…Abs.3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl.1992/305, zeitlich noch zumutbar ist. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Dabei sind die Grundsätze des…
…genannte "VO-Gemeinden") der Nachweis geführt werden, dass die Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt und die tägliche Hin- und Rückfahrt damit zeitlich unzumutbar ist. Bis zu diesem Zeitpunkt war dies für VO-Gemeinden…
…Sohnes) Wo ist in den Verordnungen gem. § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 nicht ausdrücklich angeführt. Der zulässige Beweis, dass die tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich unzumutbar wäre, konnte von dem Bf. nicht erbracht werden. Er argumentiert im Wesentlichen damit, dass die kürzeste Fahrtdauer jeweils über…
…möglich. Um diese Betreuungen termingerecht zu erledigen, sei es unerlässlich, das eigene Kraftfahrzeug einzusetzen. Eine Erfüllung der Aufgaben unter Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel sei zeitlich unzumutbar, würde sogar die Erfüllung unmöglich machen. Aus den beiliegenden Gehaltsabrechnungen sei ersichtlich, dass ihr ein Dienstgeber Kilometergeldersatz gewährt habe…
…Rückfahrt zum Studienort in K. zeitlich unzumutbar sei. Im Einkommensteuerbescheid vom 11.Februar 2004 für das Jahr 2003wurden das beantragte Pauschale nicht gewährt. Als Begründung wurde ausgeführt: Der Schulort liege im Einzugsgebiet des Wohnsitzes und eine tägliche Heimfahrt könne daher zugemutet werden. In der rechtzeitig…
…Berufsausbildung des Sohnes in der Fachhochschule in H., wobei sie diese in Höhe der Kilometergelder für Fahrten mit dem PKW geltend machte, da die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zeitlich unzumutbar sei. Das Finanzamt führte die Arbeitnehmerveranlagung ohne Berücksichtigung dieser Aufwendungen durch, da die Fachhochschule H…
…sich, ausgehend von einem Jahresumsatz von € 100.000,00 ein durchschnittlicher Tagesumsatz von € 319,49. Weshalb angesichts des doch niedrigen durchschnittlichen Tagesumsatzes eine Trennung der Entgelte nach Steuersätzen mit Hilfe von Losungslisten organisatorisch, personell und zeitlich unzumutbar sein sollte, wird von der Bw…
…Sohnes) ist explizit in § 2 der Verordnung BGBl. 605/1993 genannt. Der grundsätzlich zulässige Gegenbeweis, dass die tägliche Hin- und Rückfahrt dennoch zeitlich unzumutbar wäre, konnte von der Bw. jedoch nicht erbracht werden. Die Bw. argumentiert im Wesentlichen damit, es sei ihrem Sohn nicht möglich…
…BGBl. II 605/1993 (sogenannte "VO-Gemeinden") ein Nachweis geführt werden, dass die Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt und die tägliche Hin- und Rückfahrt damit zeitlich unzumutbar ist. Dies macht der Bf. in…
…BGBl. II 605/1993 (sogenannte "VO-Gemeinden") ein Nachweis geführt werden, dass die Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt und die tägliche Hin- und Rückfahrt damit zeitlich unzumutbar ist. Dies macht der Bf. in…
…beurteilt werden kann. Dass ferner der Bf. die Unterlassung der Kombinationen eines Gratis-Parkscheines mit einem kostenpflichtigen Parkschein in zeitlich unmittelbarer Aufeinanderfolge unzumutbar gewesen wäre, ist dem Beschwerdevorbringen nicht zu entnehmen. Somit ist die Verwaltungsübertretung auch in subjektiver Hinsicht als erwiesen anzusehen. Gemäß § 4 Abs…
…Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel von Hz. auf die Gl., wenn ich mittags von der Gl. zum Hauptbahnhof Linz - Hauptbahnhof S. - Gk. Zentrum - Fa. Od. bzw. umgekehrt mehr als 2 Stunden Fahr- und Wartezeit hatte. Ebenso sei abends die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels aus zeitlichen…
…Aufgrund des zeitlich begrenzten Arbeitseinsatzes bei den jeweiligen Tunnelbaustellen sei eine Verlegung des Familienwohnsitzes für seine Familie und ihn undenkbar. Aufgrund der begründeten Unzumutbarkeit der täglichen Heimkehr zu seiner Familie beanspruche er die steuerliche Begünstigung aufgrund der Familienheimfahrten im Höchstausmaß von 2.421,00 €…
…einer fünfzehn Minuten nicht übersteigenden Abstellzeit oder die Kombination der Aktivierung eines fünfzehn Minuten nicht übersteigenden elektronischen Parkscheins mit einem Parkschein gemäß § 2 Abs. 1 oder 2 in zeitlich unmittelbarer Aufeinanderfolge unzulässig wäre (§ 9 Abs. 2 der Kontrolleinrichtungenverordnung des Wiener Gemeinderates vom 14.08.2008…
…die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. zeitlich nicht zumutbar sein, erläutern Sie die entsprechenden Gründe (unter Angabe Ihrer Normalarbeitszeiten) bzw. schlüsseln Sie die unzumutbare Wegzeit auf. Hinweis: Sollten Sie im Veranlagungsjahr verschiedene Arbeitsstätten aufgesucht haben, so sind die Angaben für jede Arbeitsstätte/jeden…
…Hinblick auf dessen Dienstzeit, mit der Möglichkeit eines zeitlich flexibel gestalteten Dienstbeginns, nicht berücksichtigt werden. Für die Rückfahrt nach Dienstende gilt dieses Argument ohnehin nicht. Soweit der Bw. die Benutzung von Tunnel im Allgemeinen und des Gleinalmtunnels im Besonderen für generell unzumutbar, weil zu gefährlich…
…Finanzsenats nicht gesagt werden, dass eine Ruhezeit zu Hause von über 10 Stunden unter der Woche bei einem im Berufungszeitraum 18 bzw. 19 Jahre alten Lehrling unzumutbar kurz wäre. Selbst der Berufsschulbesuch an einem Tag in der Woche lässt - unter der Annahme, dass auch am…
…zusätzlich um je ca. 30 Minuten vermindern würde. Für die weiteren Überlegungen sind diese zeitlichen Differenzen jedoch nicht von entscheidender Bedeutung. Wie der Berufungswerber richtig ausführt, definiert das Gesetz den Begriff "Unzumutbarkeit" im Zusammenhang mit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im § 16 Abs. 1 Z 6…
…für Fahrten zum Wohnsitz der Eltern würden keine Werbungskosten darstellen. In der dagegen fristgerecht erhobenen Beschwerde führte der Beschwerdeführer aus, dass er aufgrund der Arbeitszeiten die letzte Klasse des Oberstufengymnasiums (schulische Ausbildung) zeitlich nur sehr beschränkt besuchen hätte können. Wegen dieses Problems seien gewisse Besprechungen…
…die daher aktenkundig sein müssten. Dass, wie nunmehr durch das Finanzamt Urfahr eingewendet, die Möglichkeit einer Abschreibung zeitlich befristet sei, hätte die Berufungswerberin so dem Steuerbuch nicht entnehmen können. Darin stehe, dass die Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten dann auf Dauer abgesetzt werden können…