…auf dem Abgabenkonto aus) war dieses Handeln des Bw. aus einer unverschuldeten persönlichen und wirtschaftlichen Notsituation heraus als weiterer Milderungsgrund bei der Strafbemessung durch den Unabhängigen Finanzsenat zu berücksichtigen. Auch waren die Umstände, dass der Bw. für die tatgegenständlichen Jahre 2002 und 2003 eigenständig durch…
…sind bei der Strafbemessung als mildernd die geständige Rechtfertigung der Bw., ihre finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit und ihr durch die wirtschaftliche Notsituation des Unternehmens motiviertes Handeln zu berücksichtigen. Darüber hinaus waren im Rahmen der Strafzumessung durch den Berufungssenat die bereits angeführte überwiegende Schadensgutmachung sowie auch der Umstand…
…der nunmehrigen wirtschaftlichen Situation des Bw. (Geschäftsführergehalt € 1.500,00 bis € 2.000,00, netto/monatlich) und der erstinstanzlich bislang nicht berücksichtigten Milderungsgründe, dass das Handeln des Bw. aus einer persönlichen Notsituation (Scheidung, Arbeitsüberlastung, Erkrankung des Kindes) sowie auf einer schwierigen wirtschaftlichen Situation…
…werden nocheinmal die bereits zuvor angeführten Argumente (Psychologische Beurteilung durch Beamte, Manuduktionspflicht, wirtschaftliche Notsituation) teilweise wiederholt. Seinen fünf Anbringen stellt der Bf vier Schreiben des Finanzamtes (Anm. Bescheide bzw. Begründung mit RSb-Briefen) gegenüber. Sowohl von ihm als auch vom Finanzamt seien aggressive Formulierungen verwendet…
…Aufschub nicht gefährdet werde. Gegenständlich sei eine erhebliche Härte deshalb gegeben, weil die Bw. durch die schwere wirtschaftliche Notsituation, in die die Familie durch die weltweite Finanzkrise geschlittert sei - der Gatte der Bw. sei Vermögensberater und habe im Zuge dieser Krise beinahe sein gesamtes Vermögen…
…finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit des Beschuldigten, die volle Schadensgutmachung, seine inhaltlich geständige Rechtfertigung und auch die eigenständige Offenlegung der angeschuldigten Umsatzsteuervorauszahlungen sowie auch der Umstand, dass eine wirtschaftliche Notsituation des belangten Verbandes Ursache und Motiv für die Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG waren und…
…zugeflossenen Einnahmen für das Jahr 2009 schlagend werden sollte, vermag die Bescheidbegründung ebenfalls nicht plausibel zu rechtfertigen. Gerade die wirtschaftliche Notsituation im Jahr 2009 kann nicht zu Lasten der Abgabepflichtigen ausgelegt werden, widerspricht dies doch dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Die Pflichtige war schlichtweg im Jahr 2009 weniger…
…schuldangemessen. Diese berücksichtigt insbesondere die aufgrund der familiären Situation eingeschränkte Schuld der Bf. und ihre gegebene wirtschaftliche Notsituation. Eine weitere Strafherabsetzung war aus Sicht des Bundesfinanzgerichtes insbesondere aus generalpräventiven Erwägungen bei Nichtvorliegen eines reumütigen Geständnisses und einer Schadensgutmachung nicht möglich. Auch die gemäß § 20 Abs…
…des Geschäftsführers ebenfalls entsprechend angepasst worden. 3. Ein damaliger Mitgesellschafter habe die operativen Geschäfte geführt und stets behauptet, dass die Liquiditätsenge nur vorübergehend sei. Als die wirtschaftliche Notsituation offensichtlich wurde, seien die Geschäftsführerbezüge des Bw. sofort angepasst worden. 4. Eine Klage auf Auszahlung der offenen…
…Abs. 2 iVm. 21 FinStrG (Strafobergrenze 10.725,00 €) entsprechend der Bestimmung des § 23 leg.cit. unter angemessener Berücksichtigung der persönlichen und (für die Bemessung der Geldstrafe maßgeblichen) wirtschaftlichen Umstände sowie der auch durch die wirtschaftliche Notsituation zum Zeitpunkt der Tatbegehung (vgl. § 34 Abs…
