…Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Berufungsbehörde der ersten Rechtsstufe zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Das gesamte Verfahren der Aussetzung der Vollziehung durch die Zollbehörden…
…Dezember 2002 auf Aussetzung der Vollziehung am 2. Jänner 2003 formell rechtskräftig abgeschlossen. Ein Anbringen ist zurückzuweisen, wenn es unzulässig ist (VwGH 21.12.1970, 1081/69). Wegen der in § 212a Abs. 3 erster Satz BAO normierten zeitlichen Begrenzung der Antragszulässigkeit hatte daher das Hauptzollamt…
…Dezember 2002 auf Aussetzung der Vollziehung am 2. Jänner 2003 formell rechtskräftig abgeschlossen. Ein Anbringen ist zurückzuweisen, wenn es unzulässig ist (VwGH 21.12.1970, 1081/69). Wegen der in § 212a Abs. 3 erster Satz BAO normierten zeitlichen Begrenzung der Antragszulässigkeit hatte daher das Hauptzollamt…
…Dezember 2002 auf Aussetzung der Vollziehung am 2. Jänner 2003 formell rechtskräftig abgeschlossen. Ein Anbringen ist zurückzuweisen, wenn es unzulässig ist (VwGH 21.12.1970, 1081/69). Wegen der in § 212a Abs. 3 erster Satz BAO normierten zeitlichen Begrenzung der Antragszulässigkeit hatte daher das Hauptzollamt…
…im Zeitpunkt der Einbringung des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung am 25. Februar 2002 formell rechtskräftig abgeschlossen. Ein Anbringen ist zurückzuweisen, wenn es unzulässig ist (VwGH 21.12.1970, 1081/69). Wegen der in § 212a Abs. 3 erster Satz BAO normierten zeitlichen Begrenzung der Antragszulässigkeit…
…und wäre mit der zeitlichen Begrenzung der Antragszulässigkeit unvereinbar, die Erledigung eines solchen Antrages nur bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über die maßgebende Berufung zulässig wäre (VwGH vom 10. Dezember 1991, Zl. 91/14/0164). Wenn die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung nach den…
…und wäre mit der zeitlichen Begrenzung der Antragszulässigkeit unvereinbar, die Erledigung eines solchen Antrages nur bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über die maßgebende Berufung zulässig wäre (VwGH vom 10. Dezember 1991, Zl. 91/14/0164). Wenn die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung nach den…
…und wäre mit der zeitlichen Begrenzung der Antragszulässigkeit unvereinbar, die Erledigung eines solchen Antrages nur bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über die maßgebende Berufung zulässig wäre (VwGH vom 10. Dezember 1991, Zl. 91/14/0164). Wenn die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung nach den…
…und wäre mit der zeitlichen Begrenzung der Antragszulässigkeit unvereinbar, die Erledigung eines solchen Antrages nur bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über die maßgebende Berufung zulässig wäre (VwGH vom 10. Dezember 1991, Zl. 91/14/0164). Wenn die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung nach den…
…daher ab der Einbringung eines Rechtsbehelfs zulässig und nur solange, bis über den Rechtsbehelf entschieden wurde. Allerdings ist dem Gesetz nicht zu entnehmen und wäre mit der zeitlichen Begrenzung der Antragszulässigkeit unvereinbar, dass die Erledigung eines solchen Antrages nur bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über…
…daher ab der Einbringung eines Rechtsbehelfs zulässig und nur solange, bis über den Rechtsbehelf entschieden wurde. Allerdings ist dem Gesetz nicht zu entnehmen und wäre mit der zeitlichen Begrenzung der Antragszulässigkeit unvereinbar, dass die Erledigung eines solchen Antrages nur bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über…
…daher ab der Einbringung eines Rechtsbehelfs zulässig und nur solange, bis über den Rechtsbehelf entschieden wurde. Allerdings ist dem Gesetz nicht zu entnehmen und wäre mit der zeitlichen Begrenzung der Antragszulässigkeit unvereinbar, dass die Erledigung eines solchen Antrages nur bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über…
…und wäre mit der zeitlichen Begrenzung der Antragszulässigkeit unvereinbar, dass die Erledigung eines solchen Antrages nur bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über die maßgebende Berufung zulässig wäre (VwGH, Erkenntnis vom 26. Februar 2004, 2003/16/0018). Wenn die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung nach…
…und wäre mit der zeitlichen Begrenzung der Antragszulässigkeit unvereinbar, dass die Erledigung eines solchen Antrages nur bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über die maßgebende Berufung zulässig wäre (VwGH, Erkenntnis vom 26. Februar 2004, 2003/16/0018). Wenn die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung nach…
…somit keine angefochtene Entscheidung mehr vor. Allerdings ist dem Gesetz nicht zu entnehmen und wäre mit der zeitlichen Begrenzung der Antragszulässigkeit unvereinbar, dass die Erledigung eines solchen Antrages nur bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über die maßgebende Berufung zulässig wäre (vgl. VwGH 26.2.2004…
…zeitlichen Begrenzung der Antragszulässigkeit unvereinbar, dass die Erledigung eines solchen Antrages nur bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über die maßgebende Berufung zulässig wäre (vgl. VwGH 26.2.2004, 2003/16/0018, VwGH 9.6.2004, 2004/16/0047). Wenn die Voraussetzungen für die Aussetzung der…
…1 BAO kann nur ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag der Partei oder von Amts wegen wieder aufgenommen werden. Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO - worauf sich der strittige Antrag in seiner Begründung ausdrücklich und ausschließlich stützt - ist dem Antrag einer Partei auf…
…Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) ATUxxx wird mit dem 03.11.2017 begrenzt. Begründung: Laut Gewerbeinformationssystem Austria des BMfWFW wurde das Gewerbe per 05.07.2017 gelöscht." Mit Schriftsatz vom 16. November 2017 wurde das Rechtsmittel der Beschwerde eingebracht und Folgendes vorgebracht: Es ergeben sich nachstehende Anfechtungspunkte: …
…an ein inländisches Unternehmen verkauft hat. Da nach dem äußeren Erscheinungsbild derzeit wohl keine Zweifel an der Nachhaltigkeit der Tätigkeit bestehen, erweist sich die zeitliche Begrenzung der Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als rechtswidrig. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 5…
…Finanzamt hat mit dem angefochtenen Bescheid die Gültigkeit der, der Beschwerdeführerin (Bf.) erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, mit 25. Juni 2016 begrenzt, da dies entsprechend beantragt worden sei. Dagegen hat die Bf. Beschwerde erhoben, weil ein derartiger Antrag auf zeitliche Begrenzung der Gültigkeit nie gestellt worden sei…