…der obigen Ausführungen glaubhaft gemacht worden sei, dass Verfahrensvorschriften missachtet worden seien und hinsichtlich der Ermessensübung weder auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Rücksicht genommen worden sei, noch das Mitverschulden des Finanzamtes berücksichtigt worden sei (das Finanzamt sei über finanzielle Lage durch diverse Prüfungen, Vorsprachen…
…gemäß § 20 BAO zu treffen. Bei der Ermessensentscheidung seien nicht nur das öffentliche Interesse an einem gesicherten und zeitnahen Abgabenaufkommen und die Einbringlichkeit der Abgabenschuld (Haftungsschuld), sondern auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Haftungspflichtigen in Betracht zu ziehen (vgl. VwGH 17.5.2004, 2003…
…den vorzeitigen Verzicht des Abgabengläubigers andere Gläubiger eine höhere Quote im Konkursverfahren erhalten (UFS 16.2.2011, RV/0167-L/11). Da das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bf. noch nicht beendet ist, haben die als Billigkeitsgründe eingewendeten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ohnehin in diesem…
…0038). Das Finanzamt hätte jedoch das lange Verstreichen der Zeit in keiner Weise berücksichtigt. Dazu komme, dass nach ständiger höchstgerichtlicher Spruchpraxis (VwGH 2003/17/0132) die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Haftungspflichtigen bei der Ermessensübung ebenfalls entsprechend zu berücksichtigen wären. Vom Bw. könne keinesfalls erwartet…
…Bw. bestrittene schuldhafte Pflichtverletzung zurückzuführen sei. Neben der Nachrangigkeit (der Subsidiarität) als Ermessensrichtlinie seien bei der Ermessensübung beispielsweise zu berücksichtigen: * die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Haftungspflichtigen (VwGH vom 24.9.1993, 93/17/0055). * der Grundsatz von Treu und Glauben * ein behördliches (Mit-)Verschulden…
…einige Gründe auf andere Sachverhalte beziehen. Darüber hinaus erschöpft sich das Vorbringen des Bf. hinsichtlich einiger Ermessenskriterien im unreflektierten Zitieren von Kommentaren, ohne eine konkrete Verbindung zum gegenständlichen Fall herzustellen. 1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Haftungspflichtigen Uneinbringlichkeit beim Haftenden Dazu gab der Bf. bekannt…
…13/0177; VwGH 14.12.2006, 2006/14/0044). Die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen steht für sich allein daher noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142). Der Berufungswerber ist 37 Jahre alt (geb. 6.1…
…Zudem steht die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142). Der Bw. (Jahrgang 1962) ist laut Vorhaltsbeantwortung erwerbsfähig. Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des erwerbsfähigenHaftenden stehen der Geltendmachung der Haftung…
…obigen Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO vollinhaltlich aufzuheben. Beilagen Formular EV 7 Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse Schlussrechnung Buchung der Schlussrechnung Ausgleich der Schlussrechnung mit Anzahlungen Offene Posten 2012 WEBEKU Kontoinformation Steuerkonto C-GmbH Mit Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes Wien 1/23 vom 1. März 2018 wurde die…
…Einwand, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in der Restaurantbranche durch die Covid-19-Maßnahmen und die in weiterer Folge eingetretenen Engergiepreissteigerungen auch deswegen nichts gewinnen, weil es bei der Strafbemessung nicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des haftungspflichtigen Verbandes, sondern ausschließlich des Beschuldigten selbst ankommt (vgl. VwGH…
…auch nicht auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Bf. Rücksicht genommen. Ermessensentscheidungen seien von der Behörde insoweit zu begründen, als dies die Nachprüfbarkeit des Ermessensaktes in Richtung auf seine Übereinstimmung mit dem Sinn des Gesetzes erfordere. Die Begründung des Bescheides habe die für die…
…von einer Wiederholung abzuhalten (Spezialprävention). Als erschwerend sei kein Umstand, als mildernd seine verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit zu werten gewesen. Die Strafbemessung sei unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse erfolgt. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse hätten zu seinen Gunsten nicht angenommen werden können, da der Beschuldigte von der eingeräumten Möglichkeit…
…VwGH 15.3.2001, 98/16/0167; VwGH 16.10.2002, 99/13/0060). Bei der Ermessensübung sind beispielsweise auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Haftungspflichtigen zu berücksichtigen (siehe Ritz, Kommentar zur BAO, RZ 7 zu § 7 unter Hinweis auf VwGH 24.9.1993…
…werden können. Auch kann dem Bf. der unter Verweis auf das vorgelegte Vermögensverzeichnis erfolgte Hinweis auf seine schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zum Erfolg verhelfen, da Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Geltendmachung der Haftung nicht entgegenstehen (vgl. z.B…
…Abgabenbehörde gebe. Danach habe die Abgabenbehörde nach den Grundsätzen der Billigkeit und Zweckmäßigkeit ihre Entscheidung zu fällen. Der Grundsatz der Billigkeit gebiete es der Behörde inhaltlich, basierend auf den Verhältnissen des Abgabepflichtigen, ihre Entscheidung dahingehend zu fällen, dass sie seinen individuellen Umständen gerecht würden. Der…
…Einbehaltung von den Dienstnehmern auch keine Lohnsteuer mehr abgeführt werden können. Es hätte keine vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten gegeben. Ein ausgefüllter Fragebogen über die derzeitigen persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw. wurde vorgelegt. Im Schreiben vom 12. Mai 2003 wurde von Dietmar K…
…den Dienstnehmern auch keine Lohnsteuer mehr abgeführt werden können. Es hätte keine vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten gegeben. Ein ausgefüllter Fragebogen über die derzeitigen persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw. wurde vorgelegt. Im Schreiben vom 12. Mai 2003 in Zusammenhang mit der Geltendmachung der…
…einzige Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruchs dar. Weiters könne aufgrund der festgestellten wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. der künftigen Erwerbsmöglichkeiten (z.B. Ausbildung und Alter des Haftungspflichtigen) nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass die Haftungsschulden auch beim Haftungspflichtigen uneinbringlich seien. Der Haftungspflichtige habe im Zusammenhang mit…
…Weitere Vollstreckungsmaßnahmen im Jahr 2003 gegen die DS GmbH ebenso. Am 10. Mai 2004 erhob das Finanzamt Salzburg Land die wirtschaftlichen Verhältnisse des Berufungswerbers selbst. In weiterer Folge wurde der Berufungswerber mit Haftungsbescheid vom 14. Juni 2004 vom Finanzamt Salzburg Land als Haftungspflichtiger nach den §…
…Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Haftungspflichtigen wären damit im Rahmen der Ermessenübung bei der Geltendmachung der Haftung zu beachten (Ritz, BAO, § 7 Tz 7mit Judikaturhinweisen). Der Verwaltungsgerichtshof vertritt demgegenüber in ständiger Rechtsprechung zu § 9 BAO die Ansicht, dass den wirtschaftlichen Verhältnissen des Haftungsschuldners im…