…nicht abgedeckt habe. Mit der Hochwasserkreditaktion der Sparkasse seien die Schäden abgedeckt worden. Um den übrigen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommen zu können und um nicht in eine wirtschaftliche Notsituation zu schlittern, habe der Bw. seine Lebensversicherung gekündigt und diesen Kredit zurückgezahlt. Über die Berufung wurde erwogen…
…HM betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb in xyz. Mit dem berufungsgegenständlichen Bescheid wurden die Betriebe ab 1. Jänner 2005 zusammengelegt und als eine wirtschaftliche Einheit bewertet. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Die Berufungswerber bringen vor, im Einheitswertbescheid sei eine weinbaumäßig genutzte Fläche von 1,8999 ha ausgewiesen…
…heranzuziehenden Verschulden bringt der Bw. durch seine Verteidigerin vor, er habe aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus gehandelt habe und seine Handlungsweise sei nicht auf endgültige Steuervermeidung gerichtet gewesen. Diesem Vorbringen widersprechen ganz eindeutig die Feststellungen der mit Bericht vom 23. November 2009 abgeschlossenen Außenprüfung der…
…wirtschaftlichen Situation keine steuerliche Vertretung leisten habe können und er seine abgabenrechtlichen Verpflichtungen wegen Arbeitsüberlastung, eines Todesfalles in der Familie und seiner Sorgepflichten für die drei Kinder immer wieder verdrängt habe, weswegen ihm auch der weitere Milderungsgrund des Handels aus einer persönlichen und wirtschaftlichen Notsituation…
…bisher unberücksichtigt gebliebenen Milderungsgründe dergestalt, dass der Bw. durch eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen von verspäteten Umsatzsteuervoranmeldungen zur Wahrheitsfindung beigetragen hat und dass er aus einer persönlichen (mehrere Krankheiten in den Tatzeiträumen) und wirtschaftlichen Notsituation heraus, ohne sich persönliche Vorteile zu verschaffen, gehandelt hat…
…dass ihr Handeln aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus erfolgte, angesehen. Demgegenüber stehen erschwerend zwei einschlägige Vorstrafen und der oftmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum. Im Bezug auf die gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG zu berücksichtigenden persönlichen Verhältnisse und zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wurde in der Berufungsverhandlung…
…in einer wirtschaftlichen Notsituation der GmbH begründet war. Demgegenüber steht der erstinstanzlich ebenfalls unberücksichtigt gebliebene Erschwerungsgrund der mehrmals aufeinander folgenden Tatentschlüsse über einen Zeitraum von nahezu zwei Jahren. Keine Feststellungen hat der Spruchsenat zu der gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG zu berücksichtigenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit getroffen…
…auch d ZK-DVO in Anspruch nehmen. Durch den frühen beruflichen Termin sei die Bf. gezwungen gewesen, das Firmenfahrzeug zu benützen, was einen Akt einer Notsituation darstelle. Auch habe die Bf. das Fahrzeug zum Zwecke der Wiederausfuhr verwendet. Die Bf. verweist ergänzend auf Art 560…
…Einschreiten der Abgabenbehörde verhindert werden konnte, doch darf im gegenständlichen Fall bei der Gewichtung des Verschuldens nicht übersehen werden, dass der Bf. aus einer persönlichen und wirtschaftlichen Notsituation gehandelt hat, ein Umstand, der bei der erstinstanzlichen Strafbemessung mangels Mitwirkung des Bf. nicht berücksichtigt werden konnte.…
…und daraus resultierende wirtschaftliche Schwierigkeiten und Depressionszustände) erschwert worden ist. Dem Bw. ist deswegen, bei unzweifelhaft erfüllter subjektiver Tatseite hinsichtlich der eingestandenen Finanzvergehen, nur ein verminderter Verschuldensgrad und auch der erstinstanzlich unberücksichtigt gebliebene weitere Milderungsgrund des Handelns aus einer persönlichen und wirtschaftlichen Notsituation heraus zu…