…für Finanzen, unabhängig von der Gewährung einer Begünstigung gemäß Abs. 1 aufgrund des Zuzugs für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Zuzugs einen Freibetrag in Höhe von 30% der zum Tarif besteuerten Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit festsetzen. Wird der Freibetrag gewährt, können…
…Finanzamt Österreich, unabhängig von der Gewährung einer Begünstigung gemäß Abs. 1 aufgrund des Zuzugs für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Zuzugs einen Freibetrag in Höhe von 30% der zum Tarif besteuerten Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit festsetzen. Wird der Freibetrag gewährt, können…
…für Finanzen, unabhängig von der Gewährung einer Begünstigung gemäß Abs. 1 aufgrund des Zuzugs für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Zuzugs einen Freibetrag in Höhe von 30% der zum Tarif besteuerten Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit festsetzen. Wird der Freibetrag gewährt, können…
…Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 Abs. 1a EStG 1988 ab. Begründend wurde dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass es im vorliegenden Fall an der geforderten unmittelbaren wissenschaftlichen Tätigkeit, an welche die Zuerkennung einer Zuzugsbegünstigung geknüpft sei, mangle. Dagegen erhob der Bf. mit Eingabe vom 29. März 2024 Beschwerde…
…hat das Bundesfinanzgericht der Beschwerde Folge gegeben, gewährte den Zuzugsfreibetrag für einen Zeitraum von fünf Jahren ab 27. Februar 2017 und erklärte die Revision - weil zur Definition der wissenschaftlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit einer Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 Abs. 1a EStG 1988 keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…In umsatzsteuerlicher Hinsicht liegen nichtsteuerbare Umsätze der ausländischen Wissenschaftler in Österreich vor, wenn deren Tätigkeit zum wesentlichen Teil in ihren Heimatländern erbracht wird. Vorsorglich wird jedoch beigefügt, dass in den Fällen, in denen die wissenschaftliche Tätigkeit mit der Einräumung von Urheberrechten (Katalogleistung gemäß § 3a Abs…
…Besichtigung der Ausstellungsräume oder die Betreuung der Ausstellungen vor Ort, so liegt der materielle Schwerpunkt der Tätigkeit des Bw. dennoch im Arbeitszimmer, weil dort neben der Organisation der einzelnen Projekte die eigentliche wissenschaftliche Tätigkeit des Bw. (diese umfasst die Planung und Erstellung der Konzepte der…
…Beratung des Erfinders direkt (dem Lizenznehmer gegenüber) oder indirekt (der Bw. als mit der Entwicklung der zur Durchführung des lizenzgegenständlichen Verfahrens dienenden maschinellen Anlagen und Gerätschaften beauftragten Unternehmen gegenüber) zu erfolgen hat. Diese Beratungstätigkeit dient also dem Hauptzweck der wissenschaftlichen Tätigkeit des Dr. W. H.…
…die Beratung des Erfinders direkt (dem Lizenznehmer gegenüber) oder indirekt (der Bw. als mit der Entwicklung der zur Durchführung des lizenzgegenständlichen Verfahrens dienenden maschinellen Anlagen und Gerätschaften beauftragten Unternehmen gegenüber) zu erfolgen hat. Diese Beratungstätigkeit dient also dem Hauptzweck der wissenschaftlichen Tätigkeit des Dr. W…
…jedoch wäre der Bw. durch das Buchprojekt und durch wissenschaftliche Vorträge im Ausland bestrebt gewesen Patienten zu akquirieren und wirtschaftliche Erfolge zu erlangen. Eine expandierende Tätigkeit bei gleich bleibender Kostenstruktur würde zudem Gewinne früher als geplant erhoffen lassen. Die erstellte Umsatzprognose für 2002 würde voraussichtlich…
…finden. Der Beweis der wissenschaftlichen Tätigkeit und internationale Anerkennung sei unbestritten. Der Erfolg, der sich nach Abschluss der Arbeiten einstellen sollte, müsse nicht nur im monetären Bereich liegen. Hätte der Bf. als selbständiger Psychologe mit demselben Einkommen wie aus seiner unselbständigen Tätigkeit gearbeitet und seine…
…Stellung als Klinikvorstand, andererseits wegen seiner Tätigkeit als Vortragender notwendig gewesen, weil, um bei Pharmafirmen als Vortragender zum Zug zu kommen - neben der Stellung als Klinikvorstand - auch der Hinweis auf wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen erforderlich sei. Der Vorhaltsbeantwortung wurde eine Publikationsliste des Bw. für die…
…für Finanzen, unabhängig von der Gewährung einer Begünstigung gemäß Abs. 1 aufgrund des Zuzugs für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Zuzugs einen Freibetrag in Höhe von 30% der zum Tarif besteuerten Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit festsetzen. Wird der Freibetrag gewährt, können…
…für Finanzen, unabhängig von der Gewährung einer Begünstigung gemäß Abs. 1 aufgrund des Zuzugs für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Zuzugs einen Freibetrag in Höhe von 30% der zum Tarif besteuerten Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit festsetzen. Wird der Freibetrag gewährt, können…
…für Finanzen, unabhängig von der Gewährung einer Begünstigung gemäß Abs. 1 aufgrund des Zuzugs für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Zuzugs einen Freibetrag in Höhe von 30% der zum Tarif besteuerten Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit festsetzen. Wird der Freibetrag gewährt, können…
…zu **** zu kommen, die Projektthemen gewesen seien und nicht das Gehalt. Ein Gehalt sei reine Verhandlungssache. Wenn die wissenschaftliche Tätigkeit nach dem Gehalt zu bewerten wäre müsse angeführt werden, dass das vorherige Gehalt des Bf. in Deutschland über 4.000 Euro betragen habe. Die Lebenshaltungskosten…
…ist der Bw. zu ersuchen. Antwort Bw: "Die Belege werden nachgereicht." 5.4 Wurde dem Bw. ab Herbst 1999 bis Dezember 2002 von dessem Dienstgeber zur Erbringung wissenschaftlicher bzw. forschender Tätigkeiten ein eigener Arbeitsplatz (Büro) zur Verfügung gestellt oder angeboten? Wenn ja, um welche konkreten…
…ein PC sowie ein Drucker. Weiters sei im Büro eine Bibliothek mit Fachbüchern eingerichtet. Diese diene als Grundlage für die fachliche Ausarbeitung der Skripten und Vorträge sowie für die wissenschaftliche Tätigkeit des Bw. als Ganzes. Auch die Studenten könnten die Bibliothek in Zusammenarbeit mit dem…
…dient. Für die Wissenschaft sei charakteristisch, dass sich die Vermehrung des menschlichen Wissens im Interesse der Allgemeinheit zum Ziel setzt. Ein allenfalls wissenschaftlicher Zweck lässt sich hinsichtlich seiner Erfüllung von einer wissenschaftlichen Tätigkeit nicht trennen. Selbst unter der Annahme, dass der eigentliche Vereinszweck die Planung…
…9.2004, 2001/15/0181). Der Bw. erzielte neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit (mit vom Finanzamt unbestrittenem Tätigkeitschwerpunkt im Arbeitszimmer) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als AHS- Lehrer und FHS- Vortragender. Dass der Mittelpunkt einer Lehr- bzw. Vortragstätigkeit nicht in dem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer, sondern an…