rechtsfolgen bei "nachträglicher Vorlage" regelt. Von…
…nachteiligen Folgen (Versagung des Vorsteuerabzuges) geknüpft sein. Ausdrücklich werde angemerkt, dass sich infolge einer Verkettung unglücklicher Zustände die Rechnungsberichtigungen zeitlich verzögert hätten. Von einer ungewöhnlichen oder unangemessenen rechtlichen Gestaltung könne nicht gesprochen werden, wenn der Steuerpflichtige unmittelbar jenen Weg beschreite, den das Gesetz selbst vorzeichne…
…30.876,22. Die Antragstellung erfolge dem Gesetzeswortlaut entsprechend in einer vor dem Eintritt der Rechtskraft des Körperschaftsteuerbescheides nachgereichten Beilage. Ein Erlass des BMfF sehe zwar eine zeitliche Schranke vor, wonach eine Berücksichtigung nach erstmaligem Eintritt der Rechtskraft nicht mehr möglich sei, doch sei dieser…
…sehr zeitnah mit der Einbringung vom 30.1.2003 erfolgt. Dass die Unterfertigung des Schenkungs-/Abtretungsvertrages durch EW "zeitlich etwas später" erfolgte, sei auf deren fallweise Abwesenheit zurückzuführen. Eine zeitliche Schranke sei dem NeuFöG nicht zu entnehmen, die Gewährung neuer Anteile keine Voraussetzung. Über die…
…der ergangenen Abgabenbescheide. Wie der Mitteilung des Zollschuldbetrages an den Zollschuldner, insbesondere im Fall der Nacherhebung, lediglich zeitliche Schranken gesetzt sind (Art. 103 UZK), so soll auch die Berichtigung von Zollschuldigkeiten zugunsten des Zollschuldners lediglich an bestimmte (im Einzelfall verschiedene) Antragsfristen geknüpft sein. Diese Tatbestände…
…auf den Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) abzustellen (UFS 17.2.2005, RV/0025-L/04). Die zweite zeitliche Schranke stellt der Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung dar; es besteht keine Haftung des Erwerbers für Abgabenansprüche, hinsichtlich deren der Tatbestand nach der Übereignung verwirklicht wurde…
…Wien 1980, Seite 36) auf den Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) ab. Die zweite zeitliche Schranke stellt der Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung dar; es besteht keine Haftung des Erwerbers für Abgabenansprüche, hinsichtlich derer der Tatbestand nach der Übereignung verwirklicht wurde. Erfolgt daher die Übereignung…
…Im Umkehrschluss ergibt sich daraus, dass für sämtliche andere in Tarif D Post 1 aufgezählten Lagerungen und Aufstellungen keine zeitliche Schranke besteht, die erst ab ihrer Überschreitung zu einer Abgabepflicht führt. Auch eine tägliche Bereinigung der Schuttablagerungen ändert somit nichts am Vorliegen von Lagerungen im…
…hat nämlich vorgesehen, "dass ein Abgabenanspruch nicht mehr geltend gemacht werden durfte, wenn seit seiner Entstehung 15 Jahre verstrichen waren. Nach der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes war die zeitliche Schranke des § 209 Abs. 3 BAO aF nicht als Verjährungsbestimmung anzusehen; sie schloss vielmehr jede auf Realisierung…
…in diesem Zusammenhang aber der Tatsache zu, dass das Gebäude zunächst nur für zehn Jahre an die Gesellschafter vermietet werden sollte (zeitliche Schranke). Das Finanzamt hat treffend in der Beschwerdevorlage auf diese zeitliche Schranke hingewiesen und entsprechende Überlegungen angestellt. So ist es von einem Ertragswert…
…unerheblich ist, ob diese Bezüge im gesamten Steuerjahr oder nur in Teilen davon bezogen wurden. Art 15 Abs. 4 DBA-Schweiz sehe keine zeitliche Schranke wie etwa Art 15 Abs. 2 DBA-Schweiz vor. Entscheidend für die Anwendung der Spezialbestimmung des Art 15 Abs. 4…
… 4 BAO) abzustellen (UFS 17.2.2005, RV/0025-L/04). Die zweite zeitliche Schranke stelle der Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung dar. Es bestehe keine Haftung des Erwerbers für Abgabenansprüche, hinsichtlich derer der Tatbestand nach der Übereignung verwirklicht wurde. Das Umsatzsteuergesetz fasse die der Umsatzsteuer unterliegenden…
…Dies wiederum spricht gegen die Version des Bf. Ein Eingehen auf den Wahrheitsgehalt der schriftlichen Aussagen der beiden Zeuginnen bedurfte es im Hinblick auf die zuvor angestellten Überlegungen bereits nicht mehr. Dazu kommt noch die zeitliche Schranke des § 309 BAO. Rechtslage § 308 BAO lautet auszugsweise: …
… 4 BAO) abzustellen (UFS 17.2.2005, RV/0025-L/04). Die zweite zeitliche Schranke stelle der Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung dar. Es bestehe keine Haftung des Erwerbers für Abgabenansprüche, hinsichtlich derer der Tatbestand nach der Übereignung verwirklicht wurde. Das Umsatzsteuergesetz fasse die der Umsatzsteuer unterliegenden…
… Schuch SWI 1999, 469) und die Steuer erst in jenem Zeitraum zu erheben ist, in welchem kein Verlustvortrag mehr zur Verfügung steht, weil Art 23 OECD-MA keine zeitliche Schranke enthält (Nowotny, SWI 1999, 388). Sie kommt auf diese Weise zum Anrechnungsvortrag bei Quellensteuern. Der…
… Schuch SWI 1999, 469) und die Steuer erst in jenem Zeitraum zu erheben ist, in welchem kein Verlustvortrag mehr zur Verfügung steht, weil Art 23 OECD-MA keine zeitliche Schranke enthält (Nowotny, SWI 1999, 388). Sie kommt auf diese Weise zum Anrechnungsvortrag bei Quellensteuern. Der…
… Schuch SWI 1999, 469) und die Steuer erst in jenem Zeitraum zu erheben ist, in welchem kein Verlustvortrag mehr zur Verfügung steht, weil Art 23 OECD-MA keine zeitliche Schranke enthält (Nowotny, SWI 1999, 388). Sie kommt auf diese Weise zum Anrechnungsvortrag bei Quellensteuern. b…
…dass im Hinblick auf § 209 Abs. 3 letzter Halbsatz BAO aF nach Ablauf von 15 Jahren (jetzt 10 Jahren) der Abgabenanspruch nicht mehr geltend gemacht werden könne. Die zeitliche Schranke des § 209 Abs. 3 BAO aF wäre nämlich nicht als Verjährungsbestimmung anzusehen; sie schließe vielmehr…
… Schuch SWI 1999, 469) und die Steuer erst in jenem Zeitraum zu erheben ist, in welchem kein Verlustvortrag mehr zur Verfügung steht, weil Art 23 OECD-MA keine zeitliche Schranke enthält (Nowotny, SWI 1999, 388). Sie kommt auf diese Weise zum Anrechnungsvortrag bei Quellensteuern. Der…
…unerheblich ist, ob diese Bezüge im gesamten Steuerjahr oder nur in Teilen davon bezogen wurden. Art 15 Abs. 4 DBA-Schweiz sehe keine zeitliche Schranke wie etwa Art 15 Abs. 2 DBA-Schweiz vor. Entscheidend für die Anwendung der Spezialbestimmung des Art 15 Abs. 4…